Servus,
Nehmen wir an ich würde mich im Nebengewerbe selbständig
machen, habe eine Geschäftsidee die sich umsetzen lässt nur
das einzige Problem besteht darin dass ich von diversen
Automobilherstellern z.B. Opel, Audi und Dodge die Logos bzw.
der Name verwenden würde.
Verwenden in dem Sinne, da meine Geschäftsidee wie eine Art
Poster aufgebaut wird, auf dem das Logo z.B. die Ringe von
Audi oder der Widder von Dodge mit LED ´s durchleuchtet wird.
Meine Frage an Sie lautet wie folgt: Ist es möglich dieses
Vorhaben in die Rubrik „Künstlerische Freiheit“ zu schieben
oder aber wird von jedem einzelnen Hersteller eine Lizenz zur
Verwendung des Logos bzw. des Namens benötigt?
Denn ich baue ja kein Automobil nach sondern betreibe das
Hobbymäßig bei dem ich eben noch bisschen neben her
dazuverdienen könnte.
Was wären die Möglichkeiten die offen wären bzw. was müsste
ich tun um mit meinem Projekt anfangen zu dürfen, ohne Gefahr
auf Anzeigen des Markendiebstahls.
Nun, von „hobbymäßig“ kann keine Rede mehr sein, wenn es sich um ein Zusatzgeschäft - welcher Art auch immer - handelt. Also ist erst einmal von gewerblicher Nutzung (im Gegensatz zu rein privater Nutzung) auszugehen,
Beim Markenschutz ist es so, dass gerade die Automobilhersteller ihre Marken in der Regel für sämtliche Gewerbebereiche geschützt haben. Somit auch die Verwendung des Mercedes-Sterns auf einer Shampoo-Flasche schon den Markenschutz verletzen würde.
Schwieriger ist die Benutzung einer Marke in der Kunst. Man denke z.B. an Warhols Tomatensuppe Cambell. Hier ist das Entscheidungskriterium, ob die Kunst oder die Marke im Vordergrund steht. Wenn der Verdacht besteht, dass die Verwendung der Marke maßgeblich zur Wertsteigerung des Kunstwerks dient und erst in zweiter Näherung der künstlerischen Freiheit, ist eine Markenverletzung meist anzunehmen.
Nach Ihrer Fallschilderung würde ich davon ausgehen, dass die Verwendung der Automobilmarken durchaus zur Wiedererkennung und Wertsteigerung des Kunstwerkes dient und somit der gute Ruf der Marken verwendet werden soll, sonst könnte es ja auch irgend ein anderes Symbol sein. Somit wäre - ohne die Details des Falls zu kennen - erst einmal von einer Markenverletzung auszugehen, der man nur durch entsprechende Anfragen bei den Markeninhabern begegnen könnte. Es ist aber erfahrungsgemäß unwahrscheinlich, dass hier eine Lizenz zur Nutzung erteilt wird.
Und wie sieht es eigentlich mit einem Patent aus? könnte ich
auf meine Erfindung ein Patent anmelden mit den
verschiedensten Logos der Hersteller oder wäre es dann nur ein
Patent auf das Grundgerüst ohne diese beinhaltet zu haben?
Diese Frage ist ohne Kenntnis des Gegenstands um den es sich handelt nicht zu beantworten. Beachten Sie aber, dass es neben Patenten auch noch andere Schutzformen wie Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, etc. gibt.
Grundsätzlich kann man aber in einem Patent keine Marke schützen und in der Regel wird selbst die Erwähnung von Markennamen im Beschreibungsteil schon vom Amt beanstandet.
Mit freundlichen Grüßen,
Sax76