Hallo René Stadler,
ich denke, in Deiner Frage kommen zwei unterschiedliche Aspekte zum Tragen.
Zunächst einmal ist das die Frage nach der Übertragbarkeit der SFR von einer Fahrzeugklasse in eine andere:
ist es möglich die „Prozente“ einer PKW-Versicherung auf einen
LKW zu übernehmen oder muß man beim ersten LKW immer bei
(typisch wohl) 125% anfangen?
Dies läßt sich am ehesten durch einen Blick in die Bedinungen klären.
Hierzu einmal der Auszug aus den Musterbedingungen des GDV:
_I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?
Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraussetzungen:
Fahrzeuggruppe
I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben
Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird,
gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.
a Untere Fahrzeuggruppe:
Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Campingfahrzeuge, Lieferwagen, Gabelstapler, Kranken-
und Leichenwagen.
b Mittlere Fahrzeuggruppe:
Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr.
c Obere Fahrzeuggruppe:
Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen.
Eine Übertragung ist zudem möglich
- von einem Lieferwagen auf einen Lkw oder eine Zugmaschine im Werkverkehr bis xx
kW,
- von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Mietwagen und Taxen auf einen Kraftomnibus
mit nicht mehr als xx Plätzen (ohne Fahrersitz)._
Um das Ganze noch schön verwirrend zu gestalten, kann aber jeder Versicherer seine eigenen Bedingungen formulieren und z.B. erlauben auch „nach oben“ (vom PKW auf LKW) zu übertragen.
Übrigens unterscheiden viele Versicherer nicht mehr zwischen Lieferwagen (bis 1 to. Nutzlast) und LKW (über 1 to. Nutzlast), sondern nur noch zwischen LKW bis 3,5 to. GG und welchen, die darüber liegen. Dazu kommt dann jeweils noch die Unterscheidung nach Werk- und nach Güterverkehr.
Die zweite Frage dreht sich darum, in welche Fahrzeugklasse bestimmte Kfz einzustufen sind:
In einem anderen Forum habe ich gelesen, daß jemand seinen LKW
(unter 3,5t falls das wichtig ist) als PKW versichert haben
will - geht sowas immer oder ist das mal wieder das typische
Stammtisch/Forengerücht?
Wie bereits ganz richtig beantwortet, lassen die Angaben im Fahrzeugschein hier keinen Spielraum: steht da „LKW“ drin, muss auch ein „LKW“ versichert werden. Eine Änderung kann also nur über einen entsprechenden Umbau und entsprechenden Eintrag in den Papieren erfolgen.
Früher wurden übrigens aus steuerlichen Gründen auf diese Art gerne aus „normalen“ PKW ganz schnell LKW gezaubert: hintere Scheiben zugeklebt, Sitzbank raus, eintragen lassen, fertig. Seit die Finanzämter diese Sitte aber nicht mehr mitmachen, werden die Fahrzeuge auch nicht mehr „umgebaut“.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch