mein lkw,7,49t steht in einem allg.wohngebiet auf meinem eigen grundstück.den nachbarn passt das nicht und die möchten das da weg haben.sie haben anzeigen beim OA und beim Bauamt gemacht wegen Geräuschbelästigung.ich fahre mit dem LKW max 2xdie woche vom hof das zur an und abfahrt und in der zeit zwischen 8und 20uhr.das OA sagt nichts das Bauamt unterstellt mir das ich Be-Entlade und gewerbe dort ausführe was aber nicht stimmt,mit der begründung mit dass bis max.3,5tlkw zuglassen sind.für mich gilt aber die stvo und die sagt alles was über 7,5t ist.wer weiss weiterund wer hat ideen ?
das OA sagt nichts
Das ist doch schon mal gut.
das Bauamt unterstellt
mir das ich Be-Entlade und gewerbe dort ausführe was aber
nicht stimmt
Ich gehe mal davon aus, dass das Fzg. gewerblich zugelassen ist. Hier stellt sich die Frage, ob irgend etwas dagegen spricht, das Fzg. regelmäßig privat zu nutzen, und sei es nur für den Weg von/zur Arbeit, was die vielleicht schon als gewerbliche Fahrt ansehen. Wobei das eigentlich nicht Sache des Bauamtes ist. Deswegen die Frage…
mit der begründung mit dass bis max.3,5tlkw zuglassen sind.
…Wo/wie zugelassen? Geht es evtl. um Pflastersteine (z.B. Fußweg oder Spielstraße), die du überfahren musst um auf Dein Grundstück zu kommen, die aber nur bis zu einem geringerem Gewicht zugelassen sind?
Bitte mal genauer erläutern!
Auch ohne Gruß