LKW in Wohnstrasse

Hallo Forum,

folgende Sachlage, ich wohne in einer Wohnstrasse, die am Anfang mit einem Schild „LKW verboten,Anlieger frei“ vesehen ist.
Dorthin nehme ich öfters einen Lkw und parke ihn dort, da ich ja Anlieger bin. Jetzt behaupten immer mehr Nachbarn, ich dürfte dort mit Lkw´s nicht parken, er würde die Sicht auf die Strasse versperren (tatsächliche Begründung)
Die Strasse ist eine 30 km Zone. Ich bin ja der Meinung, ich dürfte dort parken, denn wenn es für Anlieger erlaubt ist, was soll ich dort sonst mit dem Lkw machen, ausser parken. Sonst dürfte ich da garnicht reinfahren. Aber vielleicht gibt es hier jemanden, der es besser weiss.

Vielen Dank
Gruß
roland

Gemäß §§ 12 Abs. 3a, 49 StVO stellt das regelmäßige parken parken mit KFZ mit einem zGG von über 7,5 T in Wohngebieten in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr und an Sonn und Feiertagen eine Ordnungswidrigkeit dar - ist also verboten.

L.

stimmt, aber…
…gilt das auch , wenn durch Zeichen Lkw´s für Anlieger erlaubt sind?

Gruß
roland

…gilt das auch , wenn durch Zeichen Lkw´s für Anlieger
erlaubt sind?

Nehme an Du meinst das Zeichen 253 (rund, roter Rand, schwarzes LKW - Symbol auf weißem Grund) gemäß § 41 StVO ??
Das ist ein Durchfahrtsverbot, von dem durch ein Zusatzschild Anlieger ausgenommen sind, um Umzüge o.ä. zu ermöglichen.
D.h. Anlieger mit einem Lkw dürfen DURCHFAHREN, zum regelmäßigen parken berechtigt es jedoch nicht.
Das sind zwei verschiedene Dinge.
L.

Hi Roland!
aus reiner Neugier gefragt:
wie gross ist denn der LKW???
Ein VW-Bus mit LKW - Zulassung oder ein 40 Tonner???

Ayla, die auch immer LKW vor der Tür hat… aber nur ganz kleine… und das Schild gilt doch ab 2,8 t aufwärts, oder hat sich da was geändert???

Hallo Ayla,
der Lkw ist ein 10 Tonner und der Paragraph bezieht sich nur auf Lkw ab 7,5 T und Anhänger mit 2 T Nutzlast.

Gruß
roland

genau dieses Schild meine ich.
Der von Dir zitierte Paragraph bezieht sich allerdings auf Strassen, die unter anderem „Reine und Allgemeine Wohngebiete“ sind.

Auf der besagten Strasse sind allerdings auch Gaststätten, Imbissbuden, eine Reinigung etc.

Zählt das dann auch zu einem Reinen und Allgemeinen Wohngebiet?

Verzeihung, das ich öfters nachfrage, aber ich muss es wirklich genau wissen.

roland

Ergänzung
Ist vielleicht noch wichtig…

Dieses besagte Schild steht an der Einfahrt zur Goethestr.
Ca. 10m weiter geht es rechts ab zur Lessingstrasse, wo ich wohne. Dort steht kein Schild.
Gilt dieses Schild jetzt nur für die Goethestr. oder auch für die Lessingstrasse?

Ich weiss, jede Menge Fragen auf einmal, ich hoffe, es wird nicht zuviel.

Danke

roland

Kein Problem,

Die Begriffe zur Bezeichnung der erfaßten Gebiete sind den §§ 3, 4, 10 und 11 der BaunutzungsVO vom 15.09.77 entnommen. „Reine und allgemeine Wohngebiete“ sind danach Bereiche mit Wohngebäuden, der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Gastwirtschaften, mit nicht störenden Handwerksbetrieben u.ä. Entscheidend ist die tatsächliche Bebauung, nicht der Bebauungsplan der Gemeinde (OLG Hamm in VRS 66, 53).

Noch zur Regelmäßigkeit:
Das Parken im Einzelfall - also ab und zu ist nicht verboten - aber ein gelegentliches Aussparen einiger Nächte o. einiger Wochenenden steht der Regelmäßigkeit nicht entgegen.

L.

Ist vielleicht noch wichtig…

Dieses besagte Schild steht an der Einfahrt zur Goethestr.
Ca. 10m weiter geht es rechts ab zur Lessingstrasse, wo ich
wohne. Dort steht kein Schild.
Gilt dieses Schild jetzt nur für die Goethestr. oder auch für
die Lessingstrasse?

Wie gesagt, das Schild hat mit dem Parken nix zu tun, nur mit dem Durchfahren/befahren der Straße.
Das Schild mußt Du Dir als Schranke vorstellen, es gilt nur für die Straße an der es steht (es sei denn es ist ein Zonen - Zeichen, hab ich so aber noch nicht gesehen).
Nehme aber an, man kommt nicht in die Lessingstr. ohne an dem Schild, oder dem gleichen in einer anderen Zufahrtsstr. zur L.-Str. vorbeizufahren (?). Somit gilt es natürlich dort indirekt auch, weil Du, wenn Du kein Anlieger wärst, ja nicht daran vorbeifahren dürftest…

L.

Vielen Dank für die Ausdauer o.T.
/*

Hi Roland!

Nur ein kleiner Kommenmtar hierzu:

auch ich wohnte bis vor kurzem in einer schmalen Wohnstraße, Zone 30, kein LKW-Verbot (zumindest kein Schild).
Ständig wurden hier, trotz ohenehin schon knappen Parkraumes, Lieferwägen, mittelgroße Baulaster (Kipper) und auch Anhänger tagelang abgestellt.
Auch das höfliche Ansprechen der Fahrer, die Fahrzeuge doch auf der 300m entfernten (!) Hauptstsraße abzustellen, fruchtete nicht.
Die Anwohner schoben dann immer mal wieder Anhänger auf die Straße und ließen sie dann von der Polizei abschleppen.

Schließlich wurden dann in einer Nacht alle Laster geklaut und kein Anwohner rief die Polizei, obwohl die Aktivitäten der Diebe nicht zu überhören waren.

Fazit ist also: Laster haben in einem Wohngebiet nichts zu suchen, weil ,die Erdgeschoß-Bewohner m.E, ein gutes Recht darauf haben, ncit das ganze Wochenende auf eine weiße Wand zu sehen.
Der Lasterfahrer will ja selbst so eine Kiste auch nicht vor der Tür haben, oder?
Es geht also mal wieder um den goldenen Mittelweg und um ein freundliches Miteinander in diesem engen Land.

Es gibt ausreichen breite Hauptstraßen, wo man Laster störungsfrei parken kann.
Befindet sich ein solcher Parkplatz auch ein paar Kilometer von der Wohnung weg, ist das keine Begründung, denn man kann schließlich mit dem eigenen PKW zum LKW-Parkplatz fahren.

Gruß,

Mathias

folgende Sachlage, ich wohne in einer Wohnstrasse, die am
Anfang mit einem Schild „LKW verboten,Anlieger frei“ vesehen
ist.
Dorthin nehme ich öfters einen Lkw und parke ihn dort, da ich
ja Anlieger bin. Jetzt behaupten immer mehr Nachbarn, ich
dürfte dort mit Lkw´s nicht parken, er würde die Sicht auf die
Strasse versperren (tatsächliche Begründung)
Die Strasse ist eine 30 km Zone. Ich bin ja der Meinung, ich
dürfte dort parken, denn wenn es für Anlieger erlaubt ist, was
soll ich dort sonst mit dem Lkw machen, ausser parken. Sonst
dürfte ich da garnicht reinfahren. Aber vielleicht gibt es
hier jemanden, der es besser weiss.

Vielen Dank
Gruß
roland

Hi Roland!

Nur ein kleiner Kommenmtar hierzu:

auch ich wohnte bis vor kurzem in einer schmalen Wohnstraße,
Zone 30, kein LKW-Verbot (zumindest kein Schild).
Ständig wurden hier, trotz ohenehin schon knappen Parkraumes,
Lieferwägen, mittelgroße Baulaster (Kipper) und auch Anhänger
tagelang abgestellt.
Auch das höfliche Ansprechen der Fahrer, die Fahrzeuge doch
auf der 300m entfernten (!) Hauptstsraße abzustellen,
fruchtete nicht.
Die Anwohner schoben dann immer mal wieder Anhänger auf die
Straße und ließen sie dann von der Polizei abschleppen.

Schließlich wurden dann in einer Nacht alle Laster geklaut und
kein Anwohner rief die Polizei, obwohl die Aktivitäten der
Diebe nicht zu überhören waren.

Fazit ist also: Laster haben in einem Wohngebiet nichts zu
suchen, weil ,die Erdgeschoß-Bewohner m.E, ein gutes Recht
darauf haben, ncit das ganze Wochenende auf eine weiße Wand zu
sehen.
Der Lasterfahrer will ja selbst so eine Kiste auch nicht vor
der Tür haben, oder?
Es geht also mal wieder um den goldenen Mittelweg und um ein
freundliches Miteinander in diesem engen Land.

Es gibt ausreichen breite Hauptstraßen, wo man Laster
störungsfrei parken kann.
Befindet sich ein solcher Parkplatz auch ein paar Kilometer
von der Wohnung weg, ist das keine Begründung, denn man kann
schließlich mit dem eigenen PKW zum LKW-Parkplatz fahren.

Gruß,

Mathias

Das ist wirklich klasse. Unten schlägst Du den Leuten die wildesten Straftaten vor, um nicht wegen falschen Parkens zahlen zu müssen.
Wenns Dich das falsch Parken selbst stört, dann wird mit allem Mitteln dagegen vorgegangen…

L.

2 Like

Wenn ich mir Deine Beiträge anschaue zweifel ich doch erheblich an deinem Rechtsempfinden .
Ich hoffe nur für dich , dass niemand Dein Auto als störend empfindet und zur Selbstjustiz greift.
Hier gibst du tolle Ratschläge das der LKW Besitzer , woanders parken soll und auch einen längeren Fußmarsch in Kauf nehmen muss.Mag ja auch richtig sein .Da frage ich mich allerdings , warum du an einer Bushaltestelle o.ä. parkst(Artikel weiter unten) und nachher noch ein Verfahren anstrebst obwohl du im Unrecht bist.Wieso suchst du dir nicht einen Parkplatz und gehst die paar Meter ?Deine vorgehensweise halte ich für unterstes Niveau.
Anke

2 Like

Hi Mathias,

ich finde, wenn Du den Moralapostel spielst, solltest Du auch informiert sein.
Du schreibst Laster haben auch einer Wohnstrasse nichts zu suchen. Du meinst doch bestimmt nur LKw über 7,5 t und Anhänger mit einer Nutzlast von mehr als 2 t. Denn die darunter liegen dürfen in einer Wohnstrasse parken.
Wenn ich als Anlieger mit meinem 7,5 Tonner auf meiner Strasse parken möchte, mach ich das auch, denn Du kannst Dir vorstellen, wie schwer es ist, mit einem Lkw einen Parklplatz zu finden.
Und Ausserdem, schau doch mal auf die Schilder, die auf der 300m entfernten „Hauptstrasse“ stehen. Ist dort parken erlaubt?
Wenn bei Dir Parkplatzmangel ist, warum parkst Du nicht dort?
Haben nicht LKw Besitzer, mit einem 7,5 Tonner die gleichen Rechte wie Du? Und mit den Äusserungen, wie toll (indirekt, aber so zu verstehen) Du es findest, das die Lkw´s bei euch geklaut worden sind, kann ich nur sagen, sei froh, das Dich von den Besitzern keiner erwischt hat. Ich weiss nicht, was ich mit so einem Idioten machen würde, wenn ich den an meinem LKw erwischen sollte, denn immerhin vergreift sich dieser Typ an meiner Existenz.

Gruß
roland