Hallo,
meine Frage bezieht sich eigentlich auf die Ausstrahlung von
Fernsehserien, aber eine qualifizierte Antwort erscheint mir
hier wahrscheinlicher. Man könnte die Frage ja auch durchaus
auf die VG Wort übertragen.
Jein. Zumindest wenn Du an den Buchmarkt/Verlagswesen denkst, da hat die VG Wort mit Verträgen zwischen Autor und Verlag erst mal nichts zu tun.
Das ist immer ein Einzelfall-Ding.
Wenn ein Autor / Regisseur einen Lizenzvertrag mit einer
Produktionsfirma abschließt und dabei ein prozentualer Gewinn
beim Verkauf / Ausstrahlung vereinbart wird. Wie kommt dann
der Autor an seine Prozente,
steht im Vertrag = wird dort genau festgelegt.
Diese Verträge sind mehrseitig und eng bedruckt.
btw gibt es darauf spezialisierte Rechtsanwälte
(Du kannst Ihre Adressen z.B. beim Börsenverein des Dt. Buchhandels erfragen)
bzw. wie kann er es
kontrollieren.
bei einer Fernsehserie relativ einfach (heutzutage)
TV-Programme findest Du im Netz, Name der Serie dazu und schon hast Du alle Sendetermine.
Ganz davon abgesehen (das was ich vom Hörensagen weiß)informieren Produktionsfirmen ihre Autoren höchst freiwillig, dass deren Beitrag/Werk gesendet wird, auf welchem Sender und wann.
Schließlich sind brauchbaren Autoren offensichtlich nicht derart breit gestreut, dass man einen davon verärgern möchte, bzw. einen teuren Rechtsstreit riskiert. Gute Autoren werden „gepflegt“. Wenn eine Firma mal einen davon an der Angel hat, möchte sie ihn oder sie auch halten - denk an Herbert Reinecker 
Ist der Produktionspartner verpflichtet ihn die
Lizenz und Verkaufsabrechnungen vorzulegen?
regelt der Vertrag.
btw basiert jedes Geschäft zu einem guten Teil auf gegenseitigem Vertrauen. Und von der rein praktischen Seite aus- nun versuche Dir das doch mal vorzustellen: Erwartest Du ersthaft, dass eine Produktionsfirma Dich als Autor in ihre komplette Buchhaltungs-EDV einweist, damit Du überhaupt erkennen kannst, wann welche Einnahmen auf Grund Deiner Arbeit als Autor auf deren Konten geflossen sind?
Dann müsstest Du fairerweise auch nachvollziehen, wie es um Betriebs- und Personalkosten und letztlich den erzielten Gewinn steht und wieviel Dir davon zusteht.
Jetzt mal vom Buchhandel aus gesprochen: Natürlich sieht es für jeden Autor, der vielleicht 8-15% vom Preis ohne MwST pro verkauftes Exemplar seines Buchs erhält (und der darauf in der Regel auch noch mindestens ein Jahr warten muss)aus, als ob ihn der Verlag doch irgendwie über den Tisch gezogen hätte.
Aber überlege: Du als glücklich veröffentlichter Autor setzt selbst bei einem Kleinverlag 1 Lektor, 1 Grafiker, 1 professionellen Layouter, 1 Druckerei und 1 Buchbinder in Bewegung, dazu noch 1 Werbeprofi, 1 Sekretärin und 1 Vertreter, der die Buchhändler beschwatzt. Von der Praktikantin, die der ganzen Meute den Kaffee kocht und all den Mist lesen muss, der absolut nicht druckfähig ist, nicht zu reden.
So. Und bei einer Film- und Fernsehproduktion sind das noch eine ganze Menge Leute mehr. Die rühren auch keinen Finger umsonst.
Erst nach Bezahlung all dieser Kosten macht der Verlag, die Produktion Gewinn. Weshalb es manchmal selbst bei einer komplett verkauften Produktion/Auflage eines Buchs trotzdem als Verlustgeschäft enden kann.
viele Grüße
Geli