LKW-Fahrverbot

Hallo ihr,

früher ( :wink: ) da gab es ja mal die Regel, dass LKW´s nicht vor 22 Uhr an Sonn- und Feiertagen auf der Autobahn erscheinen dürfen. Es sei denn, sie transportieren leichtverderbliche Waren.

Im Winter war dies glaube 18 Uhr.

Aber wann beginnt denn Sommer und wann Winter?
Oder gibts diese Regelung gar nicht mehr?

Danke und Gruß
Marco

Hallo ihr,

Hallo Marco,

früher ( :wink: ) da gab es ja mal die Regel, dass LKW´s nicht
vor 22 Uhr an Sonn- und Feiertagen auf der Autobahn erscheinen
dürfen. Es sei denn, sie transportieren leichtverderbliche
Waren.

Richtig, und dieses „Sonntagsfahrverbot“ besteht noch immer.

Im Winter war dies glaube 18 Uhr.

Nee, da unterliegst Du einem Irrtum, das gilt ganzjährig zu den
gleichen Zeiten.

Aber wann beginnt denn Sommer und wann Winter?
Oder gibts diese Regelung gar nicht mehr?

Doch schon, aaaber…es gibt gewisse Ausnahmen. Es sind ja nicht
nur Kühlzüge Sonntags unterwegs, sondern auch LKW´s mit normalen
Waren…die haben dann ne Ausnahmegenehmigung…und die gibt es
für nur ca. EUR 25,- bei der Kreisverwaltung ;-(
Abgesehen davon haben viele Planenzüge auch verderbliche Waren
geladen, wir haben z.B. Äpfel & Blumenkohl aus Frankreich so
nach (D) gekarrt, eine Kühlung war nicht nötig, Verderblichkeit
aber gegeben…

Danke und Gruß
Marco

Abba Bittesehr…
Michael