LKW-Anhänger mit Einzelreifen?

Hallo

Ich hatte heute einen LKW vor mir, der war irgendwie sonderbar… Ich glaube er war polnischer Herkunft. Der LKW hatte ein Anhänger (ob Auflieger oder Anhänger kann ich jetzt nicht sagen, ich vermute aber mal Anhänger, weil er vorne auch noch eine Ladefläche mit Plane hatte).
Der Anhänger war - wie der LKW auch - so ca. 4m Hoch. Also schon ein „richtig großer Brummi“.
Ich wunderte mich allerdings - abgesehen davon, das der Anhänger ordentlich schaukelte - das der Anhänger 3 Achsen hatte, wobei die beiden hinteren nur 1 Reifen an jeder Seite hatte. Ich habe - bei unseren - bisher immer nur Doppelbereifung an den Hintereren Achsen gesehen…
Gibt es für sowas denn Bestimmungen, oder geht das nur nach Gewicht. Das ein Anhänger, der nicht schwer beladen wird nur Einfache Bereifung haben darf?

Würde mich mal interessieren (der LKW ist eh schon lange weg :smile: )

Danke

Gruß
Andreas

Bei genauerem Hinsehen wirst Du feststellen, daß die meisten LKW-Anhänger und Sattelauflieger einfach bereift sind; Doppelbereifung ist nur üblich an der Triebachse (Zugfahrzeug).
Des weiteren wird eine Doppelbereifung verwendet, wenn eine geringere Reifendimension erforderlich ist, bzw. aufgrund des vom Reifenhersteller garantierten Einzelbelastungsgewichts des jeweiligen Reifens (derartiges ist aber bereits vom Hersteller des Anhängers/Aufliegers vorgegeben, bzw. berücksichtigt).
Kombinationen von Einzel- und Doppelbereifung (Ausnahme Triebachse, immer doppelbereift wegen Traktion, etc.) kommen heutigentages primär bei sogenannten „Liftachsen“ zur Verwendung (bei solchen können eine oder auch mehrere Achsen je nach Beladungsgewicht aus Gründen der Treibstoffersparnis/verringerter Abnutzung/etc. angehoben werden, sodaß sie dann nicht mehr in Kontakt mit der Fahrbahnoberfläche stehen), auch sogenannte „Mitlenkachsen“ (bewegen sich simultan mit der Lenkachse), „Nachlaufachsen“ (zusätzliche Achse wegen erhöhtem Ladungsgewicht) und „zweite“ gelenkte oder weitere Lenkachsen sind für gewöhnlich einzelbereift, ebenso sogenannte „ungelenkte bewegliche Nachlaufachsen“ (gewöhnlich in Verwendung bei Sondertransport- und Schwerlastaufliegern/-anhängern).
Der wahrscheinlichste Fall ist allerdings, daß es sich bei fraglichem Fahrzeug (vermutlich Sattelauflieger) um ein Fahrzeug mit zwei „Liftachsen“ gehandelt hat, allerdings ist die Anordnung derselben (1. Achse starr, 2. und 3. Achse Lift) aufgrund des hohen Schwenkradiusses des Fahrzeugendes eher ungewöhnlich…

Du warst heute mit deinem Bobby-Car unterwegs ?
Oder mit dem Mofa.

Ich habe mich weggeschmissen vor lachen als ich das gelesen habe…