Links in Österreich

Hallo Internet-Rechtsexperten!
Ich habe gehört, dass Links auf andere Internetseiten nur verwendet werden dürfen, wenn der Autor der Seite zustimmt. Wie ist das aber bei „staatlichen“ Seiten zB dem Rechtsinformationssystem des BKA http://ris.bka.gv.at? Wen muss ich dort fragen bzw. darf ich solche Links automatisch verwenden?
Danke schon mal
Gruß Alex

Hallo Internet-Rechtsexperten!
Ich habe gehört, dass Links auf andere Internetseiten nur
verwendet werden dürfen, wenn der Autor der Seite zustimmt.
Wie ist das aber bei „staatlichen“ Seiten zB dem
Rechtsinformationssystem des BKA http://ris.bka.gv.at? Wen
muss ich dort fragen bzw. darf ich solche Links automatisch
verwenden?

Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn dem so wäre, wären Google & Co schon in Grund und Boden geklagt - deren Spider fragt die Betreiber ja auch nicht. Schließlich „lebt“ das Web ja von links.
Etwas anderes ist es, wenn durch einen Link eine fremde Seite als eigenes Werk ausgegeben wird, das kann uU eine Urherberrechtsverletzunmg darstellen. Am besten: externe Links in neuem Fenster öffnen, sodaß dieser Eindruck nicht erweckt wird.

LG
Stuffi