LKW abstellen in Wohnstraße

Hallo,

nehmen wir an, ein Anwohner stellt in seiner Wohnstraße nächtlich und am Wochenende seine 3 LKW ab. Dadurch wird die Straße sehr unübersichtlich, andere Anwohner finden keinen Parkplatz mehr.
Ist es erlaubt, seinen gewerblichen „Fuhrpark“ an öffentlichen Straßen zu parken?

Gruß von Bixie

siehe § 12 StVO 3a)
Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ber 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1.in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2.in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3.in Kurgebieten und
4.in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

Was als reines Wohngebiet gilt,ist bei der Kommune (Bebauungs/Flächennutzungsplan) zu erfahren.

Hallo,

Ist es erlaubt, seinen gewerblichen „Fuhrpark“ an öffentlichen
Straßen zu parken?

Man darf jedes zugelassene Fahrzeug überall parken wo es nicht verboten ist. Die Regelung speziell für LKW wurde ja schon geschrieben. Wenn der Firmensitz dort ist, wird es aber vermutlich ein Mischgebiet und kein reines Wohngebiet sein.

Cu Rene