Lizenzrecht

Hallo zusammen,

angenommen, jemand hat eine Datenbank-CAQ-Software im Einsatz und vor Jahren alle nötigen Lizenzen zur Nutzung dieser Software sowie der dahinterstehenden Datenbank erworben. Nun fällt plötzlich dieser Softwarefirma ein, das die Käufer der Datenbanksoftware zwingend einen Wartungsvertrag für die Software brauchen, den dieser Jemand nicht bereit ist abzuschließen, da ihm der Grund für diesen Wartungsvertrag nicht verständlich und der Wartungspreis (17% vom Software-Wert) zu hoch ist (die Software läuft seit Jahren mängelfrei).
Jetzt droht ihm die Softwarefirma, die Nutzungslizenz zu entziehen - meine Frage: geht sowas überhaupt? Bekannt ist ja, das man nicht die Software sondern i.d.R. nur das Nutzungsrecht an der Software erwirbt. Doch kann einem dieses käuflich erworbene Nutzungsrecht einfach so aberkannt werden?

Grüßle
Frank K.

Jetzt droht ihm die Softwarefirma, die Nutzungslizenz zu
entziehen - meine Frage: geht sowas überhaupt? Bekannt ist ja,
das man nicht die Software sondern i.d.R. nur das
Nutzungsrecht an der Software erwirbt. Doch kann einem dieses
käuflich erworbene Nutzungsrecht einfach so aberkannt werden?

Da gibts mehr oder weniger 2 Fälle:

  1. Du kaufst zB Windows im Laden - dann werden nur die AGB des Ladens Vertragsbestandteil, und Microsoft könnte Dir dann nicht verbieten, die Software zu nutzen.
  2. Du hast einen direkten Vertrag mit dem Hersteller, dann gilt, was dort steht - wenn sich der Hersteller zB ein Kündigungsrecht vorbehält, dann ist das zunächst mal so.

LG
Stuffi

Kann ich mir nicht vorstellen…
Hallo,

ich gebe zu kein experte zu sein, aber diese Variante kann ich mir nicht vorstellen:

  1. Du hast einen direkten Vertrag mit dem Hersteller, dann
    gilt, was dort steht - wenn sich der Hersteller zB ein
    Kündigungsrecht vorbehält, dann ist das zunächst mal so.

Was genau soll das für ein Vertrag sein. Ein Kaufvertrag ist es wohl nicht, denn einen Kauf kann man nicht kündigen. Ein Leihvertrag ist es nicht, denn der müsste wohl eine Kündigungsfrist enthalten.
Auf welcher rechtlichen Basis soll so ein Vertrag stehen? Dann könnte der Hersteller ja immer drei Tage nach Vertragsschluss kündigen, das macht doch keinen Sinn.

Grüße,

Anwar

Hallo Frank,

hierzu müsste man sich mal die damals erteilte Lizenz genauer ansehen, ob es sich dabei um ein zeitlich beschränktes oder ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht gehandelt hat, und ob ggf. eine zeitliche Beschränkung überhaupt zulässig war, bzw. ob es sich hierbei u.U. um eine überraschende Klausel gehandelt hat, o.ä.

Da es bei der Sache ja offensichtlich um Geld geht, würde ich mich mal dringend an einen mit Software-Lizenzen vertrauten Anwaltskollegen wenden. Wenn du vor Ort keinen hast, kannst du mich auch anmailen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vertrag ist Vertrag (in den gesetzlichen Grenzen natürlich)
Nachgebessert wird nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens und einvernehmlich. Genauso wie der Abschluß eines Wartungsvertrags.

17 % vom Lizenzpreis für Wartung ist noch normal. 12 - 20 % würde ich mal so sagen. Aber zwingen kann Dich wohl kaum einer. Es sei denn, du bekommst ein Problem mit der Software. Dann könnte sich die Firma weigern, dieses Problem zu beheben. (Geht also keinen Vertrag mit Dir ein. Dazu kann sie nämlich auch keiner zwingen)

Viele Softwareprodukte können auch von anderen Firmen supportet werden. Dann hast Du eine Alternative.

Gruß

Peter