Ich habe mit meinem Portemonnaie auch meine Führerscheinkarte verloren. Ich habe nur noch meinen ungültig gestempelten, alten grauen „Lappen“ von 1984, um eine Identifikationsnummer darauf zu finden. Wurde die Listennummer im alten Führerschein beim Wechsel auf den Kartenführerschein übertragen? Oder bekam ich eine neue? Ich muss für die Polizei (wegen der Anzeige) genaue Angaben machen. Danke für die Auskunft!
Hallo!
Brauchst Du nicht.
Überlege mal, wer weiß im Verlustfall irgendwelche Daten des Führerscheines ?
Keiner.
Also muss es auch so gehen.
Die Listen-Nr. ist die Nummer unter der die Unterlagen zur abgelegten Führerscheinprüfung bei der damaligen Behörde abgelegt wurde.
Mag sein, diese Nummer wird immer übertragen (was ja mir einleuchten würde),aber definitiv weiß ich es nicht.
Lasse es doch weg. Oder mache einen Vermerk " Listen-Nr. Vorgängerführerschein xxxxx"
MfG
duck313
Hi,
Überlege mal, wer weiß im Verlustfall irgendwelche Daten des
Führerscheines ?
Derjenige, der rechtzeitig eine Fotokopie / Scan des Lappens für die eigenen Unterlagen gemacht hat. Hilft dem Fragesteller nun nix, aber vielleicht all den anderen Mitlesern, die das vielleicht für ne gute Idee halten
Lasse es doch weg. Oder mache einen Vermerk " Listen-Nr.
Vorgängerführerschein xxxxx"
Was mich eher wundert: muss man denn nicht beim „Umschreiben“ den „alten, grauen“ Lappen zurückgeben? War zumindest bei mir so, dachte, das sei Standard. Nicht, dass der UP am Ende deswegen noch Ärger kriegt, weil er den alten Lappen noch hat?
*wink*
Petzi
Nein
Hallo,
die alte Listennummer hat mit der jetzigen Führerscheinnummer (Spalte 5) nichts mehr zu tun.
Während die alte Listennummer von der ausgebenden Führerscheinstelle (die eben die Liste der erteilten Fahrerlaubnisse führte) vergeben wurde, wird die jetzige Führerscheinnummer nach einem bundeseinheitlichen System vergeben.
Allerdings sollte mW zumindest die Führerscheinstelle, bei der der alte Führerschein umgetauscht wurde, anhand der Listennummer auch die seinerzeit vergebene Führerscheinnummer ermitteln können.
&Tschüß
Wolfgang
Hi,
Hallo,
Was mich eher wundert: muss man denn nicht beim „Umschreiben“
den „alten, grauen“ Lappen zurückgeben?
Nein
War zumindest bei mir
so, dachte, das sei Standard.
Du hast wahrscheinlich nicht nachgefragt
Nicht, dass der UP am Ende
deswegen noch Ärger kriegt, weil er den alten Lappen noch hat?
Nö. Wie die UP ja geschrieben hat, wurde ihr alter „Lappen“ ungültig gestempelt. Dies umfasst nicht nur einen Stempel, sondern idR auch eine mehrfache Lochung aller Seiten des alten Lappens, die ihn überall als ungültig ausweist.
*wink*
&Tschüß
Petzi
Wolfgang
(der seinen alten Lappen von 1979 noch hat und damit auch im Ausland noch nie Probleme hatte)
Moin Nicole Franz,
vor einigen Jahren wurde auch ich einmal ohne (grauen) Lappen kontrolliert. Die Funküberprüfung ergab aber nichts negatives. Bei meinem zuständigen Polzeirevier sollte ich das Teil dann nachreichen.
Blöderweise habe ich den Lappen aber nicht mehr gefunden, ein PDF-File (Kopie) reichte dem zuständigen Sheriff aber aus.
Dem Landratsamt reichte diese Kopie auch für die Ausstellung eines neuen „Scheckkartenlappens“ aus, obwohl die Daten des alten Führerscheins nicht mehr verifizierbar waren, schlichtweg nicht mehr auffindbar.
Allerdings habe ich mich gegenüber den Behördenangestellten auch entsprechend freundlich verhalten, die konnten ja nichts für meine Schlamperei.
Oscar