Hallo
Das ist in der Tat ein erhebliches Problem! Ich bin KEIN
Jurist, habe aber das UHG durchgearbeitet. Meiner Ansicht nach
ist jedes „Umgehen“ eines Kopierschutzes ein juristisches
Problem. Ob ich ihn dabei „einstampfe“, wie bei dem digitalen
Weg oder wirklich „pysikalisch“ umgehen, indem ich auch einen
anderen Audio/Video-Weg gehe prinzipiell das gleiche. Ich
fürchte es kommt auf die „Gesinnung“ an. Man merkt, dass das
neue UHG von fachlichen Stümpern (damit meine ich den
Bundestag/-rat) gestrickt wurde! Viele Dinge sind aus
fachlich/technischer Sicht „bedenklich“. Wenn man bösartig
liest, könnte man sogar ein Abspielverbot aus den Buchstaben
lesen, denn man muss den Kopierschutz dafür ja quasi
„ausschalten“.
Mitglieder des Bundesrat/-tag (etc) sind Politiker, keine Fachleute, die müssen das nicht wissen/verstehen 
Die bessere Lobbyarbeit bestimmt, was (zum Teil) in einem Gesetz stehen wird.
Wenn jedoch die Analogkopie erlaubt sein sollte (es bleiben
Urteile abzuwarten), […]
Das ist das Problem, es gibt keine Urteile, und ich befürchte es wird in naher Zukunft auch keine geben. Ohne Urteile gibt es keine Rechtssicherheit, traurigerweise sind viele Gesetze eigentlich in diesem Sinne unbrauchbar, selbst Juristen können vom reinen Gesetzestext nicht mit Bestimmtheit sagen, wie etwas ausgelegt werden wird.
Fazit: Die üblichen angeprangerten Raubkopiermethoden sollte man nicht benutzen, die Grauzonen würde ich ohne grosse Angst ausnutzen, die Chancen das etwas passiert sind so gut wie Null.
Und ein schlechtes Gewissen muss man auch nicht haben, wer wie die Musikindustrie seit Jahren (fast schon Jahrzehnten) nicht in der Lage ist einen Verkauf abseits der CD über das Internet aufzubauen und kein brauchbares (sprich für den Kunden akzeptierbares) DRM zu entwicklen, sondern Millionen in Negativwerbung und massiven Lobbyismus steckt, der verdient es pleite zu gehen, vom Markt zu verschwinden und öffentlich ausgepeitscht zu werden.
(Naja, der letzte Punkt ist ziemlich hart
aber wie sich unfähiges Management sich bis ins Rentenalter auf dem „Arbeitsmarkt“ behaupten kann, ist mir ein Rätsel. Aktuelles Beispiel, da wird ein JVC-Topmanager gefeuert weil er wirklich Mist gebaut hat, und unsere Firma stellt ihn im gleichen Aufgabenbereich für Unsummen ein…)
Gruß, DW.