Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig (da es ja das Forum „Behörden und Recht“ gibt, was mir aber nicht korrekt erscheint, da nicht auf den Handel bezogen)
Zu meinem Anliegen:
Ich habe einen Onlineshop in dem ich Merchandise / Fanartikel von US Serien und Filmen verkaufe.
Einen eigenen Lizenzvertrag habe ich nicht, beziehe aber jegliche Ware ausschließlich bei lizenzierten Verkäufern die mir vom Rechteinhaber selbst genannt wurden.
Meine Frage nun:
Wenn ich jetzt bspw. Namensketten herstellen lasse (mit Namen der Charaktere) fällt das auch bereits unter das Lizenzrecht und kann ich da Ärger bekommen?
Ich denke mir ja nicht, da Namen ja eigentlich keine geschützten Begriffe sein können, oder? Und ich werde die ja nicht mit dem Zusatz des Serien / Filmnamens, sondern nur als reine Namenskette verkaufen.
Weiterhin stellt sich die gleiche Frage beim Schmuck. Hier geht es zum Beispiel um sogenannte Bettelarmbänder. Diese Anhänger die sich daran befinden, sind nichts aussergewöhnliches in dem Sinne dass sie speziell für die Serie / den Film hergestellt worden wären. Auch hier würde ich als Produktbeschreibung natürlich nicht den Serien- oder Filmnamen mit einbeziehen.
Ich hoffe ich habe mein Anliegen verständlich erklärt (ansonsten bitte nachhaken) und freue mich über Antworten.
Vorab schon mal danke an alle !