Lizenzaufkleber

Hi,

Da wird aber auch eine andere Auffassung erwähnt, auch wenn
das nicht die Mehrheit zu sein scheint.

ja, schön nicht? :smile:

Dein virtueller DOSenverschenker wüsste also im Vornherein gar nicht ob er überhaupt legal handeln KÖNNTE! Und der Tipp des Juristen: dann verkaufen/verschenken Sie’s halt nicht *lol*

Sorry, ich muss jetzt weg. Meine Garage aufräumen. Da stehen nämlich gleich drei Autos drin. Traue mich nicht diese zu verkaufen :smile:

J~

Okay. Deiner Auffassung nach ziehe ich in das nächstbeste leerstehende Haus ein. Wenn jemand kommt und sagt „das ist meins, das darfst du nicht“ antwortest Du „das habe ich gekauft, mit dem Kaufvertrag habe ich mir aber den Hintern abgewischt und ihn danach verbrannt“. Also gehört das Haus nun Dir und keiner kann Dir was.

So funktioniert das Rechtssystem in Deutschland nun ganz sicher nicht.

Zu Deinen Punkten:

Mit anderen Worten der Hersteller meines Mobiltelefons oder
mp3-Players könnte zu einem beliebigen Zeitpunkt zu mir kommen
und einen Nachweis verlangen, dass ich die darauf
installierten Betriebssysteme rechtmäßig erwoben habe? Wie
soll ich das machen? Den Bon habe ich längst entsorgt oder mir
das Gerät durch einen rechtskräftigen, aber papierlosen
Vertrag angeeignet. Ich denke du irrst hier.

Das wäre einzig und allein das Problem des Verkäufers, der dir das Telefon verkauft hat. Sollte er gegen Patentrecht verstoßen haben, müsstest Du Dich an ihn wenden. Selbstverständlich dürfte der Rechteinhaber den Betrieb untersagen und das Gerät einziehen.

Ja, das ist natürlich richtig. Und damit das ganze auch
beweisbar ist, dass du eine echte Nummer hast, wird so etwas
auf Lizenzurkunden gedruckt.

Ja, 1980 vielleicht. Heute scheinen nur noch Juristen Software
auf Datenträgern und Papier zu kaufen. Ich mache das so gut
wie nie und ich habe auch selbst schon Microsoft
Betriebssysteme und Office in großer Stückzahl legal gekauft
und da gab es weder Datenträger noch Seriennummern dazu. Das
war dann deiner Meinung nach illegal?
Was macht denn den Kauf einer Software aus? Das ich eine CD
bekomme die ich dann mit den anderen 300 überflüssigen CDs aus
anderen Käufen zu einem Mobilee verarbeite? Oder erwerbe ich
nicht viel mehr das RECHT etwas benutzen zu dürfen?

Du kaufst also Lizenzen ohne Lizenzvertrag. So mit Handschlag oder auf Zuruf und alles ist gut ?

(Was interessieren mich als Kunde eigentlich denn die
Probleme des Verkäufers? Gar nicht tun sie das. ICH habe das
Recht erworben die Sache ist damit legal. Dinge wie Dongles
oder Seriennummern behindern mich nur in meiner täglichen
Arbeit oder Freizeit.)

Willkommen in Deutschland. Wenn Dir jemand etwas verkauft, woran er keine Rechte hat, hast Du die Rechte noch lange nicht. Wenn Dir jemand ein geklautes Fahrrad verkauft, erwirbst Du auch kein Eigentum daran.

OK, nachdem der Hersteller mir etwas nur virtuell, also nur
das Recht verkauft hat wird mir als Kunde das abgesprochen?
Superlogik…

???

Eine irgendwie kommunizierte
Nummer, die jemand per Mail, telefonisch oder handschriftlich
per Flaschepost übermittelt bekommt, dürfte vom Rechteinhaber
wohl nicht anerkannt werden.

Sorry, was der Rechteinhaber von meinem Handeln hält ist mir
sowas von gleichgültig :smile:
Ich lebe in einem Staat und DESSEN Gesetze achte ich. Das z.B.
M$ seit vielen Jahre versucht in D die Rolle des Gesetzgebers
zu übernehmen finde ich aus meiner Sicht eher lustig bis
albern. Das sich andere Menschen dadurch aber ihrer Rechte
berauben lassen dagegen etwas beängstigend…

Na ja, die deutschen Gesetze solltest Du aber schon noch achten um auf der sicheren Seite zu sein. Und die sind recht eindeutig.

Da du diese nicht legal erwoben hast gehörte sie dir aber nie.
Das ist mit dem Fall hier doch gar nicht vergleichbar, oder?

Siehe oben. Wie beweist man, dass man diese legal erworben
hat. Durch eine Email des Vorbesitzers?

Das muss ich gar nicht beweisen. Wenn ich die Lizenzurkunde
benutzt habe um meinem Kamin anzustecken wird mein
Softwarekauf nicht rückwirkend illegal.

Richtig, aber der Beweis dürfte deutlich schwerer fallen, wenn die maßgeblichen Dokumente verbrannt sind.

Fazit: Du meinst mit folgender Argumentation durchzukommen: Man bezichtigt dich, du würdest eine illegale Kopie einer Software einsetzen. Du kannst weder original Datenträger, noch Lizenzvereinbarung, noch Sticker, noch, noch, noch vorweisen und behauptest, das sei alles verbrannt, geklaut, vom Hund gefressen etc.

Im Ernst. Meinst Du im ernst mit der Nummer durchzukommen?

Träum weiter.

Gruß

S.J.

Hi, hier muß man ganz wie im Gesetz votgesehen zwischen inmateriellem
Gütern (also Software, Fotos, Musik) und materiellen Gütern wie
Fahrrädern etc. unterscheiden.
Da bei inmateriellen Gütern das Original ja nicht verändert wird,
bzw. meist der Rechteinhaber meist nicht der Besitzer des Werkes oder
gutes ist, ist ein Diebstahl in Form einer Kopie ja auch erst einmal
für den Bestohlenen nicht unmittelbar bemerkbar.
Deshalb ist hier der Gutglaubenerwerb nicht möglich, und der Nutzer
kann sowohl aufgefordert werden eine entsprechende
Nutzungsbewilligung vorzuweisen.
Erwerbe ich als Privatperson hingegen im guten Glauben eine
materielle Sache (mobilie) wie ein Fahrrad, geht das Eigentum vom
Fahrrad sehr wohl an mich.
Wenn man mir aber nachweisen könnte, daß ich wusste oder annehmen
konnte, daß das Fahrrad gestohlen ist habe ich das Eigentum hingegen
nicht erworben.

Ol

Falsch

Erwerbe ich als Privatperson hingegen im guten Glauben eine
materielle Sache (mobilie) wie ein Fahrrad, geht das Eigentum
vom
Fahrrad sehr wohl an mich.
Wenn man mir aber nachweisen könnte, daß ich wusste oder
annehmen
konnte, daß das Fahrrad gestohlen ist habe ich das Eigentum
hingegen
nicht erworben.

Hallo,

§ 935
Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen

(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden , verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war.

An gestohlenen Dingen kannst Du kein Eigentum erwerben. Dabei ist es irrelevant, ob Du dies wusstest oder nicht.

Gruß

S.J.

A-DE
Hi,
immer wieder interessant was es doch für Unterschiede gibt.

http://aktenvermerk.at/artikel/gutglaubenserwerb_in_…

OL

Da hast du was falsch verstanden.
MS-DOS kann man nicht mehr kaufen.
ALLE John Wayne Filme gibt es auf DVD zu kaufen (auf VHS bestimmt auch noch).

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Da hast du was falsch verstanden.
MS-DOS kann man nicht mehr kaufen.

Ach ja. Bist Du dir da sicher ?

Selbst wenn nicht, müsste man dann das nächst höhere MS OS kaufen um MS-Dos nutzen zu dürfen (MS-Policy). Meinst Du im ernst, dass man alles, was man nicht mehr kaufen kann, fröhlich und legal kopieren und verbreiten darf? Wo bitte sehr ist das geregelt?

Hi,

offensichtlich hast Du die Frage nicht verstanden. Hier geht
es nicht um einen konkreten Einzelfall sondern, wie immer in
diesem Forum, um eine grundsätzliche Frage.

Deiner Argumentation nach dürften auch die alten John Wayne
Filme kopiert werden, denn die sind ja noch älter, damit ist
eh kein Geld mehr zu machen und demnach interessiert das den
Rechteinhaber auch nicht?

Zitat: Wo kein Kläger, da kein Richter. Es ist also alles
erlaubt, solange man nicht erwischt wird? Darf man dir auch
solange deine sauer verdienten Euros aus der Tasche klauen,
bis du es merkst ?

Kopfschüttel

Gruß

S.J.

Ich bin kein Jurist und sehe das genauso wie du.
Vor allem kann Microsoft eh kein Geld mehr mit dem Produkt
machen, da es seit Jahren nicht mehr zu kaufen gibt (ist ja
auch schon 13 Jahre alt) und derjenige auch keine Möglichkeit
mehr hat da ranzukommen. Also entweder „Abkauf“ oder
verschenken.
Und sind wir mal ehrlich, die Jungs im Ursprungsthread sind
ein wenig kleinkariert. Als wenn Microsoft sich für so einen
alten Kram interessieren würde und dem nachginge.
Wo kein Kläger, da kein Richter :wink: