Lizenzfrage

Wir (drei Personen) möchten uns eine lizenspflichtige Software anschaffen. Ist es rechtmäßig, wenn dann nur ein Name angegeben wird? Oder sieht es verboten aus, wenn drei Personen für diesselben Projekte an drei verschiedenen PCs arbeiten?
Wer kennt eine nützliche Internetseite mit Angaben über Lizenzrechte und Fallbeschreibungen, wo man unwissentlich eine Rechtsverletzung begangen hat?

Die Software darf nur auf einem Rechner installiert werden.
Ab der Installation auf einem zweiten Rechner wird auch eine zweite Lizenz benötigt.
Auf wen die Lizenz läuft, ist dabei zweitrangig. Aber wie gesagt: Nur eine Lizenz pro Benutzer !!!

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Zeitliche Frage…
Hi.

Manche Softwarehersteller bestätigen das mit einer Lizenz, wenn jeweils nur an einer Lizenz gearbeitet wird. D.h. Ich kann mir mein Office auf meinen Heimrechner und mein Notebook installieren, solange ich nur auf einem der beiden Rechner arbeite und nicht an beiden gleichzeitig… Aber das wird euch nicht weiterhelfen, oder?

mfG,

J.P.Jarolim

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Holla

Vielleicht kann man die Arbeitsplanung aendern?
Wir ueberlegen uns auch gerade, fuer 5 Personen 2 teure Programme jeweils nur einmal anzuschaffen. Dazu ein oder zwei Extrarechner, auf denen die Software installiert wird. Jetzt muß man „nur“ noch planen/absprechen, wann wer welchen Rechner fuer was benutzt :smile:

Wer kennt eine nützliche Internetseite mit Angaben über
Lizenzrechte und Fallbeschreibungen, wo man unwissentlich eine
Rechtsverletzung begangen hat?

Kenne ich leider keine, zum Thema Lizenzen bei Software gibt es sowieso einen Haufen unterschiedliche rechtliche Meinungen. Aber ganz nebenbei, es ist (fast) voellig egal, ob wissentlich oder unwissentlich irgendwelche Rechte verletzt oder eine Straftat begangen wird.

Gruss, Lutz