Hallo,
ich wende mich heute mit gleich zwei Fragen an Euch:
Zunächst einmal geht es mir darum, wie ich in einem Literaturverzeichnis (für eine mündliche Prüfung) einen Aufsatz angebe, der in einer Materialiensammlung enthalten ist und unter dem eine eigene Quellenangabe steht. Kompliziert, was?
Zur näheren Erläuterung ein Beispiel: A hat ein Buch über den Autor B geschrieben, das zahlreiche Materialien und Analysen umfasst. Die Analyse stammen z.B. vom Autor C und D. Unter den jeweiligen Analysen stehen nun i.d.R. Quellenangaben, die darauf hindeuten, dass diese Analysen Zeitschriften entnommen worden sind.
Schreibe ich jetzt in mein Literaturverzeichnis Autor C. „Titel der Analyse“ in: Autor A „Titel der Materialiensammlung“, S. 1-10 oder muss ich die Quelle des Autors A auch noch einbeziehen?
Wie gesagt, es handelt sich hier nicht um Zitate, sondern nur um ein Literaturverzeichnis.
Meine zweite Frage bezieht sich darauf, inwieweit ich in mündlichen Prüfungen Quellen einbringen darf, ohne darauf hinzueisen, woher ich bestimmte Angaben habe. Ich meine, es ist zwar kaum möglich, in einer mündlichen Prüfung ein Plagiat zu begehen (oder?), aber liege ich richtig damit, dass ich lediglich auf die Quelle hinweisen sollte, wenn diese einmalige Erkentnisse, die von den anderen Quellen abweichen, enthält?
Im Voraus ganz herzlichen Dank!
Viele Grüße,
Sylvia