Lizensierte Audiodateien importieren

Liebe Experten,
folgendes Problem: Ich habe eine bestimmte Audiodatei, die ich bei musicload gekauft habe und deshalb lizensiert ist. Diese möchte ich in Flash importieren, was jedoch scheitert - Flash gibt an, das Dateiformat nicht lesen zu können. Ich vermute, der Grund liegt bei der Lizens.

Was tun?
Kann man eigentlich gekaufte MP3s überhaupt in Programme importieren und wenn ja, mit welchen Mitteln und auf welchen Umwegen?

Ich freue mich über Eure Ratschläge.
Gruß,
Matthias

Liebe Experten,
folgendes Problem: Ich habe eine bestimmte Audiodatei, die ich
bei musicload gekauft habe und deshalb lizensiert ist. Diese
möchte ich in Flash importieren, was jedoch scheitert - Flash
gibt an, das Dateiformat nicht lesen zu können. Ich vermute,
der Grund liegt bei der Lizens.

Ich vermute eher, es liegt am Audioformat. Klarerweise bekommst Du i.d.R. DRM geschütztes Zeug nicht als MP3, sondern als WMA.

Du solltest Dir auch angewöhnen, vor dem Akzeptieren einer Lizenz diese erst einmal durchzulesen. Da steht bestimmt zu lesen, was Du mit dem Rotz so machen darfst. In andere Programme integrieren ist sicher nicht vorgesehen. Dazu bedarf es einer gesonderten Genehmigung des Rechteverwerters.

Kann man eigentlich gekaufte MP3s überhaupt in Programme
importieren und wenn ja, mit welchen Mitteln und auf welchen
Umwegen?

legal nicht.

Gruß

Fritze

Was sagt denn der Support von musicload dazu?
Für soviel Geld darf man doch einen guten Service erwarten!
:wink:

Lieber Matthias!

Für welchen Zweck brauchst Du das überhaupt?

Das Du zum Onlinestellen eines Liedes die genehmigung des Urhebers/Rechteinhaber brauchst ist nicht korrekt! Du musst (sofern Du an dem Stück keinerlei Veränderungen vornimmst) „nur“ GEMA/GVL bezahlen (die www.gema.de informiert dich gerne darüber). Dafür würde ich aber keine bereits als WMA komprimierte Datei nehmen. Kauf Dir die CD und hol den Titel da runter. Da kannst Du dann direkt ins Zielformat codieren, das ist qualitativ besser!

Mach nix illegales :wink:

LG

Florian

Hallo,

Das Du zum Onlinestellen eines Liedes die genehmigung des
Urhebers/Rechteinhaber brauchst ist nicht korrekt!

???

Du musst
(sofern Du an dem Stück keinerlei Veränderungen vornimmst)
„nur“ GEMA/GVL bezahlen (die www.gema.de informiert dich gerne
darüber).

Ja. Die Genehmigung bekommst Du von der GEMA … wenn Du eine Einverständniserklärung des Urhebers/Rechteinhabers hast. :wink:

Gruß, Rainer

Hi!

Ja. Die Genehmigung bekommst Du von der GEMA … wenn Du eine
Einverständniserklärung des Urhebers/Rechteinhabers hast. :wink:

FALSCH! Du braucht kein OK vom Urheber (in D gillt: Urheber=Rechteinhaber) Über GMEA rechnest Du mit GMEA/GVL ab. Du hast als Künstler keinen Einfluss darauf in welchem Kontext dein Stück erscheint! Entweder du „gibst es frei“ oder eben nicht.
So passiert das in jedem Radiosender, TV-Sender, Web-Radio, Disco, Verantaltung…

Du brauchst nur eine Genehmigung, wenn Du an dem Stück oder an der Aufnahme Veränderungen vornimmst! Oder glaubst Du, dass Michael Jackson jeden Einsatz seiner Stücke Online, im Radio, als Werbeträger genehmigt/verweigert? Da hätte der aber echt viel zu tun der gute Mann!
Aus der Praxis kann ich Dir sogar sagen, das häufig Stücke, die in TV/Radiobeiträgen verarbeitet werden (ich meine nicht im Hintergrund vom O-Ton) oft gar nicht gesondert der GEMA gemeldet werden. Die GEMA treibt auch die Kohle für die GVL bei. Finden kannst Du diese Infos direkt bei der GEMA (http://www.gema.de) und der gvl (http://www.gvl.de)

Liebe Grüße vom

Florian

Hallo,

Finden kannst Du diese Infos direkt bei der GEMA
(http://www.gema.de) und der gvl (http://www.gvl.de)

Die Infos habe ich schon vor einiger Zeit gefunden, als ich mein Computerspiel mit Musik unterlegt habe. Die Lizenz habe ich bei der GEMA bezahlt, das ist richtig, die habe ich aber nur mit einer Einverständniserklärung der Künstler bekommen.

Gruß, Rainer

soll keiner Veröffentlichung dienen
Hallo zusammen,
kurz zur Info: Ich möchte das Ergebnis nirgends veröffentlichen, sondern nur für rein private Zwecke eine Art Diashow musikalisch unterlegen. Diese Audiodatei ist tatsächlich eine WMA-Datei. Aber lassen sich neuerdings WMA-Dateien bei Flash nicht importieren? Und warum funktioniert das Umwandeln in eine MP3-Datei nicht?

Viele Grüße,
Matthias

Und warum

funktioniert das Umwandeln in eine MP3-Datei nicht?

Hi Matthias,

geht hiermit:
http://www.download.com/dBpowerAmp-Music-Converter/3…

Gruß Ann-Kathrin

Moien

Ich möchte das Ergebnis nirgends
veröffentlichen, sondern nur für rein private Zwecke eine Art
Diashow musikalisch unterlegen.

Das bringt dir gar nix. Es ist in Deutschland verboten Kopierschutz digital zu brechen (analog ist OK), egal für welchen Zweck.

Diese Audiodatei ist
tatsächlich eine WMA-Datei. Aber lassen sich neuerdings
WMA-Dateien bei Flash nicht importieren?

Weil WMA nicht gleich WMA ist. Die aus dem Netz von den meisten Bezahlplatformen geladenen WMA’s sind verschlüsselt. Entschlüsselt werden sie nur dann von Windows wenn ein Player das Recht hat sie zu entschlüsseln. Bei jeder Entschlüsselung wird der Grund überprüft (Brennen, abspielen, kopieren,…) und ggf in der Lizenz vermerkt. (So kommt das darf-XY-gebrannt-werden oder darf-nicht-per-SPIF-digital-abgespielt-werden zustande).

Dein Flash-prog weiss nicht wie man eine entschlüsselte Kopie anfragt. (Weil die Macher des Tools M$ noch nicht eine Menge Geld in den Ar*** gestopft haben und weil DRM das Wandel in ein freies Format gar nicht vorsieht). Dein WMA-MP3-Transformer weiss es auch nicht. Kein legaler Transformer weiss das…

Du hast dir mit der Datei das Recht gekauft sie abzuspielen. Evtl. sogar sie 2-3x zu brennen (wink: CD-Ripper können MP3). Du hast dir nicht das Lied gekauft und schon gar nicht das Recht damit zu machen was du willst.

Du bist verar**** worden. Und wie zig-tausende andere auch bist du glücklich mit der Lösung gewesen. Hast nicht verstanden wieso es zig Unterschriftenlisten gegen sowas wie DRM gab. Bis du auf die dumme, dumme Idee gekommen bist das Lied könntest du frei für deine Zwecke benutzen.

Willkommen in 1984 ISBN:0451524934 Buch anschauen

cu

Lieber Matthias!

Für welchen Zweck brauchst Du das überhaupt?

Das Du zum Onlinestellen eines Liedes die genehmigung des
Urhebers/Rechteinhaber brauchst ist nicht korrekt! Du musst
(sofern Du an dem Stück keinerlei Veränderungen vornimmst)
„nur“ GEMA/GVL bezahlen (die www.gema.de informiert dich gerne
darüber).

Darum schrieb ich auch „Rechteverwerter“. Die GEMA ist ein solcher. Musicload auch, schließlich akzeptieren ja eine größere Menge Schäflein die DRM Gängelung. Dort ist eben *nicht* vorgesehen, mit der Musik ohne weiters machen zu können, was man selbst für richtig hält. Egal, für welchen Zweck.

Gruß

Fritze

Hi

Das bringt dir gar nix. Es ist in Deutschland verboten
Kopierschutz digital zu brechen (analog ist OK), egal für
welchen Zweck.

Das ist so nicht ganz richtig (beachte auch: http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq…) bzw. ist unter Juristen umstritten!
Im Gesetz steht NICHT digital/analog. Dort steht „geeignete Verfahren“ zum verhindern einer Kopie. Somit wäre eine Analogkopie sogar eine physische Umgehung des Kopierschutzes.
In meinen Augen, vom rein technischen Standpunkt aus gesehen, gibt es KEIN „geeignetes Verfahren“ für CDs! Jede CD mit Kopierschutz ist KEINE Audio-CD mehr sondern streng genommen „defekt“ bzw. ein anderes neues Format. Wenn man im Laden „eine CD“ kauft meint man im allgemeinen eine Red-Book-Kompatible Audio-CD. Aber das ist ein anderes Thema…
Jedenfalls ist die Analog-Kopie umstritten…

Du hast dir mit der Datei das Recht gekauft sie abzuspielen.
Evtl. sogar sie 2-3x zu brennen (wink: CD-Ripper können MP3).

Was ich interessant finde: Ich habe zu dem Thema keine eindeutige Juristenmeinung gefunden… Wirklich umgehen tut man ja nix, das geschieht ja mit „Erlaubnis“ des DRMs…

LG

Florian

Lieber Rainer!

Die Infos habe ich schon vor einiger Zeit gefunden, als ich
mein Computerspiel mit Musik unterlegt habe. Die Lizenz habe
ich bei der GEMA bezahlt, das ist richtig, die habe ich aber
nur mit einer Einverständniserklärung der Künstler bekommen.

Das wundert mich insofern, dass die GEMA (zumindest in der Tonträgerproduktion) dies nach eigenen Angaben (hab mit denen telefoniert) nicht so umständlich handhabt. Haben die Dir eine Aufschlüsselung geschickt (vermutlich nicht)? Denn: die Urheberrechte sind GEMA-Sache, die Leistungsschutzrechte (und nur dafür brauchst Du die Genehmigung) GVL. Hast Du wirklihc direkt mit dem Künstler gesprochen oder mit dem Produzenten (juristisch betrachtet die Plattnfirma)??

LG

Florian

Hallo,

Das wundert mich insofern, dass die GEMA (zumindest in der
Tonträgerproduktion) dies nach eigenen Angaben (hab mit denen
telefoniert) nicht so umständlich handhabt. Haben die Dir eine
Aufschlüsselung geschickt (vermutlich nicht)?

Was für eine Aufschlüsselung?

Denn: die
Urheberrechte sind GEMA-Sache, die Leistungsschutzrechte (und
nur dafür brauchst Du die Genehmigung) GVL. Hast Du wirklihc
direkt mit dem Künstler gesprochen oder mit dem Produzenten
(juristisch betrachtet die Plattnfirma)??

Direkt mit den Künstlern, die haben keine Plattenfirma. Von einigen CDs, die sie selbst brennen und verkaufen, treten die nur life auf. Es geht dabei nicht um Künstler, die davon leben. Es ist eine Rockband, die in meiner Umgebung wohnt.

Den Kontakt zu den Künstlern hatte ich zuerst, dann bei der GEMA angefragt, Formular ausgefüllt … dann kam von der GEMA die Aufforderung, eine Einverständniserklärung einzureichen.
Weil ‚wir‘ uns lange einig waren, war das kein Problem.

Gruß, Rainer

was stimmt nun???

Hi

Das bringt dir gar nix. Es ist in Deutschland verboten
Kopierschutz digital zu brechen (analog ist OK), egal für
welchen Zweck.

Das ist so nicht ganz richtig (beachte auch:
http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq…) bzw.
ist unter Juristen umstritten!
Im Gesetz steht NICHT digital/analog. Dort steht „geeignete
Verfahren“ zum verhindern einer Kopie. Somit wäre eine
Analogkopie sogar eine physische Umgehung des Kopierschutzes.
In meinen Augen, vom rein technischen Standpunkt aus gesehen,
gibt es KEIN „geeignetes Verfahren“ für CDs! Jede CD mit
Kopierschutz ist KEINE Audio-CD mehr sondern streng genommen
„defekt“ bzw. ein anderes neues Format. Wenn man im Laden
„eine CD“ kauft meint man im allgemeinen eine
Red-Book-Kompatible Audio-CD. Aber das ist ein anderes
Thema…
Jedenfalls ist die Analog-Kopie umstritten…

Hi,

schaut mal hier:
http://www.stiftung-warentest.de/online/computer_tel…

Gruß Ann-Kathrin

Eine mehr als fällig Frage!!!
Hi!

schaut mal hier:
http://www.stiftung-warentest.de/online/computer_tel…

Danke für den LINK! (Den werd ich bei Gelegenheit in den FAQ einweben…)

Das ist in der Tat ein erhebliches Problem! Ich bin KEIN Jurist, habe aber das UHG durchgearbeitet. Meiner Ansicht nach ist jedes „Umgehen“ eines Kopierschutzes ein juristisches Problem. Ob ich ihn dabei „einstampfe“, wie bei dem digitalen Weg oder wirklich „pysikalisch“ umgehen, indem ich auch einen anderen Audio/Video-Weg gehe prinzipiell das gleiche. Ich fürchte es kommt auf die „Gesinnung“ an. Man merkt, dass das neue UHG von fachlichen Stümpern (damit meine ich den Bundestag/-rat) gestrickt wurde! Viele Dinge sind aus fachlich/technischer Sicht „bedenklich“. Wenn man bösartig liest, könnte man sogar ein Abspielverbot aus den Buchstaben lesen, denn man muss den Kopierschutz dafür ja quasi „ausschalten“.

Wenn jedoch die Analogkopie erlaubt sein sollte (es bleiben Urteile abzuwarten), dann ist auch eine Digitalkopie erlaubt, solange ich „nur“ überspiele. Dh. wenn mein Signal am CD-Player SP/DIF ausgibt, und ich dieses Mitschneide, kann mir keiner was sagen! Das ist technisch der GLEICHE Vorgang. Nur das d/a-Wandeln entfällt. Allerdings kennt die CD und das SP-DIF ein Copyprotect-Bit… ist das auch ein „technisch geeignetes Verfahren“??? Keine Profi-Soundkarte interpretiert dieses BIT. Wenn man im Ton/Radio-Studio digital abreitet gibt es dieses BIT garnicht, da es in der Profiversion von SP-DIF (AES/EBU) nicht vorgesehen ist…
Zumindest ist die Bezeichnung „Analogkopie/Digitalkopie“ so in diesem Kontext nicht korrekt. Wenn Juristen das anders sehen dann haben sie 1.) keinen Dunst und 2.) diskriminieren Sie damit die Digitaltechnik und kriminalisieren, trotz Straffreiheit, einen großen Teil der Bevölkerung!

Tut mir leid, wenn ich auch keine verbindliche Antwort geben kann!

Liebe Grüße vom

Florian

Hallo

Das ist in der Tat ein erhebliches Problem! Ich bin KEIN
Jurist, habe aber das UHG durchgearbeitet. Meiner Ansicht nach
ist jedes „Umgehen“ eines Kopierschutzes ein juristisches
Problem. Ob ich ihn dabei „einstampfe“, wie bei dem digitalen
Weg oder wirklich „pysikalisch“ umgehen, indem ich auch einen
anderen Audio/Video-Weg gehe prinzipiell das gleiche. Ich
fürchte es kommt auf die „Gesinnung“ an. Man merkt, dass das
neue UHG von fachlichen Stümpern (damit meine ich den
Bundestag/-rat) gestrickt wurde! Viele Dinge sind aus
fachlich/technischer Sicht „bedenklich“. Wenn man bösartig
liest, könnte man sogar ein Abspielverbot aus den Buchstaben
lesen, denn man muss den Kopierschutz dafür ja quasi
„ausschalten“.

Mitglieder des Bundesrat/-tag (etc) sind Politiker, keine Fachleute, die müssen das nicht wissen/verstehen :smile:
Die bessere Lobbyarbeit bestimmt, was (zum Teil) in einem Gesetz stehen wird.

Wenn jedoch die Analogkopie erlaubt sein sollte (es bleiben
Urteile abzuwarten), […]

Das ist das Problem, es gibt keine Urteile, und ich befürchte es wird in naher Zukunft auch keine geben. Ohne Urteile gibt es keine Rechtssicherheit, traurigerweise sind viele Gesetze eigentlich in diesem Sinne unbrauchbar, selbst Juristen können vom reinen Gesetzestext nicht mit Bestimmtheit sagen, wie etwas ausgelegt werden wird.

Fazit: Die üblichen angeprangerten Raubkopiermethoden sollte man nicht benutzen, die Grauzonen würde ich ohne grosse Angst ausnutzen, die Chancen das etwas passiert sind so gut wie Null.

Und ein schlechtes Gewissen muss man auch nicht haben, wer wie die Musikindustrie seit Jahren (fast schon Jahrzehnten) nicht in der Lage ist einen Verkauf abseits der CD über das Internet aufzubauen und kein brauchbares (sprich für den Kunden akzeptierbares) DRM zu entwicklen, sondern Millionen in Negativwerbung und massiven Lobbyismus steckt, der verdient es pleite zu gehen, vom Markt zu verschwinden und öffentlich ausgepeitscht zu werden.
(Naja, der letzte Punkt ist ziemlich hart :smile: aber wie sich unfähiges Management sich bis ins Rentenalter auf dem „Arbeitsmarkt“ behaupten kann, ist mir ein Rätsel. Aktuelles Beispiel, da wird ein JVC-Topmanager gefeuert weil er wirklich Mist gebaut hat, und unsere Firma stellt ihn im gleichen Aufgabenbereich für Unsummen ein…)

Gruß, DW.

Hai

Mitglieder des Bundesrat/-tag (etc) sind Politiker, keine
Fachleute, die müssen das nicht wissen/verstehen :smile:

FALSCH! Politiker müssen sich in fähige Leute wenden, wenn die das „selber net blicken“. Dies ist augenscheinlich nicht geschehen. Das neue UHG ist noch praxisferner als das alte. Viele Punkte, die im Sinne für Anwender und auch Produzenten einfach und eindeutiger hätten sein können wurden nicht berücksichtigt.
UND: Wenn ich keine Ahnung von etwas habe, dann lasse ich die Finger davon weg!

Die bessere Lobbyarbeit bestimmt, was (zum Teil) in einem
Gesetz stehen wird.

In diesem Falle wird die Musikindustrie aber gnadenlos ÜBERSCHÄTZT. Es ist eine Industrie unter vielen, und LANGE nicht dir Größte.

die Grauzonen würde ich ohne grosse Angst
ausnutzen, die Chancen das etwas passiert sind so gut wie
Null.

Wirklich sicher wäre ich mir nicht:
Du bist zwar als private Person unter Straffreiheit gestellt, aber das heißt nicht, dass es auch keien Prozess gibt bzw. dass es keine ZIVILKLAGE gibt (teilweise auch schon mit Erfolg geschehen).

Liebe Grüße vom

Florian