Hallo zusammen,
habe eine Frage zu oben genannten Thema.
Es gibt im Internet mittlerweile diverse Anbieter von Livestreams die für verschiedene Dinge genutzt werden können - z.b. Livestream.com
Meine Frage:
Wenn z.b. jemand seinen „Desktop“ per Livestream ins Internet stellt und Musik laufen lässt auf seinem Rechner, so wird diese Musik mit dem Stream ins Internet gestreamt.
Beispiel: Jemand spielt ein Spiel und hört dabei Musik. Über den Stream kann man dem Streamer dabei zuschauen wir er spielt (man sieht genau das gleiche wie der Streamer auf dem Monitor) und hört z.b. dann auch die Musik die im Hintergrund läuft.
Wäre das ein Webradio nach GEMA und müsste man dafür Geld bezahlen oder ist das eine Art Grauzone, weil kein Webradio im eigentlichen Sinne betrieben wird sondern ein Videostream wo die Leute sehen können, was der Nutzer auf seinem Monitor sieht?
Würde mich über Antworten freuen
Gruß
Stefan
Beispiel: Jemand spielt ein Spiel und hört dabei Musik. Über
den Stream kann man dem Streamer dabei zuschauen wir er spielt
(man sieht genau das gleiche wie der Streamer auf dem Monitor)
und hört z.b. dann auch die Musik die im Hintergrund läuft.
Siehe Nutzungsbestimmungen des Spieleherstellers.
Wäre das ein Webradio nach GEMA und müsste man dafür Geld
bezahlen oder ist das eine Art Grauzone, weil kein Webradio im
eigentlichen Sinne betrieben wird sondern ein Videostream wo
die Leute sehen können, was der Nutzer auf seinem Monitor
sieht?
Grauzonen gibt es fast nicht mehr:
http://www.gema.de/lizenzshop/
Und Musiknutzung ist Musiknutzung, auch wenn sie wie im Fernsehen nur „Beiton“ ist. Aber vielleicht ist ja genau die Spielemusik GEMA-frei. Dann bräuchte man wirklich nur die Einwilligung des Autors bzw. des Vertreters seiner Rechte.
Gruß
Stefan
Beispiel: Jemand spielt ein Spiel und hört dabei Musik. Über
den Stream kann man dem Streamer dabei zuschauen wir er spielt
(man sieht genau das gleiche wie der Streamer auf dem Monitor)
und hört z.b. dann auch die Musik die im Hintergrund läuft.
Siehe Nutzungsbestimmungen des Spieleherstellers.
Spielehersteller erlaubt es nach Nutzungsbedingungen
Wäre das ein Webradio nach GEMA und müsste man dafür Geld
bezahlen oder ist das eine Art Grauzone, weil kein Webradio im
eigentlichen Sinne betrieben wird sondern ein Videostream wo
die Leute sehen können, was der Nutzer auf seinem Monitor
sieht?
Grauzonen gibt es fast nicht mehr:
http://www.gema.de/lizenzshop/
Und Musiknutzung ist Musiknutzung, auch wenn sie wie im
Fernsehen nur „Beiton“ ist. Aber vielleicht ist ja genau die
Spielemusik GEMA-frei. Dann bräuchte man wirklich nur die
Einwilligung des Autors bzw. des Vertreters seiner Rechte.
Sorry etwas unverständlich ausgedrückt. Es geht nicht um die Spielemusik sondern um ganz normale Musik z.b. die privaten MP3s auf dem Rechner, die während dem Spielen gehört werden und somit dann im Hintergrund laufen. Wäre es dann also ein Webradio?
Gruß
Stefan
Gruß
Stefan
Web-TV
Sorry etwas unverständlich ausgedrückt. Es geht nicht um die
Spielemusik sondern um ganz normale Musik z.b. die privaten
MP3s auf dem Rechner, die während dem Spielen gehört werden
und somit dann im Hintergrund laufen. Wäre es dann also ein
Webradio?
Webfernsehen sogar: https://lizenzshop.gema.de/lipo/produkte/webradio/in…
Wobei man genau dafür keinen Tarif hat. Hmm. Anfragen wäre vielleicht interessant, weil der Tarif für „Beiton“ könnte geringer sein, als für einen reinen Audio-Stream. Vielleicht.
Gruß
Stefan
Sorry etwas unverständlich ausgedrückt. Es geht nicht um die
Spielemusik sondern um ganz normale Musik z.b. die privaten
MP3s auf dem Rechner, die während dem Spielen gehört werden
und somit dann im Hintergrund laufen. Wäre es dann also ein
Webradio?
Webfernsehen sogar:
https://lizenzshop.gema.de/lipo/produkte/webradio/in…
Wobei man genau dafür keinen Tarif hat. Hmm. Anfragen wäre
vielleicht interessant, weil der Tarif für „Beiton“ könnte
geringer sein, als für einen reinen Audio-Stream. Vielleicht.
Heißt das jetzt, da die GEMA Web-TV nicht kennt und ein solcher Stream nicht die intention eines klassischen Webradios hat (Die Definition steht ja auf der GEMA Seite) ist hier auch nix anzumelden? Ich spinne das ganze mal weiter. Was wäre wenn man z.b. die Musik über Youtube und co laufen lässt? Würde das einen Unterschied machen?
Gruß
Stefan
Gruß
Stefan