Hallo,
mich beschäftigt mal eine bestimmte Frage.
Immer wieder sehe ich bei Ebay Artikel von Disney zb., die eigentlich lizenziert sind.
Es werden Lampen, Kleidung und andere Dinge mit diesen Figuren bestickt, bemalt, oder was auch immer und dann unter dem geschützen Namen „Winnie Pooh“, „Nemo“ u.s.w zur Versteigerung angeboten.
Ich dachte immer, das das verboten sei. Oder gibt es eine Ausnahmeregelung bei Handarbeit Sachen?
Danke für die Aufklärung!
Es kommt auf den Einzelfall an. Wenn es sich um lizensierte Ware handelt, also Disney das Abdruckrecht erteilt hat, dann ist es ok. Bei Billigprodukten ist eher zu vermuten, daß es sich hier um „Nachempfindungen“ handelt (made in China, Korea…), die nicht in den Handel gelangen dürfen. Dabei ist es vollkommen egal, ob hier ein Händler oder eine Einzelperson handelt.
Bei Handarbeit, also jemand bastelt einen Topflappen mit Donald drauf, dann bräuchte man strenggenommen die Lizenz von Disney. Wenn es sich um einen Einzelfall handelt, wird wahrscheinlich, wenn es auffällt, Disney einige Hühneraugen zudrücken.
Soweit ich aus der Berichterstattung in der Urheberrechtssprechung mitbekommen habe, sind beauftragte Anwälte anonym im Internet, auch bei Ebay, am Suchen und mahnen ab. Solche Lizenzverstöße sind nicht billig!
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