Hallo!
Wahrlich, bei fachanwalt.info würde ich mich auf keinen Fall
eintragen, da es Anwälten verboten ist, an unzulässiger
Werbung mitzuwirken oder diese auch nur zu dulden. Der Titel
des Fachanwaltes wird nämlich nur in wenigen Rechtsgebieten
verliehen und das auch nur, wenn der Anwalt eine streng
geregelte Ausbildung durchlaufen und ein gewisses Maß an
Erfahrung vorweisen kann. Diese Site suggeriert aber, es gäbe
350 Fachanwaltschaften und jeder, der an diesem Verwirrspiel
teilnuimmt, begibt sich in fragwürdige Gewässer. Das aber nur
am Rande.
Tag, Herr Kollege! Jaja, was da mit fragwürdigen „Qualifizierungsbezeichnungen“ bei Rechtssuchenden angesprochen und an Erwartungen ausgelöst wird, ist schon eine wahre Freude…
Glaube mir, verglichen mit den „Gelben Seiten“ sind das
Peanuts…
Ich weiß, aber das ist ein anderes Thema.
„Erfahrung heißt gar nichts. Man kann eine Sache auch 35 Jahre
lang schlecht machen“ (Tucholsky)
Hihi, sehr schön, den kannte ich noch nicht.
Bisher war Dein Beitrag ja toll, aber komm mir jetzt bloss
nicht mit dem Schwachsinns-Argument, junge Anwälte hätten von
nix Ahnung. Na klar, zwölf Jahre Ausbildung in Theorie und
Praxis, genügend Zeit und Elan, sich in die tiefsten Tiefen
einer Materie einzuarbeiten, das ist natürlich nix gegen
jahrzehntelange Schema-F-Abwicklung.
Du wirst mir aber vielleicht zustimmen, daß es im Anwaltsbereich nicht schadet, auf drei bis fünf Jahre Erfahrung zurückblicken zu können und nicht gerade erst eine Ausbildung hinter sich zu haben, die einen auf den Anwaltsberuf höchstens am Rande vorbereitet!?
Es kann aber zugegebenermaßen auch von Vorteil sein, eines von nur zwei Mandanten eines jungen Kollegen zu sein, weil sich noch nicht mehr Leute in dessen Wohnzimmer verirrt haben, und dieser sich der Mietsache dann mit einer Akribie widmen kann, die es ihm ermöglicht, die Schriftsätze in der Angelegenheit später als Doktorarbeit einzureichen.
Wobei das mit der Objektivität so eine Sache ist, da sich die
Anwälte samt ihrer Schwerpunkte natürlich selbst eintragen
müssen.
Was die reine „Eintragung“ angeht: nein, da wir da Zwangsmitglied sind.
Was die Schwerpunkte angeht, hatte ich das ja eingeschränkt, aber nicht ausgeführt, da dies den Rahmen gesprengt hätte. Aber wir wissen ja, daß ein Kollege, der mal einen Leistungswasserschaden in seinem Haus der Versicherung gemeldet hat, sich mit „Tätigkeitsschwerpunkt: Versicherungsrecht“ eintragen läßt und, weil er mal gelesen hat, daß es da um hohe Schmerzensgeldbeträge geht, als Interessenschwerpunkt sicherheitshalber mal „Arzthaftungsrecht“ angibt; von beiden Gebieten hat er natürlich keine Ahnung (man kann sich ja alles anlesen, wenn mal einer mit so was kommt…)
Zu sagen bliebe noch, dass anwaltauskunft.de und
anwalt24.de auf den Datenbestand des Deutschen AnwaltVereins
zurückgreifen und somit auch ein sehr breites Spektrum
abdecken und durch die Pages der jeweiligen
Arbeitsgemeinschaften (zB www.verkehrsrecht.de) ist auch für
eine ordentliche Differenzierung nach Schwerpunkten gesorgt.
Ja, aber in der Online-Suche des DAV tauchst Du auch nur auf, wenn die Mitglied bist, ebenso bei den ARGEs.
Mir freundlichen kollegialen Grüßen…