Lizenz für Märchenfiguren

Hallo,
da ich viele Stoffpuppen nähe und meine Kundinnen auch gerne Puppen haben wollen wie z.B. Jim Knopf oder Pippi Langstrumpf wollte ich hier mal fragen, wo ich erfahren kann, ob auf diesen Gestalten Lizenzen oder „eingetragene Rechte“ am Namen oder Aussehen bestehen.
Vielen Dank schon mal
Angie

Puppen haben wollen wie z.B. Jim Knopf oder Pippi Langstrumpf
wollte ich hier mal fragen, wo ich erfahren kann, ob auf
diesen Gestalten Lizenzen oder „eingetragene Rechte“ am Namen
oder Aussehen bestehen.

Davon können Sie mit ziemlicher Sicherheit ausgehen!
Einfach mal Googeln :smile: Oder in einem Spielzeugladen nach solchen Figuren fragen. Dann stehen auch die Lizenzinhaber gleich drauf.

Hallo Angie -

ich bin kein Rechtsexperte, aber soviel wird man wohl auch ohne dies sagen können:

Für Märchenfiguren (Titel Deiner Anfrage) wie z.B. Rotkäppchen, die Teil des „Volksmundes“ sind, gibt es ganz sicher keine reservierten Rechte. Anders ist es sicherlich mit Figuren, deren literarische Urheberschaft jüngeren Datums und auch eindeutig auf Einzelurheber zurückzuführen sind (Pippi Langstrumpf = Astrid Lindgren). Da es z.B. bei P.L. ein entsprechendes Merchandising auch bei Nonbook-Artikeln gibt, ist m.E. davon auszugehen, dass da Copyrights existieren. Die Frage dürfte dann sein, wie diese definiert sind, z.B.

  • Kann eine als Pippi Langstrumpf erkennbare Puppe ohne Copyright vertrieben werden, wenn sie nur anders heißt?

Dies nur als erster Gedanke, andere werden das fundierter erklären können.

Gruß,

Pengoblin

da ich viele Stoffpuppen nähe und meine Kundinnen auch gerne
Puppen haben wollen wie z.B. Jim Knopf oder Pippi Langstrumpf
wollte ich hier mal fragen, wo ich erfahren kann, ob auf
diesen Gestalten Lizenzen oder „eingetragene Rechte“ am Namen
oder Aussehen bestehen.

Es mach einen erheblichen Unterschied, ob du Puppen ‚Pippi Langstrumpf‘ selbst anbietest (das könnte Ärger mit anderen evtl. Lizenzinhabern oder den Erben v. A. Lindgren zur Folge haben), oder ob deine Kunden eine Figur mit roten Haaren, Zöpfen, Sommersprossen und gestreiftem Beinkleid wünschen. In letzterem Fall kann es dir reichlich egal sein, ob deine Kundinnen diese Figur nun Pippi Langstrumpf, Obelix den gallischen Krieger oder Fiana Ohldotter nennen.

Gruss
Schorsch

  • Kann eine als Pippi Langstrumpf erkennbare Puppe ohne
    Copyright vertrieben werden, wenn sie nur anders heißt?

Wie Schorsch oben schreibt: Man darf sie lediglich nicht Pippi Langstrumpf nennen. Problematischer wird es unter Umständen bei Figuren, die keine Ähnlichkeit mit irgendwas aus dem täglichen Leben haben, sondern offensichtlich nur von einer (geschützten) Vorlage kopiert worden sein können. Und dieser Zusammenhang muss zweifelsfrei sein, was natürlich selten der Fall ist. Aber Dinge wie dsa „Superman“-Logo und Kostüm fallen z.B. darunter.

Grüße,

Anwar

Abend!

Es mach einen erheblichen Unterschied, ob du Puppen ‚Pippi
Langstrumpf‘ selbst anbietest (das könnte Ärger mit anderen
evtl. Lizenzinhabern oder den Erben v. A. Lindgren zur Folge
haben), oder ob deine Kunden eine Figur mit roten Haaren,
Zöpfen, Sommersprossen und gestreiftem Beinkleid wünschen. In
letzterem Fall kann es dir reichlich egal sein, ob deine
Kundinnen diese Figur nun Pippi Langstrumpf, Obelix den
gallischen Krieger oder Fiana Ohldotter nennen.

Einen Unterschied macht es schon aber doch nur ob es direkt ersichtlich
ist das man Pippi Langstrumpf Plagiate macht oder ob ein Richter die
Ähnlichkeit feststellen muß.

Ärger geben wird es immer.

Gruß
Stefan

Einen Unterschied macht es schon aber doch nur ob es direkt
ersichtlich
ist das man Pippi Langstrumpf Plagiate macht oder ob ein
Richter die
Ähnlichkeit feststellen muß.

‚Pippi Langstrumpf‘ ist ein Roman. Eine Aneinanderreihung vieler vieler Wörter. Eine Puppe hingegen eine Plastik. Ein Plagiatsverdacht insoweit doch eher blödsinnig.

Gruss
Schorsch

Abend!

Einen Unterschied macht es schon aber doch nur ob es direkt
ersichtlich
ist das man Pippi Langstrumpf Plagiate macht oder ob ein
Richter die
Ähnlichkeit feststellen muß.

‚Pippi Langstrumpf‘ ist ein Roman. Eine Aneinanderreihung
vieler vieler Wörter. Eine Puppe hingegen eine Plastik. Ein
Plagiatsverdacht insoweit doch eher blödsinnig.

Du hast nicht viel Ahnung von Merchandising oder?

Wenn du allerdings garantieren kannst das es keine Rechte gibt für
Pipi Langstrumpf dann OK, du hast sicher beim DPMA recherchiert.
Ich habe leider keine Zeit dazu aber ich weiß normalerweise sind
solche Dinge geschützt!

Gruß
Stefan

Hallo,

Wenn du allerdings garantieren kannst das es keine Rechte gibt
für
Pipi Langstrumpf dann OK, du hast sicher beim DPMA
recherchiert.
Ich habe leider keine Zeit dazu aber ich weiß normalerweise
sind
solche Dinge geschützt!

Klar ist „Pippi Langstrumpf“ geschützt. „Rothaariges Mädchen mit Zöpfen“ ist nicht und kann nicht geschützt werden, da zu allgemein. Sonst lasse ich mir den Buchstaben „e“ schützen und jeder darf bei mir bezahlen…
Anekdote dazu: Der Spielehersteller Games Workshop wollte sich den Begriff „dwarf“ schützen lassen. Die Leute im US-Patentamt sind fast vom Stuhl gefallen vor lachen.

Grüße,

Anwar

Abend!

Klar ist „Pippi Langstrumpf“ geschützt. „Rothaariges Mädchen
mit Zöpfen“ ist nicht und kann nicht geschützt werden, da zu
allgemein. Sonst lasse ich mir den Buchstaben „e“ schützen und
jeder darf bei mir bezahlen…

Wie so einige Leute schon mal häufiger klagen wegen lila „T“ und
dann auch noch recht bekommen, komisch nicht?

Gruß
Stefan

Wie so einige Leute schon mal häufiger klagen wegen lila „T“
und
dann auch noch recht bekommen, komisch nicht?

Nope. Bis jetzt ist noch kein „T“-Prozess jemals vor einem Gericht entschieden worden. Alle Klagen wurden durch außergerichtliche Einigungen beigelegt, weil die Telekom den Streitwert so hoch ansetzt, dass sich niemand ein Verfahren leisten kann. So eine Art äquivalent Raubrittertum.

Grüße,

Anwar