Lizenzabrechnungen

Hallo,

meine Frage bezieht sich eigentlich auf die Ausstrahlung von Fernsehserien, aber eine qualifizierte Antwort erscheint mir hier wahrscheinlicher. Man könnte die Frage ja auch durchaus auf die VG Wort übertragen.

Wenn ein Autor / Regisseur einen Lizenzvertrag mit einer Produktionsfirma abschließt und dabei ein prozentualer Gewinn beim Verkauf / Ausstrahlung vereinbart wird. Wie kommt dann der Autor an seine Prozente, bzw. wie kann er es kontrollieren. Ist der Produktionspartner verpflichtet ihn die Lizenz und Verkaufsabrechnungen vorzulegen?

Vielen Dank und viele Grüße

Hallo,
ich denke das ist ähnlich wie in der Musikbranche. Im vereinbarten Vertrag sind die Zahlungsmodalitäten festgelegt. Typisch ist:
1 - 2 mal jährlich Abrechnung mit Aufschlüsselung der Verkaufserlöse.
Zahlung bis spätestens 3 Monate nach Periodenabschluss 31.12/30.6…

Grüße
Capman42

Hallo,
ja, ich denke auch, dass es ähnlich wie in der Musikbranche ist - nur wie erhält der Musiker seine Abrechnung? Wenn er direkt bei der Gema ist, dann bekommt er ja direkt von der Gema die Abrechnung. Wie ist es aber - und das ist genau meine Frage: wenn eine Produktionsfirma dazwischengeschaltet ist. Wenn wir bei der Musik bleien: ein Musiker komponiert die Musik für einen Spielfilm. Auftraggeber ist eine Filmprododuktionsfirma. Der Vertrag wird also zwischen Filmproduzent und Musiker geschlossen und dort wird eine prozentuale Beteiligung vereinbart. Die Produktionsfirma meldet aber bei der Gema an, nicht der Musiker. Wie kommt der Musiker an die Abrechnungen?

Viele Grüße

Hallo,
im Fall Filmmusik gibt es Gage für die Herstellung ( Arrangements Aufnahme, Produktion, usw.). Die GEMA bekommt Geld vom Nutzer (Sender) und gibt dieses an die Berechtigten (Urheber) weiter .
Die Prod. Firma sitzt nicht dazwischen und hat mit der GEMA-Abrechnung nichts zu tun.
Im Falle CD-Prod. läuft es ähnlich, nur dass hier Verkaufserlöse zu den Aufführungserlösen kommen.
Der Produzent (muss nicht der Autor sein) bekommt aus dem Verkaufs- Erlös eine vertraglich vereinbarte prozentuale Beteiligung für seine Produzenten-Tätigkeit, evtl. zusätzlich zu vereinbarter Festgage.
Die TT-Firma (Hersteller)muss übrigens bei Pressung der CD GEMA-Gebühren ans Presswerk zahlen, die an die GEMA weitergegeben werden (sonst ist das Werk nicht berechtigt zu pressen).

Ich hoffe, Du kannst von diesen Infos was brauchen. Aber Buchmarkt ist schon deutlich anders, oder?

Grüße
Capman42

Hallo,

meine Frage bezieht sich eigentlich auf die Ausstrahlung von
Fernsehserien, aber eine qualifizierte Antwort erscheint mir
hier wahrscheinlicher. Man könnte die Frage ja auch durchaus
auf die VG Wort übertragen.

Jein. Zumindest wenn Du an den Buchmarkt/Verlagswesen denkst, da hat die VG Wort mit Verträgen zwischen Autor und Verlag erst mal nichts zu tun.
Das ist immer ein Einzelfall-Ding.

Wenn ein Autor / Regisseur einen Lizenzvertrag mit einer
Produktionsfirma abschließt und dabei ein prozentualer Gewinn
beim Verkauf / Ausstrahlung vereinbart wird. Wie kommt dann
der Autor an seine Prozente,

steht im Vertrag = wird dort genau festgelegt.
Diese Verträge sind mehrseitig und eng bedruckt.
btw gibt es darauf spezialisierte Rechtsanwälte
(Du kannst Ihre Adressen z.B. beim Börsenverein des Dt. Buchhandels erfragen)

bzw. wie kann er es
kontrollieren.

bei einer Fernsehserie relativ einfach (heutzutage)
TV-Programme findest Du im Netz, Name der Serie dazu und schon hast Du alle Sendetermine.
Ganz davon abgesehen (das was ich vom Hörensagen weiß)informieren Produktionsfirmen ihre Autoren höchst freiwillig, dass deren Beitrag/Werk gesendet wird, auf welchem Sender und wann.
Schließlich sind brauchbaren Autoren offensichtlich nicht derart breit gestreut, dass man einen davon verärgern möchte, bzw. einen teuren Rechtsstreit riskiert. Gute Autoren werden „gepflegt“. Wenn eine Firma mal einen davon an der Angel hat, möchte sie ihn oder sie auch halten - denk an Herbert Reinecker :wink:

Ist der Produktionspartner verpflichtet ihn die
Lizenz und Verkaufsabrechnungen vorzulegen?

regelt der Vertrag.
btw basiert jedes Geschäft zu einem guten Teil auf gegenseitigem Vertrauen. Und von der rein praktischen Seite aus- nun versuche Dir das doch mal vorzustellen: Erwartest Du ersthaft, dass eine Produktionsfirma Dich als Autor in ihre komplette Buchhaltungs-EDV einweist, damit Du überhaupt erkennen kannst, wann welche Einnahmen auf Grund Deiner Arbeit als Autor auf deren Konten geflossen sind?
Dann müsstest Du fairerweise auch nachvollziehen, wie es um Betriebs- und Personalkosten und letztlich den erzielten Gewinn steht und wieviel Dir davon zusteht.

Jetzt mal vom Buchhandel aus gesprochen: Natürlich sieht es für jeden Autor, der vielleicht 8-15% vom Preis ohne MwST pro verkauftes Exemplar seines Buchs erhält (und der darauf in der Regel auch noch mindestens ein Jahr warten muss)aus, als ob ihn der Verlag doch irgendwie über den Tisch gezogen hätte.

Aber überlege: Du als glücklich veröffentlichter Autor setzt selbst bei einem Kleinverlag 1 Lektor, 1 Grafiker, 1 professionellen Layouter, 1 Druckerei und 1 Buchbinder in Bewegung, dazu noch 1 Werbeprofi, 1 Sekretärin und 1 Vertreter, der die Buchhändler beschwatzt. Von der Praktikantin, die der ganzen Meute den Kaffee kocht und all den Mist lesen muss, der absolut nicht druckfähig ist, nicht zu reden.

So. Und bei einer Film- und Fernsehproduktion sind das noch eine ganze Menge Leute mehr. Die rühren auch keinen Finger umsonst.
Erst nach Bezahlung all dieser Kosten macht der Verlag, die Produktion Gewinn. Weshalb es manchmal selbst bei einer komplett verkauften Produktion/Auflage eines Buchs trotzdem als Verlustgeschäft enden kann.

viele Grüße
Geli