Hallo (Fach-) Leute,
kann ein Unternehmer, der sich einen als Lkw zugelassenen Transporter fürs Geschäft kauft, ALLE enstehenden Kosten zu 100% absetzen?
Der Unternehmer hat noch ein Motorrad, seine Gattin zwei Pkw’s angemeldet (die der Unternehmer auch für Geschäftsfahrten nutzen kann).
Zumindest die 1%-Regelung dürfte doch in diesem Fall nicht relevant sein, oder doch?
Speziell geht es um Diesel-Quittungen, Rechnungen für Verschleissteile wie Filter, Öl usw.
Wie kann der Unternehmer ausserdem den Kaufpreis über 2.000 Euro absetzen (da von anderem Unternehmer gekauft, inkl. Vorsteuer)?
Merci,
Helge
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Wenn der LKW dem Betriebsvermögen zugerechnet wird ja!
Der LKW muss dann mit den Anschafungskosten „bilanziert“ werden und per AfA Tabelle über die noch vorhandene betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Reparaturkosten und Tankkosten sind dann natürlich auch Betriebsausgaben. Wird der LKW auch mal privat genußt so muss dies bei Steuerehrlichkeit als Nutzungs-Entnahme verbucht und versteuert werden.Die Führung eines Fahrtenbuchs ist dabei von Vorteil.