Hallo
vom gleichen Hersteller allerdings nicht mit der Lizenzvereinbarung einverstanden obwohl es
die gleiche ist !
Selbst bei ein und dem selben Hersteller kann sich der Lizenzvertrag von Programm zu Programm unterscheiden, bei Onlinespielen kann sich ein bestehender Vertrag sogar noch nachträglich ändern (im Grunde sind alle Verträge inhaltlich fast identisch, der einzige Unterschied ist meist bei der Verwendung vertraulicher Daten zu finden).
Grund: Im ist das Spiel nicht wert, nehmen wir an wegen dem genutzen Kopierschutz im
Spiel obwohl es der selbe ist bei dem Spiel was er akzeptiert hat ?
Sollte man behaupten dass man den Lizenzvertrag nicht annimmt, obwohl man einen anderen Grund hat, ist das logischerweise Betrug.
Sollte man etwas gegen einen Kopierschutz wie „Starforce“ haben da dieser „Kopierschutztreiber“ installiert (bei jedem einzelnen Spiel und meistens ohne zu fragen), kann man versuchen das Programm aufgrund des Kopierschutzes zurückzugeben, da man eigentlich nicht zur Installation von irgendwelcher zusätzlicher Software gezwungen werden kann ausser es ist schon vorher z.B. durch einen Packungsaufdruck kenntlich gemacht worden („durch technische Schutzmaßnahmen kopiergeschützt“ zählt da aber nicht, das trifft ja auf jeden Kopierschutz zu aber z.B. „Steam erforderlich“ macht wohl eindeutig klar dass man Steam installieren muss um die Software zu nutzen).
der Käufer des Spiels schließt hier doch mit dem Händler einen
Kaufvertrag über die Software ab.
Falsch! Man kauft weder Hard- noch Software, sondern nur die Lizenz zur Nutzung der Software:
„Limited Use License. _____ hereby grants, and by installing the Program you thereby accept, a limited, non-exclusive license and right to install and use one (1) copy of the Program for your use on either a home, business or portable computer.“
Die Rechte an der Hard- und Software bleiben beim Eigentümer:
„Ownership. All title, ownership rights and intellectual property rights in and to the Program and any and all copies thereof (including but not limited to any titles, computer code… any related documentation, and „applets“ incorporated into the Program) are owned by _____ or its licensors.“
Wenn man nicht mit dem Lizenzvertrag einverstanden ist, kann man also theoretisch das Programm zurückgeben:
„IF YOU DO NOT AGREE TO THE TERMS OF THIS AGREEMENT, PROMPTLY RETURN THE UNUSED SOFTWARE PROGRAM TO THE PLACE OF PURCHASE OR CONTACT ________ FOR A FULL REFUND OF THE PURCHASE PRICE WITHIN THIRTY (30) DAYS OF THE ORIGINAL PURCHASE.“
Ich schreibe „theoretisch“, weil ich bezweifle dass sich viele Händler aus diesem Grund zu einer Rücknahme überreden lassen werden, mit der Begründung dass die Versiegelung schon geöffnet wurde und man das Programm schon benutzt haben könnte.
MfG Tobias
PS: Die Passagen aus dem Lizenzvertrag sind vom Spiel Diablo zitiert und sind so oder in ähnlicher Form bei fast jedem kommerziellen Programm vorhanden.