Lizenz o.ä. für erotische Hompageinhalte?

Hallo liebe Leser!

Ich habe seit einiger Zeit die Idee, mit Erotik im Internet Geld zu verdienen. Sprich Filme über Download, Streams o.ä.
Da es sich hier selbstverständlich dann um eine FSK18 Seite handelt, könnte ich mir vorstellen, dass es neben den Auflagen auch evtl. sowas ähnliches wie einer Lizenz bedarf!?
Kann mir dazu jmd was sagen, was ich dafür brauche?

Freundliche Grüße

Adriano Schneider

Hallo Adriano,

auf jeden Fall erstmal ein in Deutschland anerkanntes AVS, damit nur Erwachsene Zugriff haben, und einen Jugendschutzbeauftragten.
Eine Genehmigung oder Lizenz brauchst du i.d.R. nicht.

Lizenzen benötigst du dann nur für die Inhalte, die du anbietest - ist ja klar, daß du nicht einfach Filmchen von ***porn runterladen und bei dir zum Verkauf anbieten darfst. :smile:

Such mal nach „Adult Webmaster“ - da findest du viele Seiten, auch mit Tips etc.

Gruß
Christian

Hallo Adriano,

auf jeden Fall erstmal ein in Deutschland anerkanntes AVS,
damit nur Erwachsene Zugriff haben, und einen
Jugendschutzbeauftragten.

Ah ok. Das mit dem Jugendschutzbeauftragten wusste ich nicht. Ist das jmd dem man zugeteilt bekommt, oder muss ich für einen sorgen?

Eine Genehmigung oder Lizenz brauchst du i.d.R. nicht.

Naja…dachte halt. Brauchst ja in Deutschland auch für Alkoholauschank ne Lizenz. Grade bei Erotik usw. sind die ja sehr pingelig.

Lizenzen benötigst du dann nur für die Inhalte, die du
anbietest - ist ja klar, daß du nicht einfach Filmchen von
***porn runterladen und bei dir zum Verkauf anbieten darfst.

)

Das ist klar :wink: Sowas hatte ich auch nicht vor.

Such mal nach „Adult Webmaster“ - da findest du viele Seiten,
auch mit Tips etc.

Danke werde ich heute Abend direkt mal schauen. Nur jetzt im Büro wäre das etwas schlecht :wink:

Dank dir für die schnelle und auch hilfreiche Antwort

Beste Grüße

Adriano

Hallo,

hier findest du alles zum Thema Jugendschutzbeauftragter:
http://www.fsm.de/de/Jugendschutzbeauftragter

Kurz: Du kannst also selbst einen Angestellten dazu abstellen (es als Einzelunternehmer selbst zu machen wird meist nicht anerkannt) oder dir einen externen Dienstleister dafür bestellen. Das kostet nicht die Welt.

Ansonsten, wie gesagt: eine Genehmigung oder Lizenz brauchst du nicht. Das ist ja weder Alkohol noch Glücksspiel oder so. :smile:

Gruß
Christian

Hallo,

hier findest du alles zum Thema Jugendschutzbeauftragter:
http://www.fsm.de/de/Jugendschutzbeauftragter

Super, danke!!

Ansonsten, wie gesagt: eine Genehmigung oder Lizenz brauchst
du nicht. Das ist ja weder Alkohol noch Glücksspiel oder so.

Hehe…schon klar! Aber da für die beiden Sachen schon Lizenzen gibt, hätte es mich nicht gewundert.

Vielen Dank noch mal!