Guten Morgen,
ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Lizenzabkommen und Haftungsausschluss bei eigens programmierter Software.
Ich habe mir beispielsweise mal einen beliebigen Haftungsausschluss angesehen:
http://www.microtool.de/objectif/de/agb.asp
Der Hersteller bzw. Verkäufer distanziert sich ja ziemlich klar von jeglichen Fehlern, die in Zusammenhang mit der Software auftreten können, außer (unter Punkt 4c) „von vorsätzlich verursachten Schäden“. Was sind vorsätzlich verursachte Schäden in Zusammenhang mit einer Software?
Punkt 2, in dem ich mit noch etwas unklar bin, ist das Lizenzabkommen. Muss das Programm noch irgendwie / irgendwo geschützt werden (wie z.B. bei einem Patent)? Oder kann man einfach nach dem Erstellen einer Software Lizenzen dafür verkaufen?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Salve
das Thema ist alles andere als einfach
guxu
http://de.wikipedia.org/wiki/Softwarepatent
Was sind vorsätzlich verursachte Schäden in Zusammenhang mit einer :Software?
Wenn Du bewusst einen Fehler eingebaut hast oder zumindest billigend in Kauf nimmst, der zu Schäden beim Käufer führt (Datenverlust, Maschinenschaden).
Muss das Programm noch irgendwie / irgendwo geschützt werden (wie :z.B. bei einem Patent)? Oder kann man einfach nach dem Erstellen :einer Software Lizenzen dafür verkaufen?
Das hängt auch vom Einsatzort (Land) ab. In Deutschland ist Dein Werk als Urheber automatisch geschützt.
Problem, wenn Du aber Arbeitnehmer bist, dort mit Programmierarbeiten beauftragt bist und nebenher programmierst, dann liegt das Urheberrecht in der Regel beim Arbeitgeber!
MfG
Danke DonSenilo für deine Antwort.
Ich arbeite auch hauptberuflich als Programmierer. Aber alles, was ich zuhause an meinem eigenen PC außerhalb meiner Arbeitszeit programmiere, ist doch dann mein eigenes Werk?!
Wenn ich also die Testphase des Programmes genau dokumentiere und alles festhalte und ausbessere, dann sollte die Haftungsbeschränkung ja in Ordnung sein.
Danke DonSenilo für deine Antwort.
Ich arbeite auch hauptberuflich als Programmierer. Aber alles,
was ich zuhause an meinem eigenen PC außerhalb meiner
Arbeitszeit programmiere, ist doch dann mein eigenes Werk?!
So merkwürdig das klingt:
Du bist zwar der Urheber, aber die Verwertungsrechte liegen beim Arbeitgeber; dabei ist es egal, wo und zu welchen Zeiten die Programmierung erfolgt.
Hatte mir dazu mal etwas angelesen und einen Rechtsanwalt gefragt, ist aber schon länger her und ich arbeite hauptberuflich nicht als Programmierer, deswegen habe ich das nicht vertiefen müssen.
Je nach Umfang würde ich einen Fachanwalt aufsuchen, ggfls kann das vertraglich abgesichert werden.
Sofern die Privatprogrammierung nicht dasselbe Fachgebiet wie beim Arbeitgeber betrifft, sollte das kein Problem sein.
Bei nächster Gelegenheit suche ich in meiner Papierablage, jetzt fordert meine familie etwas Zeit ohne PC
Bis neulich
MfG
So, tatsächlich noch etwas gefunden:
§§ sind 43 UrHG, 69b für Computerprogramme
hat das in der Freizeit geschriebene Programm einen direkten Bezug zu den Aufgaben im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, hat der Arbeitgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht ohne gesondertes Entgelt
Kann der AG das in der Freizeit des AN geschriebene Werk nicht für Firmenzwecke nutzen, liegt das Nutzungsrecht allein beim AN.
Im Zweifel hat der AN zumindest eine Anbietungspflicht.
Ansonsten bist Du als Schöpfer des Programms automatisch Urheber und kannst das Nutzungsrecht nach Deinem Belieben vergeben
§§ 7 und 31 UrHG
MfG