gerade eine interessante Diskussion gehabt, daher eine Frage an die Experten, wie dies hier gesehen wird:
Angenommen eine GmbH wird aufgelöst und ist somit in Liquidation.
Der Geschäftszweck ändert sich ja vom bisherigen zum Umwandeln des Gesellschaftsvermögens in Geld.
Nun sagte der Notar, in diesem Fall müsste mit der Eintragung der Auflösung (nicht Löschung, der Auflösung) im HR auch gleich das Gewerbe beim Ordnungsamt abgemeldet werden.
Ist denn der Verkauf des Anlagevermögens (Büromöbel etc.), um es in Geld umzuwandeln, nicht mehr gewerblich? Fällt darauf dann keine Gewerbesteuer an?
gewerbe (ordnungsrechtlich) hat im falle der kapitalgesellschaften nichts mit gewerbe (steuerrechtlich) zu tun. gewerberechtlich ist das stehende gewerbe nicht mehr aktiv und wird abgemeldet. dennoch sind liquidierungserlöse weiterhin einkünfte aus gewerbebetrieb (für KSt) bzw. gewerbeertrag (für GewSt).
nur weil (d)eine GmbH schließlich ganz aufgelöst werden soll, heißt das nicht, dass das für alle gilt.
Eine GmbH i.L. kann durchaus bei einem fähigen Insolvenzverwalter wieder zum „richtigen“ Leben erweckt werden und den Geschäftsbetrieb wieder voll aufnehmen (der auch nicht unbedingt bei jeder GmbH i.L.eingestellt wurde).
Daher ist, wie mein Vorredner schon sagte, alles voll weiter körperschaft-, umsatz- und gewerbesteuerpflichtig.
Eine GmbH i.L. kann durchaus bei einem fähigen
Insolvenzverwalter wieder zum „richtigen“ Leben erweckt werden
und den Geschäftsbetrieb wieder voll aufnehmen (der auch nicht
unbedingt bei jeder GmbH i.L.eingestellt wurde).
Ja, aber in diesem Fall ist es keine Insolvenz, sondern ein Gesellschafterbeschluss, dass man jetzt nicht mehr weitermachen wolle.
Von daher ist der neue Geschäftszweck eben Verkauf des vorhandenen Vermögens, um das Geld dann an die Gesellschafter auszuschütten.
Daher ist, wie mein Vorredner schon sagte, alles voll weiter
körperschaft-, umsatz- und gewerbesteuerpflichtig.
Ja, fraglich war in diesem Fall - aufgrund der Aussagen des Notars und des Ordnungsamtes - ob das Gewerbe abzumelden sein, während die GmbH i.L. ja noch den Verkauf des Vermögens betreibt.