Also, auch bei mir beginnt nun (etwas spät) der Ernst des Lebens - ich habe eine neue Arbeitsstelle gefunden, ziehe weit weg und bekomme nun meine erste eigene Wohnung. ^^ Dazu habe ich ein paar Fragen. Wäre lieb, wenn diese beantwortet werden würden =) Sorry, dass meine o.g. Frage zunächst nicht allzu aufschlußreich ist, dafür haben die zeichen nicht ausgereicht *g*
Also, inwieweit kann mich die Agentur für Arbeit mit Zuschüssen unterstützen? Bezüglich Zuschüsse, Umzugskosten o.ä. ? Ich hab ebisher nur von einem Miezuschuss gehört, weiß aber auch nun nicht genau, welche Vorraussetzungen dafür gegeben sein müssen. Ein Bekannter von mir meinte, es gebe auch „Übergangsgeld“ oder so. Kann mir vielleicht jemand eine kurze Liste machen, was ich alles benatragen kann/darf, und welche Vorrausetzungen dafür gegeben sein müssen?? Um zu helfen, mal ein paar Details zu mir und meiner Situation:
-25 Jahre alt.
-Ziehe aus Halle Westfalen (liegt bei Bielefeld) in den Rhein Sieg Kreis (Köln/Bonn-Gegend). Also weit über 100 Kilometer weit weg.
-beziehe meine erste eigene Wohnung, nicht möbiliert bis auf eine Einbauküche und Bad.
-Wohndetails: 29 qm, 356 Euro Warmmiete. Verdienst: 1400 Brutto.
-Berufsanfänger.
-ledig, daher Steuerklasse I.
-PKW Besitzer.
-will einen Teil meiner alten Möbel mitnehmen und einen Teil neu dazukaufen.
…So, ich hoffe das genügt, so dass ihr mir helfen könnt. Danke schonmal!
Ich glaube nicht ,dass es igendwelche Zuschüsse geben , da mit 1400 €uro der Bruttoverdienst zu hoch ist.Dies läßt sich aber im Einzelfall bei der ARGE auch genau nachprüfen.
Steuerlich abzugsfähig ist aber in jedem Fall der beruflich veranlasste Umzug.MfG aus Dresden
Hallo
da du aus beruflichen zweck umziehen mußt bekommst du den unzug koplett bezahlt (auto-Helfer-kartongs-u,s,w)
für die wohnung kannst auch probieren waschmaschiene-kühlschrank-und sonst anderes was du zum wohnen brauchst mußt mit den jobcenter abklären wo du das alles beantragen mußt soviel ich weiss da wo du hinziehst,und bei 1400€ brutto kommst du bestimmt auf wenig netto,also bis 800€ netto bekommst miete bezahlt(aufstocker) heist das wenn mehr netto hast geht das nicht,also denke 800 netto +miete
grüßle aus dem Schwabenländle
da sich die Bedingungen recht schnell ändern und manche Entscheidungen und Beurteilungen auch vom jeweiligen Schbearbeiter abhängen, empfehle ich bei der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich vorstellig zu werden und das mit der zuständigen Person direkt zu besprechen und festzuzurren!!
AKG I erhalte ich. Aber nun natürlich nur noch bis Januar.
Hallo Juracid,
grundsätzlich solltest du einen RA einschgalten und Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann bezhalst du n.m.S.
nur € 10,-, hast aber eine große Sicherheit.
Persönlich, doch ohne jegliche Präjudiz, sollteste du einen Antrag beim AA stellen und das Motiv angeben, dass du durch den Umzug eine große Verbesserung für die Möglichkeit des Eintretens in einer versicherungspflichtigen Tätigkeit erhälst. Sollte das AA zustimmen, dann kannst du auch Renevierungsarbeiten oder sogar Möbel, weil deine anderen Möbel wegen Größe usw nicht aufgestellt werden können, ersetzt bekommen oder einen Zuschuß. Mache es aber vor deinem Umzug.
Des Weiteren solltest du berücksichtigen, dass in AÄtern und Argen hauptsächlich nur inkompetente Sachbearbeiter tätig sind.
das sog. Übergangsgeld gibt es seit dem 01.01.2009 nicht mehr. Seit diesem Zeitpunkt werden alle Leistungen vom zuständigen Arbeitsvermittler individuell zusammengestellt, daher kann keine Liste erstellt werden, welche die Leistungen auflistet.
Unter Umständen ist es möglich, die Kosten des Umzugs zu übernehmen. Aber auch hier gelten bestimmte Voraussetzungen.
Kosten für die Miete sowie für Möbel werden von der Agentur für Arbeit grundsätzlich nie übernommen.
Ggf. kann Wohngeld oder aufstockend Arbeitslosengeld bei der zuständigen ARGE/Kommune beantragt werden, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenen finanzielle Mitteln gedeckt werden kann, wenn also Bedürftigkeit vorliegt.