Hallo Michael,
ich schreibe gerade meine Abschlussarbeit und suche daher
Standardliteratur/Einführungsliteratur zu den Gebieten
BWL, VWL, Europarecht, Arbeitsrecht, Bankrecht, Öffentliches
Recht
das kann ganz schön umfangreich werden …
Dabei möchte ich mich jedoch nicht auf Literaturempfehlungen
meiner Professoren verlassen, sondern beim Begriff
„Standardliteratur“ die Höhe der Druckauflage als Maßstab
nehmen.
Du wirst feststellen, dass Professoren häufig meistverlegte Literatur empfehlen
Nun meine Frage: Wie komme ich an diese Information, wie oft
ein Werk gedruckt wurde? Gibt es da spezielle Datenbanken im
Internet, in Bibliotheken oder bei Buchhändlern?
da braucht es keine speziellen Datenbanken, das lässt sich sehr einfach aus dem Eintrag in jedem Bibliothekskatalog erschließen.
- Auflage bedeutet, dass das Buch öfter gedruckt wurde als 2. Auflage.
Natürlich hat eine 10. Auflage ein neueres Erscheinungsjahr als eine 2. Auflage.
Manche Bücher tragen im Impressum (Rückseite der Titelseite) unten klein gedruckte Zahlenreihen, die ebenfalls die Nachdrucke verraten.
Eine Folge 7 6 5 4 3 verrät Dir, dass Du ein Exemplar der 3. Nachdruckportion in Händen hältst.
Der Pferdefuß - nicht immer und in jedem Fall werden pro Buchtitel exakt 1000 Exemplare hergestellt.
Gerade bei Fachliteratur kann eine Auflage auch aus nur 500 oder noch weniger Exemplaren, umgekehrt auch mal aus 2.500.
Manches Mal steht noch dabei 10. Auflage, 15. Tausend. Daraus darfst Du schließen, dass das Buch in insgesamt 15 Tausend Exemplaren verteilt auf 10 x Druckvorgang hergestellt wurde.
Insgesamt jedoch ein spannendes Thema.
Gerade im Fall Jura gibt es doch einige Standardbücher, die nach wie vor aktuell sind, obwohl deren Erst-Autoren und sogar Nachfolge-Bearbeiter längst verstorben sind, die also bereits in 3. Generation immer wieder von Fachleuten neu bearbeitet werden.
Ich denke da an Palandt, Schönfelder und andere Kandidaten.
viele grüße
geli