Liquidation einer GmbH. Was nun?

Eine GmbH möchte von Gesellschafter A (80%) liqidiert/gelöscht werden. Gesellschafter B (20%, nie eingezahlt) ist inzwischen verstorben. Müssen in solch einem Fall die Erben ausfindig gemacht werden? Ich kann mir das nicht vorstellen. Gibt es Gesetzestexte dazu?

Hallo,

Eine GmbH möchte von Gesellschafter A (80%) liqidiert/gelöscht werden. Gesellschafter B (20%, nie eingezahlt) ist inzwischen verstorben. Müssen in solch einem Fall die Erben ausfindig gemacht werden? Ich kann mir das nicht vorstellen. Gibt es Gesetzestexte dazu?

Erstmal sollte im Gesellschaftsvertrag etwas dazu stehen, wie und ob die GmbH vom A allein liquidiert werden kann und ob dem B bei nicht eingezahlter Einlage ein Anteil am Liquidationserlös zusteht.

Grüße

Eine GmbH möchte von Gesellschafter A (80%) liqidiert/gelöscht
werden. Gesellschafter B (20%, nie eingezahlt) ist inzwischen
verstorben. Müssen in solch einem Fall die Erben ausfindig
gemacht werden? Ich kann mir das nicht vorstellen. Gibt es
Gesetzestexte dazu?

http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__15.html

geschäftsanteil geht auf die erben über. mit eintragung der erben im handelsregister können sie die mitgliedschaftsrechte ausüben.

übrigens sollte man sich einmal § 60 I nr.2 gmbhg zu gemüte führen -> auflösung bedarf 3/4 mehrheit (= 75%).