Lizenzaufkleber

Hallo,

in einem anderen Brett habe ich die Lizenzaufkleber von Microsoft angesprochen und zu meiner Auffassung Widerspruch geerntet. :smile: Deshalb würde es mich interessieren, ob ich mich da eventuell irre, ich habe die Lizenzaufkleber als nette Spielerei ohne rechtliche Bedeutung bezeichnet.

Der konstruierte Fall:
Angenommen ich hätte noch ein paar Disketten (ohne Kopierschutz) mit einem alten DOS herumliegen und wollte die verschenken.

Nach meiner Auffassung genügt es, von den Disketten Kopien anzufertigen, die per Email zu versenden und die Lizenznummer mitzugeben. Wenn ich die Lizenz dann selbst nicht mehr verwende ist das nach meiner Meinung rechtlich in Ordnung, es besteht kein Grund, die Originaldisketten und den Lizenzaufkleber (bei DOS war das wohl noch eine Karte, kein Aufkleber) mit der Post zu versenden. Der Lizenzvertrag bezieht sich auf die Nutzung der Software, nicht auf den Zettel, der wie ein Geldschein bedruckt ist und auch nicht auf die Datenträger.

Was Microsoft davon hält muß mich hier in Deutschland nicht kümmern, hier gilt das deutsche Urheberrecht und das verbietet mir nicht, das Nutzungsrecht zu verschenken und dieses Verschenken ist auch nicht an Gegenstände gebunden.

So weit meine Auffassung zu dem Thema, es würde mich nun interessieren, ob die richtig ist und wenn nein, warum. :smile:

Gruß, Rainer

Hi Rainer!

Ich bin kein Jurist und sehe das genauso wie du.
Vor allem kann Microsoft eh kein Geld mehr mit dem Produkt machen, da es seit Jahren nicht mehr zu kaufen gibt (ist ja auch schon 13 Jahre alt) und derjenige auch keine Möglichkeit mehr hat da ranzukommen. Also entweder „Abkauf“ oder verschenken.
Und sind wir mal ehrlich, die Jungs im Ursprungsthread sind ein wenig kleinkariert. Als wenn Microsoft sich für so einen alten Kram interessieren würde und dem nachginge.
Wo kein Kläger, da kein Richter :wink:

Viele Grüße
André

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Guten morgen,

Ich bin kein Jurist und sehe das genauso wie du.
Vor allem kann Microsoft eh kein Geld mehr mit dem Produkt
machen

nix vor allem. Die Gültigkeit eines Urheberechts bemißt sich nicht nach seinem Wert, sondern nach der Rechtslage.

Gruß,
Christian

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Hallo,

letztendlich wärest Du immer den Beweis schuldig, dass es sich um eine lizensierte Version handelt. Und das wäre dir nicht möglich. Deiner Theorie nach könnte man zuhause dutzende Kopien von DVDs und Programmen lagern und wenn jemand kommt und nach den Nutzungsrechten fragt, würde man sagen: „Das sind Kopien der Originale, die Originale und die Lizenzen habe ich alle weggeworfen“ oder „das hat mir mein Onkel aus dem Takatukaland per Mail geschickt, der die Lizenz ganz sicher (nicht mehr) hat“ und die Sache wäre erledigt.

Grundsätzlich erwirbst Du mit dem „Kauf“ der Software, ein eingeschränktes Nutzungsrecht, nicht aber ein Verbreitungsrecht. Dieses Nutzungsrecht erlaubt eine Kopie der Datenträger zu Sicherungszwecken. Diese Kopien dürfen aber nicht weitergegeben werden. Somit wäre das geschilderte Verhalten ein klarer Verstoss gegen die Lizenzbedingungen und somit gegen das Urheberrecht.

Wie Du darauf kommst, dass die Lizenzbedingungen von MS ungültig seien, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. In Deutschland gilt Vertragsautonomie. Somit kann vertraglich alles gültig vereinbart werden, was nicht gegen deutsches Recht verstösst. Und im Urheberrecht heißt es sogar explizit:

§ 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

  1. die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form.

Weiter heißt es:
§ 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
(1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.
(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.

Gruß

S.J.

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Hallo Steve

wenn ich Deinen Artikel richtig interpretiere, wäre es legal, das
Original der Software weiterzugeben (verschenken/verkaufen), wenn keine
Kopien davon bei Vorbesitzer bleiben.

Oder gilt das auch als „Verbreitung“?

Gruss
Heinz

Hallo,

ja, das wir als zulässig angesehen. Siehe auch:

http://www.barkemeyer.de/printable/english/lawonline…

Gruß

S.J.

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Hallo,

letztendlich wärest Du immer den Beweis schuldig, dass es sich
um eine lizensierte Version handelt.

Wieso das? Wenn mich Jemand beschuldigt, ich würde eine Raubkopie verwenden, muß der das beweisen.

Und das wäre dir nicht
möglich.

Als der Beschenkte? Doch, ich hätte doch die Lizenznummer. Weil die sonst nirgends verwendet wird, sollte das ausreichen.

Deiner Theorie nach könnte man zuhause dutzende
Kopien von DVDs und Programmen lagern und wenn jemand kommt
und nach den Nutzungsrechten fragt, würde man sagen: „Das sind
Kopien der Originale, die Originale und die Lizenzen habe ich
alle weggeworfen“ oder „das hat mir mein Onkel aus dem
Takatukaland per Mail geschickt, der die Lizenz ganz sicher
(nicht mehr) hat“ und die Sache wäre erledigt.

Wenn die Datenträger nicht kopiergeschützt waren, nach meiner Meinung ja. Ich habe tatsächlich eine Kopie in Gebrauch, von der das Original nicht mehr existiert, weil die CD im Laufwerk ‚geplatzt‘ ist. Ich habe zwar noch den Original-Karton aber die Lizenznummer ist weg, weil die CD-Hülle ebenfalls die Jahre nicht überstanden hat und meine Frau meinte, den ‚Müll‘ entsorgen zu müssen. Und nun? Habe ich das recht verloren die gekaufte Software zu verwenden, weil der Datenträger und die Verpackung nicht haltbar genug waren? Ich denke, nein, der Kassenzettel sollte genügen.

Grundsätzlich erwirbst Du mit dem „Kauf“ der Software, ein
eingeschränktes Nutzungsrecht, nicht aber ein
Verbreitungsrecht.

Von Verbreitung habe ich auch nicht gesprochen, sondern von verschenken.

Dieses Nutzungsrecht erlaubt eine Kopie der
Datenträger zu Sicherungszwecken. Diese Kopien dürfen aber
nicht weitergegeben werden.

Wenn das Programm sonst nirgends verwendet wird, IMO schon.

Somit wäre das geschilderte
Verhalten ein klarer Verstoss gegen die Lizenzbedingungen und
somit gegen das Urheberrecht.

Das sehe ich nicht so.

Wie Du darauf kommst, dass die Lizenzbedingungen von MS
ungültig seien, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Das ist ganz einfach. Was in den Lizenzbedingungen steht, erfahre ich erst, wenn ich das Programm längst gekauft habe und es installiere. Der Vertrag entsteht beim Kauf, alles was danach kommt kann nicht Bestandteil des Vertrages sein.

In
Deutschland gilt Vertragsautonomie. Somit kann vertraglich
alles gültig vereinbart werden, was nicht gegen deutsches
Recht verstösst.

Genau. Der Vertrag entsteht beim Kauf. Ich darf die Software verwenden, wenn der Datenträger nicht kopiergeschützt ist, eine Sicherheitskopie davon anfertigen und ich darf die Software auch wieder verkaufen, wenn ich sie selbst nicht mehr verwende. Ob Microsoft bunte Bildchen druckt oder nicht, ändert daran gar nichts.

Und im Urheberrecht heißt es sogar explizit:

§ 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende
Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

  1. die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz
    oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und
    in jeder Form.

Weiter heißt es:
§ 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
(1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen
vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten
Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie
für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms
einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur
Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms
Berechtigten notwendig sind.
(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person,
die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht
vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung
künftiger Benutzung erforderlich ist.

Da sehe ich keinen Widerspruch. Wenn ich Software im Handel kaufe, liegen keine besonderen Vertraglichen Bedingungen vor. Anders ist das, wenn ich mich vor/bei dem Kauf mit besonderen Bedingungen einverstanden erkläre, z.B. wenn ich bei einem Softwarehersteller Software kaufe und der Vertrag nur zustande kommt, wenn ich mich mit bestimmten Bedingungen einverstanden erkläre. Bei Massensoftware, die über den Einzelhandel vertrieben wird, wo ich von besonderen Vertragsbedingungen erst im Nachhinein erfahre ist das nicht möglich.

Gruß, Rainer

Warum Fragen wenn Du es sowieso besser weißt?
Hallo,

mir stellt sich ernsthaft die Frage, worum Du diese Diskussion überhaupt angestossen hast, wenn Du es von vornherein alles ganz genau und sowieso besser weißt. Du stützt Dich hier auf Vermutungen und Bauchgefühl und selbst die Inhalte der zitierten Gesetzestexte zweifels Du an.

Viel Spass bei der Verteidigung als Angeklagter wegen Urheberrechtsverletzungen. Das Schmunzeln von Richter und Anklage beim Vortrag deiner Verteidigung würde ich zu gerne sehen. Ich erlaube mir mal deine Argumentation zu zerlegen:

Wieso das? Wenn mich Jemand beschuldigt, ich würde eine
Raubkopie verwenden, muß der das beweisen.

Ob Du ein Nutzungsrecht an einer Sache hast, musst Du im Zweifelsfall beweisen.

Als der Beschenkte? Doch, ich hätte doch die Lizenznummer.
Weil die sonst nirgends verwendet wird, sollte das ausreichen.

Was ist das denn für eine Argumentation? Es gibt zuhauf ungenutzte Lizenznummern. Wenn ich so eine habe gilt das als Nutzungserlaubnis? Ich schreibe mir einfach im Büro eine ungenutzte Lizenznummer auf und schon wird aus einer Raubkopie ein Original?

Deiner Theorie nach könnte man zuhause dutzende
Kopien von DVDs und Programmen lagern und wenn jemand kommt
und nach den Nutzungsrechten fragt, würde man sagen: „Das sind
Kopien der Originale, die Originale und die Lizenzen habe ich
alle weggeworfen“ oder „das hat mir mein Onkel aus dem
Takatukaland per Mail geschickt, der die Lizenz ganz sicher
(nicht mehr) hat“ und die Sache wäre erledigt.

Wenn die Datenträger nicht kopiergeschützt waren, nach meiner
Meinung ja. Ich habe tatsächlich eine Kopie in Gebrauch, von
der das Original nicht mehr existiert, weil die CD im Laufwerk
‚geplatzt‘ ist. Ich habe zwar noch den Original-Karton aber
die Lizenznummer ist weg, weil die CD-Hülle ebenfalls die
Jahre nicht überstanden hat und meine Frau meinte, den ‚Müll‘
entsorgen zu müssen. Und nun? Habe ich das recht verloren die
gekaufte Software zu verwenden, weil der Datenträger und die
Verpackung nicht haltbar genug waren? Ich denke, nein, der
Kassenzettel sollte genügen.

Ohne Worte. Siehe oben, siehe unten.

Grundsätzlich erwirbst Du mit dem „Kauf“ der Software, ein
eingeschränktes Nutzungsrecht, nicht aber ein
Verbreitungsrecht.

Von Verbreitung habe ich auch nicht gesprochen, sondern von
verschenken.

Ja klar. Das ist natürlich etwas grundverschiedenes? Ich darf Kopien von Software also beliebig verschenken? Das Gesetz sagt dazu:

§ 17 Verbreitungsrecht
(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

Anm.:„In Verkehr bringen“ impliziert nicht notwendigerweise eine finanzielle Transaktion. Auch Produkte, die kostenlos überlassen wurden, wurden „in Verkehr gebracht“

Dieses Nutzungsrecht erlaubt eine Kopie der
Datenträger zu Sicherungszwecken. Diese Kopien dürfen aber
nicht weitergegeben werden.

Wenn das Programm sonst nirgends verwendet wird, IMO schon.

Ehrlich: IMO interessiert nicht. Das ist gesetzlich verboten !!!

Somit wäre das geschilderte
Verhalten ein klarer Verstoss gegen die Lizenzbedingungen und
somit gegen das Urheberrecht.

Das sehe ich nicht so.

Sieh es wie du willst.

Wie Du darauf kommst, dass die Lizenzbedingungen von MS
ungültig seien, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Das ist ganz einfach. Was in den Lizenzbedingungen steht,
erfahre ich erst, wenn ich das Programm längst gekauft habe
und es installiere. Der Vertrag entsteht beim Kauf, alles was
danach kommt kann nicht Bestandteil des Vertrages sein.

Mag sein, dass die Bedingungen nicht greifen. Dann greift aber das Gesetz. Siehe unten.

Genau. Der Vertrag entsteht beim Kauf. Ich darf die Software
verwenden, wenn der Datenträger nicht kopiergeschützt ist,
eine Sicherheitskopie davon anfertigen und ich darf die
Software auch wieder verkaufen, wenn ich sie selbst nicht mehr
verwende. Ob Microsoft bunte Bildchen druckt oder nicht,
ändert daran gar nichts.

Richtig. In der Form, wie Du Sie gekauft hast.

Und im Urheberrecht heißt es sogar explizit:

§ 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende
Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

  1. die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz
    oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und
    in jeder Form.

Weiter heißt es:
§ 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
(1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen
vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten
Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie
für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms
einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur
Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms
Berechtigten notwendig sind.
(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person,
die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht
vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung
künftiger Benutzung erforderlich ist.

Da sehe ich keinen Widerspruch. Wenn ich Software im Handel
kaufe, liegen keine besonderen Vertraglichen Bedingungen vor.
Anders ist das, wenn ich mich vor/bei dem Kauf mit besonderen
Bedingungen einverstanden erkläre, z.B. wenn ich bei einem
Softwarehersteller Software kaufe und der Vertrag nur zustande
kommt, wenn ich mich mit bestimmten Bedingungen einverstanden
erkläre. Bei Massensoftware, die über den Einzelhandel
vertrieben wird, wo ich von besonderen Vertragsbedingungen
erst im Nachhinein erfahre ist das nicht möglich.

Im Gesetz steht ganz klar, dass Du eine Kpie zu Sicherungszwecken vornehmen darfst. Jede andere Vervielfältigung ist untersagt. Und deiner Argumentation folgend, dass die individuellen Bedingungen nicht greifen, gilt dann vollinhaltlich das Gesetz. Und eine Kopie zu Sicherungszwecken darf auch nur zu solöchen verwendet werden und eben nicht separat weitergegeben werden.

Meinst Du im ernst alle Juristen ziehen sich die Hose mit der Kneifzange an und Du hast hier DIE Gesetzeslücke gefunden, die unbeschränktes Kopieren ohne jegliche Sanktion des Rechteinhabers ermöglicht?

Ich empfehle mal das Studieren des Urheberrechts.

Gruß

S.J.

Frage nicht verstanden
Hi,

offensichtlich hast Du die Frage nicht verstanden. Hier geht es nicht um einen konkreten Einzelfall sondern, wie immer in diesem Forum, um eine grundsätzliche Frage.

Deiner Argumentation nach dürften auch die alten John Wayne Filme kopiert werden, denn die sind ja noch älter, damit ist eh kein Geld mehr zu machen und demnach interessiert das den Rechteinhaber auch nicht?

Zitat: Wo kein Kläger, da kein Richter. Es ist also alles erlaubt, solange man nicht erwischt wird? Darf man dir auch solange deine sauer verdienten Euros aus der Tasche klauen, bis du es merkst ?

Kopfschüttel

Gruß

S.J.

Ich bin kein Jurist und sehe das genauso wie du.
Vor allem kann Microsoft eh kein Geld mehr mit dem Produkt
machen, da es seit Jahren nicht mehr zu kaufen gibt (ist ja
auch schon 13 Jahre alt) und derjenige auch keine Möglichkeit
mehr hat da ranzukommen. Also entweder „Abkauf“ oder
verschenken.
Und sind wir mal ehrlich, die Jungs im Ursprungsthread sind
ein wenig kleinkariert. Als wenn Microsoft sich für so einen
alten Kram interessieren würde und dem nachginge.
Wo kein Kläger, da kein Richter :wink:

Warum so agressiv?
Hallo,

mir stellt sich ernsthaft die Frage, worum Du diese Diskussion
überhaupt angestossen hast, wenn Du es von vornherein alles
ganz genau und sowieso besser weißt.

Ich weiß es nicht besser, ich beschreibe meine Sicht. Wenn ich das nicht mache, erfährst Du die nicht und wir können nicht darüber diskutieren. Wenn ich nicht erkläre, was ich für richtig halte, wird mich Niemand auf einen möglichen Denkfehler aufmerksam machen können. Mich mit Dir über etwas zu streiten, was nicht passiert ist, habe ich aber keine Lust.

Du stützt Dich hier auf
Vermutungen und Bauchgefühl und selbst die Inhalte der
zitierten Gesetzestexte zweifels Du an.

Warum sollte ich den Inhalt von Gestzestexten anzweifeln?
Es wird mir aber doch erlaubt sein, anzuzweifeln, daß das Verschenken von Software etwas mit dem Gesetz zu tun hat, das mir die nicht autorisierte Verbreitung verbietet.

Viel Spass bei der Verteidigung als Angeklagter wegen
Urheberrechtsverletzungen.

*gg* Den werde ich haben wenn sich ein Richter mit dem hypothetischen Fall beschäftigt. Bis dahin warte ich mal ab, ob sich noch ein Jurist äußert.

Gruß, Rainer

Hi,

Ob Du ein Nutzungsrecht an einer Sache hast, musst Du im
Zweifelsfall beweisen.

redest du von deutschem Recht? Ich verwende tagtäglich sicher 2000 Dinge (auch Software) die ich legal benutze aber bei denen ich nicht nachweisen könnte, dass ich ein Nutzungsrecht habe. Auch IMHO verdrehst du hier was.

Was ist das denn für eine Argumentation? Es gibt zuhauf
ungenutzte Lizenznummern.

Wen interessiert das? ICH habe z.B. eine Nummer gekauft und verschenke diese. Das hat IMHO nix mit anderen Lizenznummern zu tun.

Wenn ich so eine habe gilt das als
Nutzungserlaubnis? Ich schreibe mir einfach im Büro eine
ungenutzte Lizenznummer auf und schon wird aus einer Raubkopie
ein Original?

Da du diese nicht legal erwoben hast gehörte sie dir aber nie. Das ist mit dem Fall hier doch gar nicht vergleichbar, oder?

§ 17 Verbreitungsrecht
(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder
Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit
anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

Muss ich dieses Recht extra erwerben? Also muss mir der Verkäufer einer Ware dieses extra einräumen?

Viele Grüße,
J~

Hallo J~,

§ 17 Verbreitungsrecht
(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder
Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit
anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

Muss ich dieses Recht extra erwerben? Also muss mir der
Verkäufer einer Ware dieses extra einräumen?

Nach meiner Meinung kannst Du gekaufte Software gar nicht in Verkehr bringen, weil das schon passiert ist, der Hersteller hat die Software schon in Verkehr gebracht. Dieser Paragraph hat mit dem weiter Verkaufen von legal erworbener Software absolut nichts zu tun.

Gruß, Rainer

Hi,

http://www.barkemeyer.de/printable/english/lawonline…

danke für den Link.

Aber die Aussage des Autors man solle vorinstallierte Software nur zusammen mit der Hardware verkaufen finde ich schon sehr belustigend. Es liegt in der technischen Natur der Sache, dass A und B zwei getrennte Sachen sind. Darf ich an meinem Auto denn nicht auch die Felgen abschrauben und verkaufen?

Grüße,
J~

anders ausgedrückt …
Hallo,

neuer Ansatz! :smile:

Mit dem Kauf von software erwerbe ich ein eingeschränktes Nurtzungsrecht. Dieses Recht ist an das Eigentum gebunden, richtig?

Wenn ich die Software nun verkaufe oder verschenke, geht das Eigentum über. Dazu sollte es doch genügen, die Software und die Lizenz per Mal zu übertragen, denn der Besitz ändert ja für die nächsten Jahre nichts am Eigentum und damit am Nutzungsrecht. (Ja, ich weiß was ‚ersitzen‘ bedeutet. :smile:)

Immer noch richtig? Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?

Für die Freunde, die mir unterstellen möchten, ich würde einen Weg suchen, Raubkopien zu legalisieren. Nein, das versuche ich nicht. Wenn ich Software verschenke und sie trotzdem weiter verwende, dann arbeite ich mit einer illegalen Kopie, weil ich das Nutzungsrecht ja verschenkt habe. Die Software darf auch weiterhin nur ein mal installiert sein … und es geht auch immer noch um einen hypothetischen Fall, darum, mir über die Rechtslage klar zu werden.

Gruß, Rainer

Hallo André,

Ich bin kein Jurist und sehe das genauso wie du.

schön. :smile: Aber die Meinung eines Juristen würde mich auch interessieren.

Vor allem kann Microsoft eh kein Geld mehr mit dem Produkt
machen, da es seit Jahren nicht mehr zu kaufen gibt (ist ja
auch schon 13 Jahre alt) und derjenige auch keine Möglichkeit
mehr hat da ranzukommen. Also entweder „Abkauf“ oder
verschenken.
Und sind wir mal ehrlich, die Jungs im Ursprungsthread sind
ein wenig kleinkariert. Als wenn Microsoft sich für so einen
alten Kram interessieren würde und dem nachginge.
Wo kein Kläger, da kein Richter :wink:

Weil die Geschichte ausgedacht ist, es mir nur um die Theorie geht, wird es ohnehin weder Kläger noch Richter geben.

Aber Microsoft hätte schon etwas dagegen, wenn Jemand anfangen würde, Raubkopien von MSDOS zu verbreiten. Deshalb wirst Du MSDOS z.B. nirgends legal zum Download bekommen, aber das ist ja ein völlig anderes Thema, darum ging es ja nicht.

Es ging darum, ob man MSDOS legal per Mail verschenken kann und ich denke immer noch, daß das geht. :smile: Nach meiner Meinung muß man die Post nicht bemühen und das zu legalisieren.

Gruß, Rainer

Hi Rainer,

schön. :smile: Aber die Meinung eines Juristen würde mich auch
interessieren.

bist du Steves Link mal gefolgt?

http://www.barkemeyer.de/printable/english/lawonline…

Darin schreibt der Autor doch von dieversen Gerichtsurteilen. Mehrheitich sagt er seien deutsche Gerichte der Auffassung, dass Lizenzen an eine Datenträger gekoppelt sein müssen (oder wie auch immer man den Text verstehen mag). Wie so oft verhalten sich Menschen mal wieder völlig außerhalb des Weltbildes von Juristen :wink:
Dinge wie Imageerstellung und Rekonstruktion scheinen nicht in Paragrafen greifbar zu sein.

grüße,
J~

Also erst behauptest Du, es sei völlig okay eine Kopie ohne das dazugehörige Original weiterzugeben. Darauf habe ich den den §17 angeführt, denn das wäre eine weitere Verbreitung. Nun drehst Du das so hin, dass ich das für das Original selbst behauptet hätte.

Du drehst Dir das schon richtig hin. Viel Spass noch. Mir wird das hier echt zu blöd.

Du hast natürlich uneingeschränkt recht!

Jetzt zufrieden?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi J~

bist du Steves Link mal gefolgt?

ja, bin ich.

http://www.barkemeyer.de/printable/english/lawonline…

Darin schreibt der Autor doch von dieversen Gerichtsurteilen.
Mehrheitich sagt er seien deutsche Gerichte der Auffassung,
dass Lizenzen an eine Datenträger gekoppelt sein müssen (oder
wie auch immer man den Text verstehen mag). Wie so oft
verhalten sich Menschen mal wieder völlig außerhalb des
Weltbildes von Juristen :wink:
Dinge wie Imageerstellung und Rekonstruktion scheinen nicht in
Paragrafen greifbar zu sein.

Da wird aber auch eine andere Auffassung erwähnt, auch wenn das nicht die Mehrheit zu sein scheint.

Gruß, Rainer

Hi auch,

Ob Du ein Nutzungsrecht an einer Sache hast, musst Du im
Zweifelsfall beweisen.

redest du von deutschem Recht? Ich verwende tagtäglich sicher
2000 Dinge (auch Software) die ich legal benutze aber bei
denen ich nicht nachweisen könnte, dass ich ein Nutzungsrecht
habe. Auch IMHO verdrehst du hier was.

Na ja. Es gibt schon so Dinge wie Urheberrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterschutz etc… Und wenn jemand dieses Recht in Anspruch reklamiert, so musst Du schon nachweisen, dass du das darfst. So darfst Du in der Öffentlichkeit z.B. keine Modern Talking Songs trällern ohne die Nutzungsrechte zu haben. Und wenn dann die GEMA kommt und nach den Nutzungsrechten fragt, sagst Du einfach: Leck mich?

Was ist das denn für eine Argumentation? Es gibt zuhauf
ungenutzte Lizenznummern.

Wen interessiert das? ICH habe z.B. eine Nummer gekauft und
verschenke diese. Das hat IMHO nix mit anderen Lizenznummern
zu tun.

Ja, das ist natürlich richtig. Und damit das ganze auch beweisbar ist, dass du eine echte Nummer hast, wird so etwas auf Lizenzurkunden gedruckt. Eine irgendwie kommunizierte Nummer, die jemand per Mail, telefonisch oder handschriftlich per Flaschepost übermittelt bekommt, dürfte vom Rechteinhaber wohl nicht anerkannt werden.

Wenn ich so eine habe gilt das als
Nutzungserlaubnis? Ich schreibe mir einfach im Büro eine
ungenutzte Lizenznummer auf und schon wird aus einer Raubkopie
ein Original?

Da du diese nicht legal erwoben hast gehörte sie dir aber nie.
Das ist mit dem Fall hier doch gar nicht vergleichbar, oder?

Siehe oben. Wie beweist man, dass man diese legal erworben hat. Durch eine Email des Vorbesitzers?

§ 17 Verbreitungsrecht
(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder
Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit
anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

Muss ich dieses Recht extra erwerben? Also muss mir der
Verkäufer einer Ware dieses extra einräumen?

Nicht der Verkäufer sondern der Rechteinhaber hat das alleinige Verfügungsrecht und kann dir die Verbreitung einräumen oder auch nicht.

Viele Grüße,
J~

Ebenso

S.J.

Hi Steve,

also ich gebe zu, dass ich mit mehreren Dingen die du schreibst so meine Probleme habe.

Na ja. Es gibt schon so Dinge wie Urheberrecht, Patentrecht,
Gebrauchsmusterschutz etc… Und wenn jemand dieses Recht in
Anspruch reklamiert, so musst Du schon nachweisen, dass du das
darfst.

Mit anderen Worten der Hersteller meines Mobiltelefons oder mp3-Players könnte zu einem beliebigen Zeitpunkt zu mir kommen und einen Nachweis verlangen, dass ich die darauf installierten Betriebssysteme rechtmäßig erwoben habe? Wie soll ich das machen? Den Bon habe ich längst entsorgt oder mir das Gerät durch einen rechtskräftigen, aber papierlosen Vertrag angeeignet. Ich denke du irrst hier.

Ja, das ist natürlich richtig. Und damit das ganze auch
beweisbar ist, dass du eine echte Nummer hast, wird so etwas
auf Lizenzurkunden gedruckt.

Ja, 1980 vielleicht. Heute scheinen nur noch Juristen Software auf Datenträgern und Papier zu kaufen. Ich mache das so gut wie nie und ich habe auch selbst schon Microsoft Betriebssysteme und Office in großer Stückzahl legal gekauft und da gab es weder Datenträger noch Seriennummern dazu. Das war dann deiner Meinung nach illegal?
Was macht denn den Kauf einer Software aus? Das ich eine CD bekomme die ich dann mit den anderen 300 überflüssigen CDs aus anderen Käufen zu einem Mobilee verarbeite? Oder erwerbe ich nicht viel mehr das RECHT etwas benutzen zu dürfen?

(Was interessieren mich als Kunde eigentlich denn die Probleme des Verkäufers? Gar nicht tun sie das. ICH habe das Recht erworben die Sache ist damit legal. Dinge wie Dongles oder Seriennummern behindern mich nur in meiner täglichen Arbeit oder Freizeit.)

OK, nachdem der Hersteller mir etwas nur virtuell, also nur das Recht verkauft hat wird mir als Kunde das abgesprochen? Superlogik…

Eine irgendwie kommunizierte
Nummer, die jemand per Mail, telefonisch oder handschriftlich
per Flaschepost übermittelt bekommt, dürfte vom Rechteinhaber
wohl nicht anerkannt werden.

Sorry, was der Rechteinhaber von meinem Handeln hält ist mir sowas von gleichgültig :smile:
Ich lebe in einem Staat und DESSEN Gesetze achte ich. Das z.B. M$ seit vielen Jahre versucht in D die Rolle des Gesetzgebers zu übernehmen finde ich aus meiner Sicht eher lustig bis albern. Das sich andere Menschen dadurch aber ihrer Rechte berauben lassen dagegen etwas beängstigend…

Da du diese nicht legal erwoben hast gehörte sie dir aber nie.
Das ist mit dem Fall hier doch gar nicht vergleichbar, oder?

Siehe oben. Wie beweist man, dass man diese legal erworben
hat. Durch eine Email des Vorbesitzers?

Das muss ich gar nicht beweisen. Wenn ich die Lizenzurkunde benutzt habe um meinem Kamin anzustecken wird mein Softwarekauf nicht rückwirkend illegal.

Viele Grüße,
J~

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