Wir sind ein Landwirtschaftlicher Betrieb alles mit allem ca 100 Mit arbeiter. Montag hing eine Liste aus mit allen Angestellten,die die dieses Jahr schon mal krank waren sind gelb markiert und wieviel Tage er krank war, isr so etwas zu lässig. Am nächsten Tag war die Liste wieder abgehängt. Es sollte eine warnung für bestimmte Mitarbeiter sein.Wir haben keinen Betriebsrat,hätten wir darauf bestehen können die Liste abzunehmen, oder selber abnehmen?Manche Mitarbeiter übertreiben es nätürlich mit dem Krankschreiben vorallem zum Wochenende.
Wie ist Eure meinung dazu?
Hallo Doris!
Wir sind ein :Landwirtschaftlicher Betrieb :alles mit allem ca 100 :Mitarbeiter. Montag hing eine :Liste aus mit allen
Angestellten,die die dieses :Jahr schon mal krank waren :sind gelb markiert und :wieviel Tage er krank war, :ist so etwas zulässig.
Im überschaubaren Betrieb bleibt es mindestens den unmittelbaren Kollegen nicht verborgen, wenn jemand fehlt. Die Mitarbeiter in der Personalabteilung führen entsprechende Listen und Statistiken ohnehin. Aus dem Bauch heraus und ohne rechtlichen Hintergrund: Ich halte die Methode für nicht besonders geschickt, aber auch nicht für angreifbar. Sieht nach Verzweiflungstat in einem Betrieb aus, in dem zu viele Mitarbeiter glauben, ein Anrecht auf die regelmäßige Grippe zu haben.
Anonymisierte Auswertungen über Fehlzeiten am Schwarzen Brett sind vielerorts durchaus üblich. Allgemein üblich sind Gespräche mit Mitarbeitern, die zu häufigen Fehlzeiten neigen. Mit Hilfe der Krankenkasse („Vertrauensarzt“) und anderen Recherchemethoden helfen im Einzelfall eine Abmahnung und bei Wiederholung die Kündigung. Solche Maßnahmen sind wenigstens für begrenzte Zeit dem allgemeinen Gesundheitszustand der Belegschaft sehr förderlich
.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
so nachvollziehbar das auch sein mag: Ich halte das ganze für ziemlich bedenklich was die rechtliche Seite angeht.
In meinen Augen zumindest ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und das Recht auf informelle Selbstbestimmung.
Nächstes mal hängt man dann die Gehälter öffentlich aus und markiert die die besonders viel verdienen? Da wär der Aufschrei groß.
Gruß Ivo
Hallo Ivo!
In meinen Augen zumindest ein Verstoß gegen das
Datenschutzgesetz und das Recht auf informelle
Selbstbestimmung.
Ich kann darüber nicht streiten, gebe aber zu bedenken, daß es sich bei Fehltagen um betriebliche Daten handelt. Wenn ein Mitarbeiter nicht anwesend ist, ist dieser Sachverhalt i. d. R. nicht geheim zu halten, ist vielmehr den Kollegen ohnehin bekannt.
Nächstes mal hängt man dann :die Gehälter öffentlich…
Soetwas klingt auf Anhieb abwegig, aber warum eigentlich? Es gibt allgemein zugängliche Tarifverträge und im ÖD kann man das Einkommen der Bediensteten mit Hilfe weniger mindestens im Kollegenkreis bekannter Angaben ermitteln. In fast allen größeren Betrieben gibt es Eingruppierungen Gehaltsstrukturen bis in die AT-Gehälter, die jedem Mitarbeiter bekannt sind. Wird da nicht Geheimniskrämerei um Bekanntes getrieben?
Gruß
Wolfgang
Personenbezogene Daten - und das sind diese sobald die Namen oder Personalnummern dabei stehen - unterliegen einer besonderen Sorgfaltspflicht. Die Krankheitsliste auszuhängen ist verboten. Ich denke, es ist sogar ein schwerer Verstoß.
Relevant sind dafür die Bundes und Landesdatenschutzgesetze.
Du kannst ja mal bei der IHK oder der Innung oder was ihr sonst so habt, anrufen, ob mal jemand mit dem Chef sprechen könnte.
Oder hängt einfach das Datenschutzgesetz aus. Er wird es verstehen.
Gruß
Peter
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Hallo,
Nächstes mal hängt man dann die Gehälter öffentlich aus und
markiert die die besonders viel verdienen? Da wär der
Aufschrei groß.
Täusche ich mich oder wäre es vor allem der Arbeitgeber, den das stören würde?
Imho gibt es da kein Gesetz gegen, sondern ‚nur‘ Klauseln im Arbeitsvertrag…
Gruß
Axel
Täusche ich mich oder wäre es vor allem der Arbeitgeber, den
das stören würde?
Sicherlich… das könnte den Betriebsfrieden ein bischen stören *g*
Imho gibt es da kein Gesetz gegen, sondern ‚nur‘ Klauseln im
Arbeitsvertrag…
Untereinander können die beschäftigten so viele Ihrer Daten austauschen wie sie wollen. Und da liegt auch schon der springende Punkt den ich wiederhole: „wie sie wollen“.
Deshalb ist eine Veröffentlichung des Arbeitgebers ohne Genehmigung ein Verstoß gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht und betrifft das Datenschutzgesetz.
Gruß Ivo
Hallo Wolfgang Dreyer,
als ehemaliger Betriebsrat will ich auch einmal meinen Senf dazu geben.
Ich kann darüber nicht streiten, gebe aber zu bedenken, daß es
sich bei Fehltagen um betriebliche Daten handelt. Wenn ein
Mitarbeiter nicht anwesend ist, ist dieser Sachverhalt i. d.
R. nicht geheim zu halten, ist vielmehr den Kollegen ohnehin
bekannt.
Die Größe des Betriebes ist irrelevant. Es ist ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Aus und Punkt! Die Beweggründe des Arbeitgebers interessieren dabei nicht. Eigentlich sollte dann hier jegliche Diskussion beendet sein. Da Du aber auf die Größe des Betriebes anspielst. Selbst in einem 10-Mann-Betrieb, dürften die wenigsten Mitarbeiter die Krankheitstage Ihrer Kollegen mitzählen…
Soetwas klingt auf Anhieb abwegig, aber warum eigentlich? Es
gibt allgemein zugängliche Tarifverträge und im ÖD kann man
das Einkommen der Bediensteten mit Hilfe weniger mindestens im
Kollegenkreis bekannter Angaben ermitteln. In fast allen
größeren Betrieben gibt es Eingruppierungen Gehaltsstrukturen
bis in die AT-Gehälter, die jedem Mitarbeiter bekannt sind.
Wird da nicht Geheimniskrämerei um Bekanntes getrieben?
Keineswegs. Das mag im öffentlichen Dienst wohl öfter zutreffen. Gerade in der freien Wirtschaft, ist das häufig nicht der Fall. Als BR hatte ich ja bedingt durch die gesetzlichen Bestimmungen bei Neueinstellungen und Gehaltserhöhungen einen ganz guten Einblick. Da kann man nicht pauschal sagen, in welcher Gehaltsgruppe ein Mitarbeiter ist. Bei der Neueinstellung spielt auch das Verhandlungsgeschick eine Rolle. Bei außerordentlichen Gehaltserhöhungen geht es u.a. um Engagment aber auch um das Verhältnis zum Vorgesetzten…
Gruß
Steffen B.