Lizensierung von Verpackungen

Liebe Leute,
ich wurde kürzlich mit dem Thema Lizensierung von Verpackungen beauftragt… würde aber gern hier fragen, ob jemand in der Praxis Erfahrung damit hat. Es geht um die Frage, wann ist ein Gegenstand integraler Teil eines Produktes - also Produktbestandteil und kein Packmittel und nicht zu lizensieren.? Wie kann man das denn beurteilen?
In der beispielhaften Aufzählung im Gesetz zählen befüllte Keksdosen oder zB Mineralölgebinde zu Verpackungen.
Ich hab aber zB eine Flasche, die zur Umschließung der Flüssigkeit und zur Konservierung für die ganze Lebensdauer benötigt wird - also Produktbestandteil und KEINE Verpackung.
Aber wenn ich die Kekse esse, ist die Dose leer. Und wenn ich die Flüssigkeit rausnehme, ist die Flasche auch leer… und trotzdem nicht als Verpackung einzustufen ???
Irgendwie brauch ich da wohl Nachhilfe… bin für jede Hilfe dankbar

Die Flsche ist eine Verkaufsverpackung, so wie eine Getränkeflasche auch, auch wenn die Lebenszeit des Produktes vielleicht länger ist als bei Saft oder Limo.
Es ist schlicht und einfach eine Primärverpackung.
Konnte Dir da der lizenzgeber keine Auskunft geben?
Wer ist es denn? interseroh, Logex, etc …?

Ja, aber bei den Keksen ist das die vorgesehene Bestimmung. Entnahme und Genuss und dann bleibt eine leere Verpackung zurück.

Nun müsste man wissen, was ist bei Deiner Flasche und dem Inhalt anders.
Wird der Inhalt nicht genutzt im Sinne von verbraucht ?

Dann wäre es auch keine Verpackung.

Beispiel: ein reines Anschauungsobjekt, etwa ein in Alkohol eingelegtes Präparat. Das ist schon eine Glasflasche und wenn man sie bestimmungswidrig ausgösse, dann bliebe eine Glasverpackung übrig.

Aber nicht nach dem Verpackungsgesetz. Es ist ja nicht vorgesehen, den „verpackungsähnlichen“ Behälter zu entleeren.
Er ist Bestandteil des Produktes.

Ein Pappkarton eines Gesellschaftsspieles ist leer ähnlich einer normalen Verpackungsschachtel. Nur ist ja nicht vorgesehen, die Spieleschachtel zu entleeren. Es ist der Aufbewahrungskasten bei Nichtgebrauch.

Also ist es auch keine Verpackung sondern Produktbestandteil.

MfG
duck313

Flaschen sind definitiv auch Verpackungen, fallen also auch darunter (Altglascontainer) Sei es eine nicht bepfandete Wein oder sonstige Getränkeflasche oder von mir aus ein Medikamentenfläschchen (egal ob Inhalt flüssig oder fest)
Etwas anderes wäre zB ein Buddelschiff.

Danke dir - irgendwie hatte ich da einen gedanklichen Knoten. Jetzt hab ich das gecheckt, ist ja eigentlich ganz logisch :slight_smile:

Es geht um Mikrobiologische Reiniger und Nahrungsergänzungsmittel. Klar hab ich beim Lizensierer nachgehakt. Der dortige Sachbearbeiter hat zwei Produkte anders eingestuft, die im Grunde dasselbe sind, nur in verschiedenen Gebinden. Nach dem Lesen des Gesetzestextes war ich mir dann auch nicht mehr sicher… danke, jetzt bin ich mir wieder sicher, dass ich recht hatte.