Lizenzmodelle und Berechnung der Lizenzgebühr

Moin,

kennt jemand eine Quelle für eine kurze Übersicht möglicher Software-Lizenzmodelle und evtl. auch für ein paar Anhaltspunkte, wie man die vertretbare Höhe der zu verlangenden Lizenzgebühren ermitteln kann?

thx
moe.

Hi!

kennt jemand eine Quelle für eine kurze Übersicht möglicher
Software-Lizenzmodelle und evtl. auch für ein paar
Anhaltspunkte, wie man die vertretbare Höhe der zu
verlangenden Lizenzgebühren ermitteln kann?

Jede Software hat ihr _eigenes_ Lizenzmodell, das fängt von der Userlizenz an, geht über Rechnerlizenzen bis hin zur Prozessorlizenz - dazwischen liegen noch ungefähr 123.320 Lizenzmodelle …

Die „vertretbare Höhe“ bestimmt jeder Softwareanbieter für sich selber, eine _Formel_ gibt’s nicht …

Grüße,
Tomh

Userlizenz, Rechnerlizenz und Prozessorlizenz lasse ich gelten. Danke. Der Rest ist mir etwas zu unprofessionell :wink:

Es geht speziell um Lizenzen für Software, die in mittleren bis großen Unternehmen eingesetzt wird, also keine „Privat-Anwender-Software“.

Weiterhin dankbar für sachdienliche Hinweise:
moe.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich zähle jetzt einmal Lizenzmodelle auf, die in meiner Branche üblich sind:

  1. Pro produktives ERP-System (nicht pro Server, denn ein Cluster aus n Knoten ist dann immer noch ein System)

  2. Pro eingehender Liefer-/Fein-/JIT-Abruf

  3. Staffel nach Anzahl Produkte, die pro Zeiteinheit mit Hilfe dieses Systems gebaut werden (Kammlinie).

  4. Festpreis pro Projekt (wobei es für „pro Projekt“ unterschiedliche Definitionen gibt)

  5. Verschiedene lustige Verträge, insbesondere, wenn es um Individualentwicklungen geht.

Die Punkte 1-4 sind hierbei wirklich übliche Lizenzmodelle für Standardsoftware.

HTH,
Ecki

Hallo, zu den Gebühren:

untere Grenze: es muss sich für den Entwickler lohnen, an der Software zu arbeiten, sonst lässt er’s eben. Ist das nicht durchsetzbar, dann hat er das falsche Projekt angefangen, oder er ist als Programmierer unfähig und daher zu teuer. Ist aber egal, in jedem Fall sollte er die Entwicklung einstellen.

obere Grenze: der Einsatz der Software muss sich für den Anwender lohnen - dann hat er einen wirtschaftlichen Grund, die Software einzusetzen. Dazu kommen noch nichtökonomische Gründe wie die Verbreitung am Markt - meiner Meinung nach lohnt sich z.B. MS Office in vielen Fällen nicht, bzw. die User fangen zu wenig mit den Möglichkeiten an, um die hohen Lizenzpreise tatsächlich einzusparen, aber es wird von der Firmenleitung/Schulverwaltung/sonstigen Ämtern vorgeschrieben, MS-Formate zu benutzen.

Beispiel: ich rechne manchmal eine Stunde oder mehr an der Bestimmung von Impedanzen der Leiterbahnen auf einer Leiterplatte. Es gibt eine Software, die das auf Klick erledigt, aber die kostet 15000 Euro und dazu noch 5000 Euro pro Jahr, ist für mich also nicht wirtschaftlich.

Was man zwischen unterer und oberer Grenze bekommen kann, ist natürlich Frage des Verhandlungsgeschicks, unter Beachtung der üblichen Marktprinzipien: niedriger Preis -> hohe Stückzahl & wenig Verdienst pro Stück, oder eben umgekehrt.

Gruss Reinhard

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Userlizenz, Rechnerlizenz und Prozessorlizenz lasse ich
gelten. Danke. Der Rest ist mir etwas zu unprofessionell :wink:

Das mag Dir so vorkommen, aber so ist es nun mal. Die Variationen sind nahezu unendlich. Noch ein paar Beispiele gefällig:

Einzel-/Mehrplatz in Staffelungen
Mandantenfähige Produkte nach Zahl der Mandanten
Maximale Dateigröße/Nach Zahl der maximal möglichen Vorgänge, Stammdaten, …
Nach Anschluss zu steuernder Hardware-Komponenten, Sensoren, …
Nach Nutzungsdauer
Zahl maximal gleichzeitiger Nutzer (was anderes als Zahl absoluter Nutzer)
Nach Zahl gleichzeitiger Netzwerkverbindungen
Nach Wert der verarbeiteten Vorgänge

Und davon natürlich jede nur denkbare Kombination.

Gruß vom Wiz