Literaturangaben & Plagiat

Hallo,

ich wende mich heute mit gleich zwei Fragen an Euch:

Zunächst einmal geht es mir darum, wie ich in einem Literaturverzeichnis (für eine mündliche Prüfung) einen Aufsatz angebe, der in einer Materialiensammlung enthalten ist und unter dem eine eigene Quellenangabe steht. Kompliziert, was?

Zur näheren Erläuterung ein Beispiel: A hat ein Buch über den Autor B geschrieben, das zahlreiche Materialien und Analysen umfasst. Die Analyse stammen z.B. vom Autor C und D. Unter den jeweiligen Analysen stehen nun i.d.R. Quellenangaben, die darauf hindeuten, dass diese Analysen Zeitschriften entnommen worden sind.

Schreibe ich jetzt in mein Literaturverzeichnis Autor C. „Titel der Analyse“ in: Autor A „Titel der Materialiensammlung“, S. 1-10 oder muss ich die Quelle des Autors A auch noch einbeziehen?

Wie gesagt, es handelt sich hier nicht um Zitate, sondern nur um ein Literaturverzeichnis.

Meine zweite Frage bezieht sich darauf, inwieweit ich in mündlichen Prüfungen Quellen einbringen darf, ohne darauf hinzueisen, woher ich bestimmte Angaben habe. Ich meine, es ist zwar kaum möglich, in einer mündlichen Prüfung ein Plagiat zu begehen (oder?), aber liege ich richtig damit, dass ich lediglich auf die Quelle hinweisen sollte, wenn diese einmalige Erkentnisse, die von den anderen Quellen abweichen, enthält?

Im Voraus ganz herzlichen Dank!

Viele Grüße,
Sylvia

Hallo,

wegen deiner ersten Frage, kannst du in eurer Bibliothek an diese Norm ran :
DIN 1505, Teil 2: „Titelangaben von Dokumenten; Zitierregeln“
Darin sind solche Sachen recht gut erklärt.

Ich habe vor ein paar Tagen, Bücher zu dem Thema gewälzt, ich kann dir zwar nicht den Orginaltext wiedergeben, ich erinnere mich aber daran, dass man versuchen soll, soweit es vertretbarer Aufwand ist, die Primärquelle ausfindig zu machen und zu zitieren. Wenn ich dich richtig verstanden habe, müsstest du schauen, ob du die Zeitschriften die in den Quellenangaben erwähnt sind, zu finden. Denn es kann ja schliesslich Autor A bereits beim übernehmen ein Fehler passiert sein, bzw. hat er vielleicht nur indirekt zitiert und du kennst den genauen Wortlaut der Analysen von C und D gar nicht.
Falls du aber wie gesagt nicht an die Zeitschriften rankommen solltest, weil es sie gar nicht mehr gibt, oder wie auch immer, dann kann man sicher auch die Sekundärquelle nutzen.
Aber wie gesagt, das kann man am besten in der DIN nachlesen, auch nett ist da das Buch:
Bänsch, A.: Wissenschaftliches Arbeiten: Seminar- und Diplomarbeiten. München-Wien: Oldenbourg-Verlag

Wegen Plagiats in der mündlichen Prüfung, kann ich dir nix sagen.
Frage mich nur, wenn ich in all meinen Prüfungen (mündlich sind ja nunmal ohne Unterlagen) hätte die Quelle angeben wollen, woher ich das jeweilige Wissen habe, dann wären die schief gegangen. Wenn es Gedanken sind, die völlig vom eigentlich Mainstream abweichen, der in den Lehrveranstaltungen verfolgt wird, wäre es vielleicht nicht schlecht, darauf hinzuweisen, aber das ist nur meine Meinung.
Viel Glück wünsche ich dir aber…

's Teufelchen

mündl. Prüfungen
Hi,

Meine zweite Frage bezieht sich darauf, inwieweit ich in
mündlichen Prüfungen Quellen einbringen darf, ohne darauf
hinzueisen, woher ich bestimmte Angaben habe. Ich meine, es
ist zwar kaum möglich, in einer mündlichen Prüfung ein Plagiat
zu begehen (oder?), aber liege ich richtig damit, dass ich
lediglich auf die Quelle hinweisen sollte, wenn diese
einmalige Erkentnisse, die von den anderen Quellen abweichen,
enthält?

Hmm, in der Regel ist es so, dass du Kompetenz vermittelst, wenn Du in einer Prüfung sagen kannst: Autor X sieht das so, Autoren Y und Z sehen das so. Wenn es eine Strömung ist, dann kannst Du die Schule XY erwähnen.

Damit zeigst Du, dass Du die Gedanken in Deinem Kopf geordnet hat und (noch viel wichtiger) auch zuordnen kannst.Wenn du neue Gedanken einbringst solltest Du deshalb auch sagen können, woher Du sie hast. Damit zeigst Du, dass Du nicht nur Fakten kennst, sondern sie auch zu- und einordnen kannst (Mainstream, Einzelmeinungen, alte Lehrmeinung, neueste Erkenntnisse etc.).
In der klassischen Physik gibt es ja auch die „Keplergesetze, Newtonsche Mechanik, das Kelvin Modell, die Helmholtz-Zeitskala etc.“ genauso sollte man bei neuesten Erkenntnissen das zuordnen können. In den Geisteswissenschaften sollte das noch wichtiger sein als in der Technik.

Es ist übrigens ganz klar, dass Du in einer mündl. Prüfung im Studium nicht eigene Ergebnisse zum Besten gibts, sondern Stoff , den Du gelernt hast. Ein Plagiat kannst Du damit gar nicht begehen.

Ciao Rossi

Hi,

Zur näheren Erläuterung ein Beispiel: A hat ein Buch über den
Autor B geschrieben, das zahlreiche Materialien und Analysen
umfasst. Die Analyse stammen z.B. vom Autor C und D. Unter den
jeweiligen Analysen stehen nun i.d.R. Quellenangaben, die
darauf hindeuten, dass diese Analysen Zeitschriften entnommen
worden sind.

Schreibe ich jetzt in mein Literaturverzeichnis Autor C.
„Titel der Analyse“ in: Autor A „Titel der
Materialiensammlung“, S. 1-10 oder muss ich die Quelle des
Autors A auch noch einbeziehen?

Hängt davon ab, ob das Buch von Autor A ein Sammelband oder eine Monographie ist. Bei Monographien reicht es, A anzugeben, wobei Du, wenn Du Dich im Text darauf beziehst, in einer Fußnote anmerken kannst, dass sich A auf C bezieht (mit Quellenangabe)

Ist das Buch ein Sammelband, also die Wiederveröffentlichung besagter Zeitschriftenartikel, muss es heißen: Autor C, „Titel der Analyse“, in: „Zeitschrift“ (Nummer, Jahrgang , Seiten), zitiert nach: Autor A (Hrsg.), „Titel des Buches“, Seiten. Oder Autor C, „Titel der Analyse“, in: Autor A (Hrsg.), „Titel des Buches“, Seiten [= Autor C,„Titel der Analyse“,in: „Zeitschrift“ (Nummer, Jahrgang , Seiten)]

Kaum jemand zitiert in der Praxis nach den DIN-Richtlinien, halte Dich lieber daran, was an Deiner Uni/bei Deinem Prüfer üblich ist. Das sicherste Mittel ist ein Blick in die Publikationen des Prüfers!

Zur zweiten Frage: in einer Prüfung kann man kein Plagiat begehen, bzw. Prüfungen sind definitionsgemäß Plagiate. Du solltest aber verschiedene Interpretationen von A den Interpreten B und C (auf Rückfrage des Prüfers, oder nach eigener Differenzierung) zuordnen können.

HTH
Täubchen