Lkw führerschein, ab wann ärztliche

hallo, ich hab folgende frage zum lkw führerschein.
ich bin jetzt 44 jahre alt, muss ja nun bis (september 2013) die schlüsselzahl eintragen lassen.in meinem alten führerschein steht, gültig bis 01/2019, mein 50. geburtstag.
wenn ich nun den neuen führerschein mit schlüsselzahl beantrage, muss ich da zur ärzltlichen untersuchung/sehtest???
oder erst ab 50?

lg heikooo

Ich denke, Du unterliegst hier einem Irrtum; denn erstens ist der Stichtag für die Klassen C & E erst im September 2014 ( Klasse D 2013), und zweitens die ärztliche Untersuchung bereits mit 45 Jahren verpflichtend.
Es empfiehlt sich also, die Lenkerberechtigung erst nächstes Jahr umschreiben zu lassen, damit die „Berufskraftfahrerweiterbildung“ und die Verpflichtung zur „ärztlichen Untersuchung“ die gleichen Ablauffristen aufweisen.
dazu noch : http://info-eu-berufskraftfahrer.de/weiterbildung.html und http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&sti…

Gruß
nicolai

Hallo coffin-breathe,

und zweitens die ärztliche Untersuchung bereits mit 45 Jahren verpflichtend.

Da du von in deiner Antwort von „Lenkerberechtigung“ sprichst, gehe ich mal davon aus dass du nicht aus Deutschland, sondern eher aus Österreich kommst. Wie dort die Vorschriften sind kann ich nicht beurteilen.

Allerdings spricht „Heikooo“ in seiner Frage von „Führerschein“. Das lässt vermuten dass er wahrscheinlich die deutschen Vorschriften gemeint hat, und da stimmt die Aussage dass die ärztliche Untersuchung im Normalfall ab 50 verpflichtend ist. Wie das aber in dem speziellen von „Heikooo“ geschilderten Fall ist kann ich leider nicht beantworten.

Gruß
N.N

Hallo,

mache die ärztliche Untersuchung und beantrage dann den Führerschein, sonst ist ab Deinem 50. Geb. Schluß.

Hast Du die Module gemacht ?

MfG

Hi,

mache die ärztliche Untersuchung und beantrage dann den
Führerschein, sonst ist ab Deinem 50. Geb. Schluß.

Ich verstehe die Ursprungsfrage so, daß der große LKW-Führerschein neu gemacht werden soll. Muß man da nicht von Anfang an regelmäßig zum Arzt?

Gruß S

Hallo,

Ich verstehe die Ursprungsfrage so, daß der große
LKW-Führerschein neu gemacht werden soll. Muß man da nicht von
Anfang an regelmäßig zum Arzt?

Wir Busfahrer ja, Lkw-Fahrer erst ab de, 50. Lj., wie es bei den ADR-Scheinen (Gefahrgut) aussieht weiß ich nicht, da ich nur den normalen "2"er gemacht hatte, ohne ADR.

MfG

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