jemand hat von Beruf Zahntechnikerin gelernt und 5 Jahre in dem Beruf gearbeitet.
Jetzt möchte diese Person aus gesundheitlichen Gründen nicht weitermachen und will nach einem Auslandsaufenthalt zurückkommen, sich arbeitslos melden, einen LKW-Führerschein machen und LKW-Fahrerin werden.
Ist das so einfach? Bezahlt das Arbeitsamt mal eben „diese Weiterbildung“ oder müssen dazu bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein?
bis vor ca. 1 Jahr wäre das in etwas fast so einfach gewesen. Inzwischen hat sich in den Bestimmungen für Berufskraftfahrer etwas geändert. Ich glaube, wenn man lediglich einen LKW-Führerschein (ohne Berufsausbildung) macht darf man nur eingeschränkt LKW fahren. Was genaueres weiß ich da aber leider nicht. Vielleicht findest du das ja mit Hilfe von Google raus.
Hallo Julia,
Bildungsangebote in Deiner Umgebung findest Du hier: http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp
Ob die Agentur das bezahlt, hängt davon ab, ob man Anspruch auf einen Bildungsgutschein hat. Die gesetzlichen Grundlagen, ob man die Anspruchsvorrausetzungen erfüllt, sind im § 77 SGB III zu finden. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?.. @RS und das hat nichts damit zu tun, ob der Sachbearbeiter mitspielt.
Die Mitarbeiter in den JobCentern & der Agentur sind an Gesetze in ihrer Handlungsfreiheit gebunden, auch wenn mans nicht glauben mag.
Grüße
Almut
Jetzt möchte diese Person aus gesundheitlichen Gründen nicht
weitermachen
Wenn jemand nicht nur nicht mehr will sondern nicht mehr kann, könnte ein Anspruch auf berufliche Rehabilitation bestehen. Näheres erfährt man bei der Agentur für Arbeit.
sich arbeitslos melden, einen LKW-Führerschein
machen und LKW-Fahrerin werden.
Ist das so einfach?
Nein.
Bezahlt das Arbeitsamt mal eben "diese
„Mal eben“: Nein
oder müssen dazu bestimmte Vorraussetzungen
erfüllt sein?
@RS und das hat nichts damit zu tun, ob der Sachbearbeiter
mitspielt.
Die Mitarbeiter in den JobCentern & der Agentur sind an
Gesetze in ihrer Handlungsfreiheit gebunden, auch wenn mans
nicht glauben mag.
das klingt in der Theorie ganz schön aber auch Du wirst wissen, das es sich in der praxis anders ergibt.
Da gibt es den Sachbearbeiter, der nur mit bestimmten Bildungsunternehmen zusammenarbeitet.
Da gibt es den Sachbearbeiter, der einem ALG empfänger mit Einstellung der Leistungen droht, wenn dieser sich nicht für den vorgeschlagnenn Kurs entscheidet sondern sich in einem anderen Bereich weiterbilden laßen will
usw, usw, usw
Dieses Thema sprengt den Rahmen hier.
Ich kann Dir gerne aus meiner Erfahrung als Bildungsträger berichten. Dann aber über privatmail.
wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann dir die Agentur für Arbeit eine Umschulung zum Berufskraftfahrer finanzieren.
Diese würde alle neuen gesetzlich relevanten Anforderungen bezüglich diesen Berufes beinhalten.