Lkw-Gespann mit 2 Anhängern auf Autobahn

Hallo,

ich habe heute nicht schlecht gestaunt, als ich auf der Autobahn ein Gespann überholt habe, das vom Zirkus zu sein schien. Vorn war ein kurzer Lkw als Zugfahrzeug. Daran gehängt war so ein typischer großer hölzerner Zirkuswagen und daran wiederum hing nochmal ein normaler Wohnwagen!

Ich war bisher immer der Meinung, dass so etwas nur bei Traktoren erlaubt ist, wenn sie nicht schneller als 25 km/h fahren. Irre ich mich da?
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Dann noch eine völlig unabhängige Frage zum Thema Tempolimits:

Wenn man durch eine Ortschaft fährt, wo anfangs 60 km/h erlaubt wurden und 50 m vorm Ortsausgangsschild ein „Alle Streckengebote-aufgehoben“-Schild steht, muss man dann die 50 m zwischen den beiden nochmal 50 fahren oder wie ist das dann zu handhaben?

So frage ich mich auch, wenn manchmal auf der Autobahn wegen Straßenschäden ein 100er Limit aufgestellt wird, mit dem Zusatzzeichen „auf 7 km“ (also links und rechts neben „7 km“ je ein Pfeil nach oben).

Wenn nun schon 3 km nach den Schild wieder ein normales 130-Schild steht, ist dies dann überhaupt gültig?

Danke für eure Lesegeduld und Antworten =)

MfG Marius

Hallo,

Ich war bisher immer der Meinung, dass so etwas nur bei
Traktoren erlaubt ist, wenn sie nicht schneller als 25 km/h
fahren. Irre ich mich da?

Das ist eine Zugmaschine, hinter der nach §32a StVZO auch zwei Anhänger mitgeführt werden dürfen, so lang der Zug insgesamt alle Vorschriften einhält.

zwischen den beiden nochmal 50 fahren

Streng genommen ja. Es soll jedenfalls Gerichte geben, die keinen Mindestabstand für Geschwindigkeitsmessungen am Ortsschild für nötig halten.

Wenn nun schon 3 km nach den Schild wieder ein normales
130-Schild steht, ist dies dann überhaupt gültig?

Da hat wohl jemand vergessen das Schild abzudecken. Sofern da noch Straßenschäden sind, schadet es sicher nicht (auch im Interesse der Stoßdämpfer) keine 130 zu fahren. Ist die Gefahr offensichtlich nicht mehr da, kann man auch Gas geben.

Cu Rene

Ist die Gefahr
offensichtlich nicht mehr da, kann man auch Gas geben.

das ist im beschriebenen fall halb richtig. das streckenverbot ist nach 7 km aufgehoben und nicht, wenn die gefahr zweifelsfrei nicht mehr da ist.

hauptmannfuchs

Danke für die bisherigen Antworten und eine Zusatzfrage:

Wenn zum Beispiel außerorts eine Straße dreistreifig ausgebaut ist und der mittlere Fahrstreifen regelmäßig die Richtungszugehörigkeit als Überholspur wechselt, also mal hat die Gegenrichtung zwei Fahrstreifen und mal die eigene…

Nun steht am Anfang dieser Ausbaustrecke ein 100-Schild. Im weiteren Verlauf wird dies kein einziges Mal wiederholt. Bedeutet das, dass man ab dem Beginn der zweiten doppelstreifigen Abschnitts solange kein Tempolimit hätte, bis es sich wieder zusammenfädelt?

Skizze:
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Schild

Und wie sieht es bei folgendem Sachverhalt aus:

Auf der Autobahn besteht Tempolimit 100. Daran schließt sich eine Baustelle an, in der nur 60 gefahren werden darf. An ihrem Ende steht ein Auflösungsschild für das 60er Limit, aber kein „Aufhebung aller Streckengebote“-Zeichen.

Müsste man dann wieder mit 100 weiterfahren, bis komplett aufgelöst wird oder ist mit explizitem Ende des 60er Limits die Geschwindigkeit komplett freigegeben?

MfG Marius

Hallo,
falls das reale Beispiele sind, stellt sich wirklich die Frage, wer die Schilder aufgestellt hat.

Nun steht am Anfang dieser Ausbaustrecke ein 100-Schild

Das ist völlig überflüssig, wenn man da vorher nicht eine andere Geschwindigkeitsbeschränkung hatte (dann wäre es aber logischer die aufzuheben), weil man da ohnehin nur 100 fahren darf. Ich dachte immer es gäbe Anweisungen unnötige Schilder zu vermeiden.

Cu Rene

Hallo Renê,

Das ist völlig überflüssig, wenn man da vorher nicht eine
andere Geschwindigkeitsbeschränkung hatte (dann wäre es aber
logischer die aufzuheben), weil man da ohnehin nur 100 fahren
darf.

Na es ist doch aber so, dass das generelle 100-km/h-Limit außerorts nur auf Straßen gilt, die keine bauliche Trennung der Fahrtrichtungen haben und auch pro Richtung nur einen Fahrstreifen. Insofern macht das 100-Schild schon Sinn, da man sonst gar kein Limit hätte.

Aber da ist eben unklar, ob man dieses Gebot nicht an jeder Stelle, wo es von 1- wieder auf 2-streifig wechselt, wiederholen müsste.

MfG Marius

Also bei uns ist die B67 n in dieser Weise ausgebaut.Dort gilt generell Tempo 100.
Du solltest vielleicht nochmal den einschlägigen § nochmal genau lesen.

Grüße

Hallo,

Na es ist doch aber so, dass das generelle 100-km/h-Limit
außerorts nur auf Straßen gilt, die keine bauliche Trennung

Eine bauliche Trennung ist mir auf solchen Straßen noch nie begegnet, das wäre aber ein Argument für deine Sichtweise.

der Fahrtrichtungen haben und auch pro Richtung nur einen
Fahrstreifen.

Für jede Richtung, steht in §3 StVO (und zwar schon sehr lang).

Insofern macht das 100-Schild schon Sinn, da man
sonst gar kein Limit hätte.

Für die, die die StVO nicht so genau kennen vielleicht schon :wink:

Aber da ist eben unklar, ob man dieses Gebot nicht an jeder Stelle,
wo es von 1- wieder auf 2-streifig wechselt, wiederholen müsste.

Wenn es so wäre wie du dachtest, dann schon, ist aber nicht so.
Zumindest bei dir (und ich bin mir sicher auch bei einigen anderen) hat das Schild ja schon mehr Verwirrung geschaffen, als zu helfen. Genau solche Schilder sollte es nicht geben, daher hätte ich da entweder gar keines oder eine Aufhebung der vorhergehenden Beschränkung hingestellt.

Cu Rene

Für jede Richtung, steht in §3 StVO (und zwar schon sehr
lang).

OK, dass es für beide Richtungen zwei Streifen geben muss, wusste ich nicht. Da fragt man sich aber wirklich, warum an fast allen Stellen mit nur „einseitiger Doppelstreifigkeit“ dennoch 100-Schilder stehen…

Gruß, Marius