LKW auf PKW Parkplatz

Mal angenommen, im Stadtgebiet sei ein Parkplatz, der mit dem Zusatzschild „Nur für PKW“ gekennzeichnet ist. Jetzt parken dort aber regelmäßig große LKW über mehrere Tage. Wäre das verboten ? Was könnte denn dagegen unternommen werden ?

Hallo,
Polzei oder Ordnungsamt informieren.
Gruß Günter

Hallo,

meines Wissens gibt es für Parkplätze lt. StVO kein verbales Zusatzschild „Nur für PKW“ (wer es besser weiss, möge mich korrigieren). Wird ein von der StVO abweichendes verbales Zusatzschild angebracht, so bezieht es seine Wirkung nicht Kraft Gesetzes aus der StVO sondern muss, um wirksam zu werden, den Zusatz des Ausstellers haben, sprich: Die erlassenden Stelle muss erkennbar sein. Es ist dann nichts anderes als ein Verwaltungsakt einer zuständigen Stelle. Fehlt die den Verwaltungsakt ausstellende Stelle, so ist das Zusatzschild unwirksam mit der Folge, dass dort jeder parken darf.

Gruss

Iru

Hallo,
es geht sicher um Zusatzzeichen 1048-10 zu Zeichen 314.
Erstmal muß natürlich sichergestellt sein, wer das Schild aufgestellt hat und ob das auch LKW im zulassungstechnischen Sinn sind oder nur etwas zu groß geratene PKW (der Laie kann das bei vielen Modellen nicht unterscheiden, da diese mit geringen Umbauten entweder als PKW oder als LKW zugelassen werden können, wenn es natürlich 40-Tonner sind, ist es klar).

Cu Rene

Nachtrag
Handelt es sich aber um das Piktogramm mit abgebildetem Pkw (das Zusatzzeichen 1048-10) so ist es wie Rene schrieb.
Dann wäre das Parken eine Owi, die die Kommune durch Bußgeld ahnden könnte.

Grtuss

Iru