Hallo liebe Community,
in den AGBs von Fotodatenbanken für lizenzfreie Bilder habe ich mehrfach gelesen, dass der Downloader ein beschränktes, „nicht übertragbares“ Nutzungsrecht erwirbt.
Worauf bezieht sich das „nicht übertragbar“ eigentlich, oder anders: Was darf der Nutzer dann nicht mit den Fotos tun?
Als Laie würde jetzt einfach vermuten: Fotos für den eigenen Blog runterladen und mit Urheberrechtsdaten versehen ist okay, aber Foto runterladen, mit Urheberrechtsdaten versehen, ins eigene Pressekit stecken und an die Redaktionen verticken geht nicht. Aber selbst da wäre ich mir als Laie nicht so sicher…
Aber auf was bezieht sich die rechtliche Formulierung „nicht übertragbar“ eigentlich genau?
Bin gespannt auf eure Antworten und liebe Grüße
schleichrabe
Hallo,
ich bin leider auch kein Experte und kann nur laienhaft vermuten, dass es sich hierbei um Nutzungsrechte nach §31 UrhG handelt. Dort wird nach einschließlichem und ausschließlichem Nutzungsrecht unterschieden. In deinem Fall ist von dem „ausschließlichem“ Recht auszugehen. D.h. nur die Person die die Fotos erworben hat, hat auch das Nutzungsrecht der Fotos erworben. Nutzungsrecht ist die Verwendung der Fotos gemäß Vertrag (-> AGB in deinem Fall). Demnach sollte sich deine Frage was „nicht“ mit den Fotos getan werden darf aus den weiteren vertraglichen Bestimmungen ergeben.
Die „Übertragung“ der Nutzungsrecht ist in diesem Fall per se ausgeschlossen (zumindest ohne weitere Zustimmung des Urhebers), wird aber in §34 UrhG nochmals konkretisiert.
Bitte schlage die Gesetzestexte selbst nocheinmal nach.
Schöne Grüße,
Jens