LKW als PKW versichern?

Hallo,
ist es möglich die „Prozente“ einer PKW-Versicherung auf einen LKW zu übernehmen oder muß man beim ersten LKW immer bei (typisch wohl) 125% anfangen?
In einem anderen Forum habe ich gelesen, daß jemand seinen LKW (unter 3,5t falls das wichtig ist) als PKW versichert haben will - geht sowas immer oder ist das mal wieder das typische Stammtisch/Forengerücht?

Cu Rene

ist es möglich die „Prozente“ einer PKW-Versicherung auf einen
LKW zu übernehmen

Unter bestimmten Umständen geht das, Versciehrungsgesellschaft fragen

oder muß man beim ersten LKW immer bei (typisch wohl) 125% anfangen?

Ich weiß nicht, ab die 125 % typisch sind, bei uns wären es 100 %.

will - geht sowas immer oder ist das mal wieder das typische
Stammtisch/Forengerücht?

Das Fahrzeug wird so versichert, wie es im KFZ-Schein steht da hat man keine Wahl. Man kann gewisse technische Veränderungen vornehmen, die erlauben, den Fahrzeugtyp zu ändern. Für die Versicherung ist der gültige KFZ-Schein-Eintrag bindend.

Hallo,
die Prozente sind übertragbar von Pkw auf LKW (z.B. Lieferwagen - WKZ 251) - auch in die andere Richtung.
Grundsätzlich ist das Fahrzeug entsprechend den Angaben im Fahrzeugschein zu versichern. Wenn dort LKW steht, ist er auch nur als LKW zu versichern. Abhilfe kann eine Umschreibung beim StVA schaffen.
Grüsse
A.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
also ich kenne das „bei uns“ immer noch mit den „Fahrzeuggruppen“. Demnach wäre eine SFR-Übernahme von einem PKW auf einen Lieferwagen möglich, jedoch nicht vom PKW auf einen LKW. Witzig ist dabei, dass von einem Lieferwagen auf einen LKW die Übernahme wieder geht…

Gruß
Andreas

Danke, auch an die anderen.
Was ist ein Lieferwagen? Oder anders ist ein Kombi als PKW ein Lieferwagen im Sinne dieser Regelung?
Über eine erfolgreiche Umschlüsselung sei nach einer Recherche bei Google nichts bekannt, dazu wären zu viele Umbauten nötig.

Cu Rene

„Fahrzeuggruppen“. Demnach wäre eine SFR-Übernahme von einem
PKW auf einen Lieferwagen möglich, jedoch nicht vom PKW auf
einen LKW.

„Bei uns“ wird zwischen LKW im Werksverkehr und LKW im Güterverkehr unterschieden, und nicht nach Lieferwagen oder LKW, nur so genau wollte ich das in meiner ersten Antwort nicht schreiben.

Gruß

Nordlicht

Was ist ein Lieferwagen?

Ein LKW mit einer Gesamtmasse von max. 3,5 t.

Oder anders ist ein Kombi als PKW ein
Lieferwagen im Sinne dieser Regelung?

Ja.

Über eine erfolgreiche Umschlüsselung sei nach einer Recherche
bei Google nichts bekannt, dazu wären zu viele Umbauten nötig.

Ich glaube, man kann einen PKW als LKW zulassen, wenn er nur eine Reihe Sitze hat.

Hallo René Stadler,

ich denke, in Deiner Frage kommen zwei unterschiedliche Aspekte zum Tragen.

Zunächst einmal ist das die Frage nach der Übertragbarkeit der SFR von einer Fahrzeugklasse in eine andere:

ist es möglich die „Prozente“ einer PKW-Versicherung auf einen
LKW zu übernehmen oder muß man beim ersten LKW immer bei
(typisch wohl) 125% anfangen?

Dies läßt sich am ehesten durch einen Blick in die Bedinungen klären.
Hierzu einmal der Auszug aus den Musterbedingungen des GDV:
_I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?
Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraussetzungen:
Fahrzeuggruppe
I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben
Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird,
gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.

a Untere Fahrzeuggruppe:
Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Campingfahrzeuge, Lieferwagen, Gabelstapler, Kranken-
und Leichenwagen.
b Mittlere Fahrzeuggruppe:
Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr.
c Obere Fahrzeuggruppe:
Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen.
Eine Übertragung ist zudem möglich

  • von einem Lieferwagen auf einen Lkw oder eine Zugmaschine im Werkverkehr bis xx
    kW,
  • von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Mietwagen und Taxen auf einen Kraftomnibus
    mit nicht mehr als xx Plätzen (ohne Fahrersitz)._
    Um das Ganze noch schön verwirrend zu gestalten, kann aber jeder Versicherer seine eigenen Bedingungen formulieren und z.B. erlauben auch „nach oben“ (vom PKW auf LKW) zu übertragen.

Übrigens unterscheiden viele Versicherer nicht mehr zwischen Lieferwagen (bis 1 to. Nutzlast) und LKW (über 1 to. Nutzlast), sondern nur noch zwischen LKW bis 3,5 to. GG und welchen, die darüber liegen. Dazu kommt dann jeweils noch die Unterscheidung nach Werk- und nach Güterverkehr.

Die zweite Frage dreht sich darum, in welche Fahrzeugklasse bestimmte Kfz einzustufen sind:

In einem anderen Forum habe ich gelesen, daß jemand seinen LKW
(unter 3,5t falls das wichtig ist) als PKW versichert haben
will - geht sowas immer oder ist das mal wieder das typische
Stammtisch/Forengerücht?

Wie bereits ganz richtig beantwortet, lassen die Angaben im Fahrzeugschein hier keinen Spielraum: steht da „LKW“ drin, muss auch ein „LKW“ versichert werden. Eine Änderung kann also nur über einen entsprechenden Umbau und entsprechenden Eintrag in den Papieren erfolgen.

Früher wurden übrigens aus steuerlichen Gründen auf diese Art gerne aus „normalen“ PKW ganz schnell LKW gezaubert: hintere Scheiben zugeklebt, Sitzbank raus, eintragen lassen, fertig. Seit die Finanzämter diese Sitte aber nicht mehr mitmachen, werden die Fahrzeuge auch nicht mehr „umgebaut“.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch