Na, dann wolln wir mal:
• Lehnt ein Mandat ab, wenn um eine Lappalie geht oder sein
Fachgebiet ein anderes ist.
Letzteres ja, ersteres nein. Warum soll ein guter Anwalt ein Mandat ablehnen, wenn der Streitwert gering ist?
• hinterfragt den Fall kritisch, wiegt nicht in Sicherheit,
sondern zeigt Chancen der Gegenseite auf
Ja
• keine Sprüche wie „schauen wir mal“ oder „vor Gericht und
auf hoher See…“ oder „da müssen wir kämpfen“
Hmmja, kommt drauf an.
• verspricht Erfolg nur dann, wenn er sich dessen absolut
sicher sein kann
Besser garnicht, weil der Erfolg nicht deshalb eintritt, weil der Anwalt sich sicher ist.
• formuliert klar und deutlich seine strategische Vorstellung
und wägt vorhandene Handlungsalternativen gegeneinander ab
Naja, Strategie ist so ne Sache. Die meisten Fällen sind garnicht so Stratehieabhängig, weil das Recht nunmal so ist, wie es ist. Bei Tatsachenstreitigkeiten ist da auch nicht unbedingt sooo viel Raum. Kommt wohl auf den Fall an.
• weist einen Fachanwaltstitel für das betreffende Gebiet aus,
zumindest eine Zusatzqualifikation sollte er haben. Die
Bezeichnung „Spezialist“ bedeutet garnichts.
Kann sein, muss nicht. Das, was man im Fachanwaltskurs lernt (an 6 Wochenenden) kann man auch so lernen, die Zahl der benötigten Fälle kann man auch so erreichen. Das kann ein gutes Zeichen sein, kann aber auch blenden.
• Weist alternativ Referenzen oder veröffentlichte Fachartikel
zum betr. Fachbereich aus
Nö. Ein Großteil der guten Anwälte bei uns hat noch nie was veröffentlicht. Dazu bedarf es auch keiner besonderen Qualifikation und zudem kommt es auf das Rechtsgebiet an. Bei tiefgreifenden kapitalmarktrechtlichen Problemen könnte man da schon drauf schauen, bei allgemeinen Vertragsangelegenheiten, Autounfällen oder Mietsachen sehe ich da keine Notwendigkeit (man könnte auch sagen, ein wirklich guter Anwalt hat zu viel zu tun, um Aufsätze zu schreiben).
• geht keinesfalls auf juristisch irrelevante Argumente des
Mandanten ein. (vorher ein-zwei gute, aber irrelevante
ausdenken)
Kann man so nicht beantworten.
• findet für alles passende Paragrafen, ohne Wenn und Aber.
Dem würde ich sofort das Mandat entziehen.
• fragt nach Liquidität des Mandanten
Ist das jetzt als gut oder schlecht gemeint? Und warum?
• sagt deutlich, was er in dem finanziellen Rahmen für den
Mandanten tun kann.
Das sagt eigentlich das RVG. Wenn er anders abrechnet, muss das eh ausgemacht werden.
• Klärt über Kosten des Prozesses auf
Besser Kostenrisiken. Ansonsten ja.
• Erläutert das Risiko des Prozesses
Ja (war das nicht schon oben mit drin?)
• Weist von selbst darauf hin, wie ggf. der Streitwert zu
verringern ist
Wenn das das Ziel des Mandanten ebenso erreicht, ja (wird wohl selten der Fall sein).
• Prüft Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung,
formuliert hierzu Vorgehensweisen
Ja.
• Klärt über die Fristen auf
Das ist ja nun eher seine Sache. Aber wenn der Mandant was machen soll, ja.
• weist emotionale Intelligenz auf (schwierig zu erkennen) Er
zeigt ein gesundes Selbstbewusstsein
Ich hätte lieber einen guten Rechtsanwalt. Selbstbewusstsein gewinnt keine Prozesse (jedenfalls nicht im Zivilrecht), da das persönliche Auftreten eh nur den geringsten (zeitlichen) Teil ausmacht.
• absolut entscheidend: er formuliert eine lückenlose
Strategie, wie er das Gerichtsverfahren schriftlich
vorbereitet, also Tatsachen und Beweisangebote zu Text bringen
will.
Nö, das ist sein Beruf, das hat er gelernt und das sollte man auch ihm überlassen. Warum soll ein Rechtsanwalt dem Mandanten seinen Beruf erklären?
Natürlich wir die Vorgehensweise dem Grunde nach abgesprochen. Für den Rest wird er nunmal bezahlt.
• er beginnt bereits im ersten Gespräch, den Fall sorgfältig!
juristisch zu prüfen und zu durchleuchten.
Hatten wird das nicht oben schon? Zudem wären mir Anwälte suspekt, die schon im ersten Gespräch alles durchleuchten können.
Priorität B:
• Hat ein ordentlich organisiertes Büro, Chaos ist ein
Ausschlusskriterium
Und wie genau stellt man das fest (so keine ungewaschenen Unterhosen an der Lampe im Wartezimmer hängen)?
• Konzentriert sich auf das wesentliche, schreibt keine langen
Märchen mit Stimmungsmache
Das muss man ihm auch so sagen, weil ein Großteil der Mandanten genau das erwartet und sich ansonsten fragt, warum man für 1 Seite Schriftsatz diesen oder jenen Betrag zahlen sollte.
• Hat einen repräsentativen und plakativen Auftritt, bzw.
versteckt sich nicht
(Kanzlei, Webseite)
Äh ja, das ist sinnvoll, wenn man Akquise betreiben will. Aber was hat das damit zu tun, ob jemand ein guter Anwalt ist?
• ordnet den Sachverhalt juristisch grob ein und prüft, welche
Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen.
Hatten wird das jetzt nicht schon drei Mal? Zudem: Wie soll der Mandant das prüfen? Das macht der Anwalt nun mal, wenn er sich in Ruhe mit der Sache beschäftigt.
• stellt dementsprechend die richtigen, juristisch bedeutsam
Fragen, die für den Mandant bisher unwichtig erschienen.
Und das kann der Mandant genau wie beurteilen?
• macht nicht “drauf los”, sondern zeigt ggf. dem Mandant
verschiedene Lösungswege auf
Hatten wir das nicht schon?
• schaut auch bei vermeintlich “klaren Fällen” mal kurz in den
aktuellen Palandt oder in‘s Juris, um vielleicht doch noch den
einen oder anderen Fallstrick zu finden (!).
Soll der Anwalt den Mandanten dann anrufen und ihm sagen, dass er jetzt mal in den Palandt geschaut hat?
• beantwortet auch kritische Fragen zu seiner Vorgehensweise
selbstkritisch, hinterfragt und refelektiert seine
Vorgehensweise
Ja, da lacht des Anwalts Herz, wenn der Mandant ihn kritisch hinterfragen und der reflektierende Selbstkritik zeigen soll…
• klärt noch innerhalb der Erstberatung alle seine Nachfragen,
solange der Mandant sich an Details erinnert
Das hängt meist eher vom Mandanten ab. Häufig kommen da auch bei dem detailverliebtesten Mandanten trotz Nachfrage wichtige Aspekte erst nach Wochen (oder in der mündlichen Verhandlung) raus.
Irgendwie ist das auch wie so vieles anderes viel zu oberflächlich.
Priorität C:
• Vertrauen, Sympathie etc.
Vertrauen ja, sympatisch muss er mir nicht sein (soll er ja auch nicht der Gegenseite gegenüber).
• Übersetzt sein Jura-Fachsprech in Normaldeutsch
Wenn das geht, ja, meist nicht. Darum ist das ja auch sein Beruf, den er erlernt hat und für den er bezahlt wird.
• Malt keinen Fall Schwarz, aber auch nicht total sicher
Wadd fürn Ding?
• hat Spaß an seiner Arbeit
Und ruft dann den Mandanten immer mal schnell an, um ihm zu sagen, dass er jetzt grad so richtig viel Spaß daran hat, seinen Fall zu bearbeiten?
• sorgt für psychologische Entlastung
Dafür gibts andere Berufsgruppen.
• kopiert mitgebrachte Unterlagen sogleich und gibt Originale
zurück
Tja, wenn der Mandant mal wieder meint, er müsse nur Originale mitbringen und der Anwalt hätte grad mal Lust, ihm Kopiergeld zu schenken…
• ein gutes Zeichen kann sein, wenn er kontinuierlich Beiträge
zu dem betreffenden Gebiet veröffentlicht hat
Das war jetzt doppelt, da müssen wir einen abziehen.
• wenn mein Fall ein Grenzfall ist, der so noch nie verhandelt
wurde, kann ein promovierter Anwalt ein juristisches Gutachten
erstellen.
Was Anwälte ohne Dr. grundsätzlich nicht können?
Priorität D:
• Reaktionszeit: telefonische Erreichbarkeit, Rückrufe
Ja (in den natürlichen Grenzen).
• beantwortet Rückrufwünsche seiner Mandanten zeitnah, auch
wenn es in dem Fall keine Neuigkeiten gibt
Siehe oben.
• motiviert zur Mitarbeit
Tja, falls er grad nen Hiwi-Job zu vergeben hat, kann er ja auch den Mandanten fragen. Warum nicht?
Ansonsten sollte der Anwalt dem Mandanten schon sagen, was er braucht. Motivation zur Mitarbeit ist so ne Sache, weil der Mandant vielleicht doch besser einfach das anbringen oder beantworten soll, was der Anwalt wissen will. Ansonsten ist der Sinn der Sache ja schon der, dass der Anwalt sich drum kümmert - dafür wird er ja bezahlt - und man selbst schönere Sachen machen kann.
Vor Gericht:
• bezieht sich in der Verhandlung nur noch auf den schriftlich
gestellten Antrag.
Dumm nur, wenn er dann aufgrund von prozessualen Entwicklungen sofort reagieren muss.
Was issn das für ne sinnfreie Idee? Es muss der Antrag gestellt werden, der zur relavten Zeit der richtige ist, sonst keiner.
• Hat der Anwalt gute Arbeit geleistet, so wird der Richter
sich überwiegend mit der Gegenseite befassen und der Anwalt
muss nicht viel sagen.
Dann kann man nur hoffen, dass der Mandant auch gute Arbeit geleistet hat. Denn ein erheblicher Teil der Erörterung sind Sachverhaltsfragen und da ist der Anwalt gerade mal genau so gut, wie der Mandant.
• Ist immer präsent. Wird nur dann laut und rustikal, wenn es
erforderlich ist.
Meint „immer präsent“, dass er nicht in der Verhandlung zwischendurch mal nen Kaffee tringen geht?
• bleibt bei Tatsachen, verschleiert sie nicht, lässt
höchstens aus, was seinem Mandanten zum Nachteil gereicht.
Ja, nein, weiß nicht, kommt drauf an…
• Leitet gerichtliche Schreiben (von und zu) binnen drei
Werktagen an den Mandant weiter
Und wenns vier sind?
• Hält alle Fristen ein, trödelt nicht
Ja, ein guter Anwalt hält Fristen ein. Prima Auswahlkriterium, wäre sonst wohl keiner drauf gekommen.
Unklar, wie man das erfahren soll:
Das ist bei vielen der obigen Sachen auch der Fall.
• Regelmäßige Fortbildung
Sehr wichtig. Kann man aber ausnahmsweise dann tatsächlich am Fachanwalt sehen, weil der zumindest eine gewisse Fortbildung kontinuierlich voraus setzt.
• Nutzung einer juristischen Datenbank
Au mann, ich möchte so gerne beim Mandantengespräche dabei sein, wenn der Mandant den Anwalt das fragt.
Ansonsten ja, ist heutzutagen schon zu erwarten.
• ??? Fachliteratur und Datenbanken sind vorhanden und werden
ggf. auch genutzt
Also das mit den Datenbanken hatten wir schon. Einen Anwalt ohne Bücher habe ich noch nicht gesehen. Ob er die auch nutzt, naja, er kann ja jedesmal anrufen.
Also ganz ehrlich. Wenn hier wirklich jemand auf Anwaltssuche ist, das nicht gerade deeeeer komplizierte, seltene und streitwertrelevante Fall der letzten 20 Jahr ist und man auch nur ansatzweise mit dieser Liste auftritt, werden wohl 90% das Mandat sofort ablehnen. Den Rest würde ich nicht nehmen.
Gruß
Dea