Lizens für Nebenerwerb erhalten

Hallo,
ich wende mich nun an Sie da ich seit Tagen vergebens auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage bin.
Nehmen wir an ich würde mich im Nebengewerbe selbständig machen, habe eine Geschäftsidee die sich umsetzen lässt nur das einzige Problem besteht darin dass ich von diversen Automobilherstellern z.B. Opel, Audi und Dodge die Logos bzw. der Name verwenden würde.
Verwenden in dem Sinne, da meine Geschäftsidee wie eine Art Poster aufgebaut wird, auf dem das Logo z.B. die Ringe von Audi oder der Widder von Dodge mit LED ´s durchleuchtet wird.
Meine Frage an Sie lautet wie folgt: Ist es möglich dieses Vorhaben in die Rubrik „Künstlerische Freiheit“ zu schieben oder aber wird von jedem einzelnen Hersteller eine Lizenz zur Verwendung des Logos bzw. des Namens benötigt?
Denn ich baue ja kein Automobil nach sondern betreibe das Hobbymäßig bei dem ich eben noch bisschen neben her dazuverdienen könnte.
Was wären die Möglichkeiten die offen wären bzw. was müsste ich tun um mit meinem Projekt anfangen zu dürfen, ohne Gefahr auf Anzeigen des Markendiebstahls.

Und wie sieht es eigentlich mit einem Patent aus? könnte ich auf meine Erfindung ein Patent anmelden mit den verschiedensten Logos der Hersteller oder wäre es dann nur ein Patent auf das Grundgerüst ohne diese beinhaltet zu haben?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Strobel

Hallo auch!

Verwenden in dem Sinne, da meine Geschäftsidee wie eine Art
Poster aufgebaut wird, auf dem das Logo z.B. die Ringe von
Audi oder der Widder von Dodge mit LED ´s durchleuchtet wird.
Meine Frage an Sie lautet wie folgt: Ist es möglich dieses
Vorhaben in die Rubrik „Künstlerische Freiheit“ zu schieben
oder aber wird von jedem einzelnen Hersteller eine Lizenz zur
Verwendung des Logos bzw. des Namens benötigt?
Denn ich baue ja kein Automobil nach sondern betreibe das
Hobbymäßig bei dem ich eben noch bisschen neben her
dazuverdienen könnte.
Was wären die Möglichkeiten die offen wären bzw. was müsste
ich tun um mit meinem Projekt anfangen zu dürfen, ohne Gefahr
auf Anzeigen des Markendiebstahls.

Nun, die einfachste Möglichkeit ist zunächst mal, die betroffenen Markeninhaber um Erlaubnis der Verwendung der jeweiligen Marken zu bitten. Wenn diese Erlaubnis erteilt werden sollte, steht dem Projekt nichts mehr im Wege.

Ob sich im Streitfall die Benutzung der Marken als unerlaubt herausstellt, ist lediglich im Spezialfall in Kenntnis aller Umstände zu ermitteln. Zwei Beispiele dafür, dass diese Problematik in der aktuellen Rechtssprechung sehr strittig ist:
http://www.markenservice.net/blog/bgh-zur-werbung-mi…
http://www.cbh.de/portal/de/news/gewerblicher-rechts…

Und wie sieht es eigentlich mit einem Patent aus? könnte ich
auf meine Erfindung ein Patent anmelden mit den
verschiedensten Logos der Hersteller oder wäre es dann nur ein
Patent auf das Grundgerüst ohne diese beinhaltet zu haben?

Patentschutz bekommt man im Prinzip nur auf technische Lösungen und Konzepte, nicht auf Designs und künstlerische Ausgestaltungen. Ohne Kenntnis des genauen erfindungsgemäßen Gegenstands lässt sich ohnehin nicht sagen, ob dahinter ein patentierbares Konzept steckt oder nicht.

Eine andere Möglichkeit ist die Anmeldung für ein Geschmacksmuster. Hier wird man aber mit Sicherheit rechtliche Probleme mit den Markeninhabern der Automarken bekommen, da ein derartiges Geschmacksmuster den Wert der eingetragenen Marken gewerblich ausnützt.

Nun, die einfachste Möglichkeit ist zunächst mal, die
betroffenen Markeninhaber um Erlaubnis der Verwendung der
jeweiligen Marken zu bitten. Wenn diese Erlaubnis erteilt
werden sollte, steht dem Projekt nichts mehr im Wege.

Okay Danke.

Nun stellt sich mir die Frage wie man das am Geschicktesten anstellen könnte um eine kleine Erfolgschance bekommen zu können?
Bzw. an Wen sollte ich mich da direkt wenden?
Und wie könnte meine Frage in etwa lauten damit es vielleicht die Chance auf einen Erfolg geben könnte?

Mit freundlichen Grüßen

Joachim

Hallo!

Je nach Marke gilt es, die entsprechenden Rechtsabteilungen der Markeninhaber zu kontaktieren.

Beispiel Audi:
AUDI AG Patentabteilung, 85045 Ingolstadt

Ich würde empfehlen, möglichst direkt und klar zu formulieren, was Du machen möchtest, und für welche Freigaben Du die Erlaubnis der Markeninhaber benötigst.

Wie gesagt - wenn es um ein künstlerisches Projekt geht, stehen die Chancen nicht so schlecht, dass die betreffenden Hersteller einwilligen. Wenn es darum geht, die Marken gewerblich zu nutzen, wirst Du Dir wahrscheinlich Absagen einfangen.

Insgesamt hängt es von Deinem Verhandlungs- und Argumentationsgeschick ab, ob die Markeninhaber einwilligen.

Hallo,
ohne genaue Angaben, auf was für eine Art von Nebengewerbe Sie sich beziehen, kann ich keine konkrete Antwort geben.
Bei berühmten Marken wie Mercedesstern, Audi-Ringe oder VW-Logo gibt es größere Probleme, da diese Schutz gegen „Verwässerungsgefahr“ genießen, was sich auf alle Branchen erstreckt.
Wenn Sie dagegen Ersatzteile, Reparatur und ähnliches
für bestimmte Marken anbieten, so dürfen Sie den Namen verwenden, (also zB „Ersatzteile für Audi A4“), nicht aber das Logo oder die Marke.
Gruß
Oriolis

Auto-Marken als Kunstwerk
Hallo,

mein Rat: Lassen Sie die Finger davon, wenn Sie Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche der Markeninhaber vermeiden wollen! Ihr Kunstwerk ist m. E auch nicht dem Patentschutz zugänglich.

MfG
Enrico

Servus,

Nehmen wir an ich würde mich im Nebengewerbe selbständig
machen, habe eine Geschäftsidee die sich umsetzen lässt nur
das einzige Problem besteht darin dass ich von diversen
Automobilherstellern z.B. Opel, Audi und Dodge die Logos bzw.
der Name verwenden würde.
Verwenden in dem Sinne, da meine Geschäftsidee wie eine Art
Poster aufgebaut wird, auf dem das Logo z.B. die Ringe von
Audi oder der Widder von Dodge mit LED ´s durchleuchtet wird.
Meine Frage an Sie lautet wie folgt: Ist es möglich dieses
Vorhaben in die Rubrik „Künstlerische Freiheit“ zu schieben
oder aber wird von jedem einzelnen Hersteller eine Lizenz zur
Verwendung des Logos bzw. des Namens benötigt?
Denn ich baue ja kein Automobil nach sondern betreibe das
Hobbymäßig bei dem ich eben noch bisschen neben her
dazuverdienen könnte.
Was wären die Möglichkeiten die offen wären bzw. was müsste
ich tun um mit meinem Projekt anfangen zu dürfen, ohne Gefahr
auf Anzeigen des Markendiebstahls.

Nun, von „hobbymäßig“ kann keine Rede mehr sein, wenn es sich um ein Zusatzgeschäft - welcher Art auch immer - handelt. Also ist erst einmal von gewerblicher Nutzung (im Gegensatz zu rein privater Nutzung) auszugehen,

Beim Markenschutz ist es so, dass gerade die Automobilhersteller ihre Marken in der Regel für sämtliche Gewerbebereiche geschützt haben. Somit auch die Verwendung des Mercedes-Sterns auf einer Shampoo-Flasche schon den Markenschutz verletzen würde.

Schwieriger ist die Benutzung einer Marke in der Kunst. Man denke z.B. an Warhols Tomatensuppe Cambell. Hier ist das Entscheidungskriterium, ob die Kunst oder die Marke im Vordergrund steht. Wenn der Verdacht besteht, dass die Verwendung der Marke maßgeblich zur Wertsteigerung des Kunstwerks dient und erst in zweiter Näherung der künstlerischen Freiheit, ist eine Markenverletzung meist anzunehmen.

Nach Ihrer Fallschilderung würde ich davon ausgehen, dass die Verwendung der Automobilmarken durchaus zur Wiedererkennung und Wertsteigerung des Kunstwerkes dient und somit der gute Ruf der Marken verwendet werden soll, sonst könnte es ja auch irgend ein anderes Symbol sein. Somit wäre - ohne die Details des Falls zu kennen - erst einmal von einer Markenverletzung auszugehen, der man nur durch entsprechende Anfragen bei den Markeninhabern begegnen könnte. Es ist aber erfahrungsgemäß unwahrscheinlich, dass hier eine Lizenz zur Nutzung erteilt wird.

Und wie sieht es eigentlich mit einem Patent aus? könnte ich
auf meine Erfindung ein Patent anmelden mit den
verschiedensten Logos der Hersteller oder wäre es dann nur ein
Patent auf das Grundgerüst ohne diese beinhaltet zu haben?

Diese Frage ist ohne Kenntnis des Gegenstands um den es sich handelt nicht zu beantworten. Beachten Sie aber, dass es neben Patenten auch noch andere Schutzformen wie Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, etc. gibt.

Grundsätzlich kann man aber in einem Patent keine Marke schützen und in der Regel wird selbst die Erwähnung von Markennamen im Beschreibungsteil schon vom Amt beanstandet.

Mit freundlichen Grüßen,
Sax76

Hallo Herr Strobel,
Zur „künstlerischer Freiheit“ für eine gewerbliche freie Benutzung gemäß Urheberrecht gehört eine Bearbeitung gemäß §3 Urhebergesetz und verlangt eben eine Bearbeitung des geschützten Werks (=Logo, Namen), wobei die Urheberrechte am bearbeiteten Werk bestehen blieben.
Der Schutzumfang des Markenrechts ist auf identische und ähnliche Zeichen (z.B. vier Vierecke nebeneinander) für identische (z.B. Fahrzeuge) und ähnliche Waren oder Dienstleistungen (z.B. Poster oder Posterdruck) auszuweiten, solange die beteiligten Verkehrskreise (Autokäufer und Posterkäufer) davon ausgehen müssen, dass beide Waren aus derselben Firma oder miteinander wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (Verwechslungsgefahr).
Die Absicht eines Nebenverdienstes erfüllt zudem die Voraussetzung der gewerblichen Benutzung und könnte - OHNE Lizenzvertrag mit dem Rechteinhaber - Ansprüche wegen Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen auslösen. Eine VORHERIGE Zustimmung, insbesondere Lizenz, ist unbedingt vom Hersteller, Markeninhaber und/oder Namensträger einzuholen.
„Umgehungsmöglichkeit“ könnte ein Baukastensystem oder ein DIY-Modell sein.
Gruß
Patmade.de

Das läßt sich so nicht beantworten. Es hängt vom Gewerbe ab und von der ‚Umgestaltung‘ der Logos.
Hier kann nur ein niedergelassener Patentanwalt weiterhelfen, der sich die Veränderungen ansieht und individuelle Risikoabschätzungen treffen kann.