LKW Kaufen, Leasen oder Mietkauf

Hallo zusammen,

wir haben eine GmbH und denken über den Kauf eines neuen LKW´s nach.
Das Fahrzeug soll 5 Jahre genutzt werden.
Klar ist mir bereits, dass ich beim Kauf über 9 Jahre abschreiben muss, trotzdem den Gewinn in t1 nahezu voll, bis auf die abschreibungen, versteuern muss.
Beim Leasing kann man die Leasinggebühr voll als Kosten von der Steuer absetzen.
Wie verhält sich das beim Mietkauf? Welche Variante haltet ihr für am sinnvollsten bei einer GmbH?

Vielen Dank
MfG

Hallo inszwo,

der Unterschied von Finanzierung und Mietkauf liegt allein in der MWSt. Bei Finanzierung wird die MWSt auf das Objekt gerechnet, bei Mietkauf auf die Raten. Wirtschaftlicher Eigentümer ist man in beiden Fällen.

Für einen Mietkaufvertrag ist die MWSt. vorab zu zahlen, jedenfalls bei den meisten Gesellschaften. Ebenfalls muss ich bei Mietkauf die komplette Verbindlichkeit aktivieren und für den noch nicht verbrauchten Zinsanteil einen Rechnungsabgrenzungsposten bilden. Dadurch wird die Bilanz „aufgebläht“.

Zum Thema Leasing vs. Mietkauf noch eine kleine Anmerkung: Bei einer AfA von 9 Jahren und z. B. einer Finanzierung über 4,5 Jahre wird die Hälfte der Annuität aus versteuertem Geld gezahlt, da einer Hälfte keine AfA entgegensteht und diese „nachläuft“. Mach ich aus dem gleichen Vertrag einen Leasingvertrag, ist die volle (gleiche) Rate Betriebsausgabe und ich muss über eine Verzinsung eigentlich nicht mehr nachdenken.

Außerdem: Leasingraten sind Betriebsausgaben, Tilgungsraten gehören zum Kapitaldienst!

Viel Erfolg bei der Entscheidung wünscht
Mikey

Hier geht aus meiner Sicht die Empfehlung eindeutig in Richtung Leasing.

Die Absetzmöglichkeit von Leasingraten ist höher als die AfA. Häufig werden Leasingverträge subventioniert, das heißt es gibt höhere Nachlässe.

Hallo zurück,

Mietkauf ist eine reine Ratenzahlung, so dass auch die MWSt aus allen Raten gleich zu Beginn bezahlt werden muss. Die Aktivierungspflicht besteht von Anfang an.
Da die anderen beiden Möglichkeiten (Kauf oder Leasing) bereits angesprochen wurden, kommt es m.E. auf den Finanzstatus der GmbH an.

MFG

AK

Hi,

beim Mietkauf schreibst Du gem. Afa ab. Was für Dich besser ist, kann Dir nur Dein Stb. verbindlich sagen… und erfahrungsgemäß nicht mal der…

lg k

Beim Leasing hat man mehr Gestaltungsmöglichkeiten, die absetzbarn kosten auf bis zu 40% der Afa Zeit zu konzentrieren.

Mietkauf ist wie Kredit - Kosten nur Afa plus Zinsen

beim Leasing drauf achten, dass man z.B. einen Vollarmotisationsvertrag mit Kündigungsrecht erhält - z.B. bei einer VOba oder Raiba - da kann man zu einem festen Wert nach z.B. 3 Jahren kündigen (was meist unlukrativ ist) - hat dann aber nach z.B. 5 Jahren den LKW zu 100% bezahlt (muss zu diesem zeitpunkt kündigen) und kann zu einem fest vereinbarten Wert - z.B. 3 bis 5 % des Neuwertes das Objekt verkaufen - bei jedem anderen Leasingvertrag hat an am Ende das Risiko (weil dies steuerlich so sein muss), dass die Leasinggesellschaft einem zum marktwert das Objekt anbietet - was deutlich höher sein könnte, gerade wenn man versucht die Laufzeit zu verkürzen, um höhere Kosten geltend zu machen.

Gruss

Hallo Mikey

Hab ich das jetzt so richtig verstanden. Es ist besser zu Leasen als zu Finanzieren?

Hallo hamlet,

das ist jetzt „relativ“. Für Privatleute lohnt sich Leasing nicht. Für Selbständige und Freiberufler sind Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Hier ist es also deutlich interessanter, weil man die Raten gestalten kann (zumindest bei freien Gesellschaften, also nicht bei den Herstellergesellschaften).

Jetzt kommt es auf die Branche an, in der man tätig ist. Ist man nicht im Transportgewerbe tätig, wo die LKW kürzer abgeschrieben werden können, muss man nach der normalen allgemein gültigen AfA-Tabelle abschreiben. Hier beträgt die AfA-Zeit für LKW 9 Jahre. Wenn man hier finanziert, läuft man in eine „Liquiditätslücke“ wie zuvor schon beschrieben, weil man einen (meistens großen Teil) der Rate aus versteuertem Geld bezahlt (der Teil, dem keine AfA entgegen steht). Da macht Leasing also durchaus mehr Sinn.

Dann kommt es darauf an, was mit dem LKW am Ende des Vertrages geschehen soll. Wird der weiter genutzt? Manche Gesellschaften haben „Nutzungsoptionen“ in ihren Verträgen, oder man macht einen Anschlussvertrag. Alternativ kann man den LKW kaufen und den Kaufpreis weiter abschreiben. Nur die Herstellergesellschaften wollen, dass das Fahrzeug zurückgegeben wird, weil die natürlich gerne ein neues Fahrzeug verkaufen möchten. Dort sind Zulassungsstatistik und Marktanteil wichtige Größenordnungen, nach denen der Erfolg gemessen wird.

Ich hoffe, dass das weiterhilft. Wenn nicht, noch einmal die Fragen schreiben.