LKW bis 7,5t fahren mit PKW Führerschein

Hallo allseits,

im Zuge eines Umzugs wollte ich einen etwas größeren LKW verwenden. Mit meinem alten Führerschein (1984) hätte ich das auch machen dürfen. Beim Umschreiben auf den neuen Führerschein wurde der LKW seltsamer Weise nicht mit übernommen. Wieso eigentlich?

Meine Kollegen meinen (vermutlich richtig), dass man das damals extra beantragen musste, und ich habe das wohl versäumt, oder die Sachbearbeiterin hat einen Fehler gemacht und ich habs nicht bemerkt. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, gefragt worden zu sein.

Kann man da noch was drehen so dass ich wieder bis 7,5t fahren darf?

Thx

Armin.

Howdy Armin,

im Zuge eines Umzugs wollte ich einen etwas größeren LKW
verwenden. Mit meinem alten Führerschein (1984) hätte ich das
auch machen dürfen. Beim Umschreiben auf den neuen
Führerschein wurde der LKW seltsamer Weise nicht mit
übernommen. Wieso eigentlich?

ein Fehler des Amtes, oder dir ist (was ich aber nicht vermute) aufgrund einer frueheren MPU das Ganze nicht mehr „zugetraut“ worden.

In der Regel ergibt Klasse 3 aus 1984 auch C1E. Nur fuer CE 79 und T muss man extra einen Antrag stellen (siehe auch unten weiter in diesem Brett und meine dort gegebenen Antworten)

Kann man da noch was drehen so dass ich wieder bis 7,5t fahren
darf?

Einfach mal da anrufen, wo man ihn hat umschreiben lassen und fragen, was mit den anderen Klassen passiert ist … Bei meiner Frau mussten die Jungs den Fuehrerschein auch neu machen, weil sie den Geburtsort falsch geschrieben hatten…

Gruss
norsemanna

Hallo,
diese Einträge wurden oft nur auf ausdrücklichen Wunsch übernommen, evtl. auch um die Hobby-ichhabeschonlangenichtmehr7,5t Fahrer „auszusortieren“…

Entweder reklamieren, oder sein lassen.

MfG

Howdy Dennis,

diese Einträge wurden oft nur auf ausdrücklichen Wunsch
übernommen, evtl. auch um die

so? Wer sagt das? Nur fuer CE79 und T muss man extra betteln, ansonsten -und wenn keine anderen Gründe dagegeben sprechen- gilt hier Bestandschutz und der sieht den Eintrag von C1E vor.

Vielleicht teilt uns der UP ja auch abschließend mit, was denn die Meinung derjenigen ist, die das nicht eingetragen haben.

Gruss
norsemanna

Hallo,

so? Wer sagt das? Nur fuer CE79 und T muss man extra betteln,
ansonsten -und wenn keine anderen Gründe dagegeben sprechen-
gilt hier Bestandschutz und der sieht den Eintrag von C1E
vor.

Lies hier:

http://tinypic.com/r/30ttp2o/6

http://tinypic.com/r/23t08wp/6

http://tinypic.com/r/dbalv/6

http://tinypic.com/r/24azbpv/6

Insbesondere drittes Bild, letzter Satz vor dem Absatz ! Was nicht ausdrücklich beantragt/bestätigt wurde, erlischt !

Gruß

Hi,

Punkt 1: hier es geht um den Vorbesitz Klasse 3 aus 1984 (deine letzte Tabelle). Da steht klar, dass man C1E bekommt.

Punkt 2: der von dir genannte Satz bezieht sich ausschliesslich auf den Zeitpunkt nach der Umschreibung, sprich: was nicht da ist, wird auch nicht mehr gewährt (mit der Ausnahme vielleicht, dass das Amt einen Fehler gemacht hat).

Bei der Umschreibung gilt aber der Satz etwas weiter oben " Bei der Zuordnung der numerischen Klassen wird grundsaetzlich davon ausgegangen, dass alle Besitzstaende bis zum Inkrafttreten der FeV erhalten bleiben."

CE79 und T sind die Sonderfälle, die man separat beantragen muss.

Gruss
norsemanna