Lizenzabkommen und Haftungsausschluß Software

Hallo,

angenommen eine Person würde Software erstellen, die inklusive der Sourcen für den Gebrauch und die Erweiterung durch den Kunden auf einer beschränkten Anzahl von Servern (Inter- und Intranet) installiert und genutzt werden darf.

Welche Formulierungen dürften auf keinen Fall in einem Lizenzabkommen und einem Haftungsausschluß fehlen, damit die Software nicht verbreitet oder mehrfach installiert werden darf und der Hersteller nicht für eventuelle Ausfälle von Servern, Workstations, Beeinträchtigung der Arbeit oder unvorhergesehene Fehler in der Software belangt werden kann?

Fehler in der Software, die es unmöglich machen, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen würden selbstverständlich vom Hersteller behoben werden. (Hätte der Hersteller hier Fristen einzuhalten?)

Angenommen der Kunde hätte die Möglichkeit, die Software über eine XML-Daten-Schnittstelle zu steuern. Wie müßte ein Haftungsausschluß formuliert werden, wenn Fehler bei der XML-Formulierung durch den Kunden zum Nicht-Funktionieren der Software führen könnten?

Hätte der Hersteller die Möglichkeit, Standard-Formulierungen im Internet einzusehen, gibt es hier nützliche Adressen?

Vielen Dank,

Ulukai

Auch hallo.

angenommen eine Person würde Software erstellen, die inklusive
der Sourcen für den Gebrauch und die Erweiterung durch den
Kunden auf einer beschränkten Anzahl von Servern (Inter- und
Intranet) installiert und genutzt werden darf.

Auch sowas gibt’s.

Welche Formulierungen dürften auf keinen Fall in einem
Lizenzabkommen und einem Haftungsausschluß fehlen, damit die
Software nicht verbreitet oder mehrfach installiert werden
darf und der Hersteller nicht für eventuelle Ausfälle von
Servern, Workstations, Beeinträchtigung der Arbeit oder
unvorhergesehene Fehler in der Software belangt werden kann?

Fehler in der Software, die es unmöglich machen, die Software
bestimmungsgemäß zu nutzen würden selbstverständlich vom
Hersteller behoben werden. (Hätte der Hersteller hier Fristen
einzuhalten?)

Angenommen der Kunde hätte die Möglichkeit, die Software über
eine XML-Daten-Schnittstelle zu steuern. Wie müßte ein
Haftungsausschluß formuliert werden, wenn Fehler bei der
XML-Formulierung durch den Kunden zum Nicht-Funktionieren der
Software führen könnten?

Als Beispiel der Punkt 3.Haftung von ‚microTool Objectif Personal Edition‘ (ein UML 2 Tool unter der Java IDE Eclipse):
"3 Haftung

microTOOL gewährt Ihnen eine kostenlose Lizenz für die Software. Die Lizenz gibt Ihnen die Berechtigung, die Software auf einem oder mehreren PCs, die sie privat oder beruflich in branchenüblicher Weise nutzen, zu installieren.

microTOOL beschränkt die Haftung auf Schäden, die durch Vorsatz verursacht wurden. Im Übrigen geltend die gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate ab Beginn der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.

* Erfüllung der Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche werden durch Reparatur oder den Ersatz fehlerhafter Software erfüllt. Fehlerhafte Software ist an microTOOL zurückzugeben.
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn die Fehlerhaftigkeit der Software durch einen Unfall, durch Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung verursacht wird.
Für eine Ersatz-Software übernimmt microTOOL eine Gewährleistung für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungszeit, mindestens jedoch für weitere 30 Tage, gerechnet vom Datum der Entgegennahme der Ersatzsoftware an.
* Keine Gewährleistung für bestimmte Verwendungszwecke
microTOOL übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software für die von Ihnen bestimmten Zwecke, für die Sie die Software einsetzen wollen, tauglich ist oder mit anderer, von Ihnen gewählter Software kompatibel ist. Sie tragen die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.
* Keine Haftung für Folgeschäden
Mit Ausnahme von vorsätzlich verursachten Schäden haftet microTOOL nicht für irgendeinen Schaden, der durch die Verwendung oder die Unmöglichkeit der Verwendung der Software verursacht worden ist. Dies gilt ohne Ausnahme auch für entgangenen Geschäftsgewinn, Betriebsunterbrechungen, entgangene Geschäftsinformation oder anderen wirtschaftlichen Verlust, auch wenn microTOOL vorher auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurde.

Die Beschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit beruhen. "

…zu bekommen (download) unter http://www.microtool.de/objectif/de/download.asp

HTH
mfg M.L.