Kann man ein gekauftes PC-Spiel ohne weiteres verkaufen, auch wenn man bei der Installation einen Produkt-Key eingeben musste?
Muss man sich evtl. an den Hersteller wenden, um den Produkt-Key wieder freizuschalten?
MfG
Blacky
Kann man ein gekauftes PC-Spiel ohne weiteres verkaufen, auch wenn man bei der Installation einen Produkt-Key eingeben musste?
Muss man sich evtl. an den Hersteller wenden, um den Produkt-Key wieder freizuschalten?
MfG
Blacky
Es kommt auf das Spiel an.
Es gibt Spiele bei denen man das Spiel registrieren muss bzw. einen Account anlegen muss. Beispiele: World of Warcraft, Steam, der neue Kopierschutz von Ubisoft(Silent Hunter5 AscassinsCreed2). In so einem Fall muss der Schlüssel bei der Registrierung angegeben werden und ist an den Account gebunden. In so einem Fall ist die weitergabe nur möglich wenn Du den kompletten Account mit gibst wo aber möglicherweise noch andere Spiele dran gebunden sind die dann auch mitgegeben werden. Does wird praktiziert um den weiter verkauf zu erschweren.
Je nach Anbieter ist das übertragen eines Accounts sogar untersagt.(Steht in der jeweiligen AGB)
Wenn kein Account angelegt werden musste, kann der Schlüssel einfach so verkauft werden. Es handelt sich dabei nämlich um eine Lizenz in Deinem Eigentum und Dein Eigentum darfst Du verkaufen. Spiel deinstallieren und alles was dazu gehört Anleitung Datenträger(inkl Sicherheitskopien) abgeben. (Du darfst ihn dann nie wieder benutzen weil er nach dem Verkauf nicht mehr Dein Eigentum ist.)
Kann man ein gekauftes PC-Spiel ohne weiteres verkaufen, auch
wenn man bei der Installation einen Produkt-Key eingeben
musste?
Man kann, aber viele Hersteller wollen das nicht und verweigern sich, bekanntestes Beispiel dürfte World of Warcraft sein.
In wie weit das seitens des Herstellers rechtens ist, wurde bisher nie vor Gericht geklärt.
Muss man sich evtl. an den Hersteller wenden, um den
Produkt-Key wieder freizuschalten?
Kann sein, muss aber nicht. Ich würde vorher mal fragen bzw. mal Google anwerfen.
doch, wurde es, leider.
Steam wurde verklagt und hat recht bekommen, eine Bündelung und eine Zwangsbindung an den User ist rechtens.
gruss
doch, wurde es, leider.
Steam wurde verklagt und hat recht bekommen, eine Bündelung
und eine Zwangsbindung an den User ist rechtens.
Wobei man bei Steam die Spiele nicht im Laden kauft, sondern herunterlädt. Das heisst, man hat vor dem Kauf bzw. dem Erwerb der Lizenz die Gelegenheit, die Bedingungen, unter denen man das Spiel/die Lizenz erwirbt, zu akzeptieren, und sie werden Bestandteil des Kauf- oder Lizenzvertrags.
Wenn man ein Spiel auf DVD im Laden kauft, erfährt man von den abstrusen Lizenzvorstellungen des Herstellers erst nach Kauf. Sie können also offenbar nicht Bestandteil des Kaufvertrags sein. Und da man nach erfolgtem Kauf ohnehin schon über ein weitreichendes privates Nutzungsrecht verfügt, wird man sie dann in der Regel nicht akzeptieren wollen.
Grüße,
Sebastian