hallo experten
meine fragen .
wie teuer wird es für den LKW-fahrer , wenn er aus freien stücken seinen fahrweg verläßt ?
wie sieht es bei einer autobahnvollsperrung aus , wenn der verkehr abgeleitet wird ? muß er dann stehenbleiben oder darf er die von der polizei veranlaßten umleitung nachfahren ?
frage zu ausnahmeregel : es gibt für „normale“ lkw die ausnahmeregel , wenn auf BAB stau ist , darf man auch eine normalerweise für lkw gesperrte umleitung ( siehe thema mautflüchtlinge ) fahren ; gilt dies auch für lkw`s mit vorgeschriebenen fahrweg ?
danke im voraus
dietmar
Hallo,
wie teuer wird es für den LKW-fahrer , wenn er aus freien
stücken seinen fahrweg verläßt ?
Das weiss ich nicht, aber billig wird es nciht.
wie sieht es bei einer autobahnvollsperrung aus , wenn der
verkehr abgeleitet wird ? muß er dann stehenbleiben oder darf
er die von der polizei veranlaßten umleitung nachfahren ?
Ein Lkw mit Fahrwegbestimmung hat diesen nicht ohne Grund.
Wahrscheinlich und der häufigste Fall ist die Überbreite.
Schon aus diesem Grund ist eine Abweichung von der Route ohne Absprache mit den Zuständigen nicht zu empfehlen.
frage zu ausnahmeregel : es gibt für „normale“ lkw die
ausnahmeregel , wenn auf BAB stau ist , darf man auch eine
normalerweise für lkw gesperrte umleitung ( siehe thema
mautflüchtlinge ) fahren ; gilt dies auch für lkw`s mit
vorgeschriebenen fahrweg ?
Siehe oben. Eine Abweichung ohne Absprache ist auch hier nicht zu empfehlen.
Übrigens, kannst du mir einen Link geben, wo steht dass man bei Stau eine für Lkw verbotene Strasse befahren darf.
Danke schonmal.
Gruß
Roland
hallo
man bekommt beim kraftfahrerqualifikationsunterricht broschüren zum lesen und lernen mit nach hause und dort steht es .
meine quelle : dekra modul 2
Sozialvorschriften für den güterverkehr
seite 12 unten . es geht um den mautausweichverkehr
ich zitiere :
im sinne dieser vorschrift gelten folgende fälle nicht als durchgangsverkehr :
- …
- …
- bei einer besonderen verkehrslage , z.b. sperrung der autobahn oder bei einem stau auf der autobahn , darf man ausnahmsweise die durch schilder verbotene strecke trotzdem befahren.
zitat ende
wie schon gesagt , es geht einzig und allein um strecken , die nur wegen mauteinsparungen gesperrt wurden . das ich mit meinem 40 tonner nicht über eine 7,5 to gesperrte brücke fahren darf , ist mir schon klar .
ich hoffe , dir wenigstens ein bißchen geholfen zu haben
bis dann
Hallo
es geht um den mautausweichverkehr
Genau, und nur um diesen, nicht um den von dir gefragten vorgeschriebenen Fahrweg.
meinem 40 tonner nicht über eine 7,5 to gesperrte brücke
fahren darf , ist mir schon klar .
Für den „normalen“ 40-Tonner wird die Umleitung auch geeignet sein (sonst werden die nach meiner Erfahrung angewiesen auf der Autobahn zu warten oder bekommen eine eigene Umleitungsstrecke, wenn es länger dauert). Ob sie auch für Über-breite/hohe/lange/schwere-LKW oder warum auch immer der Fahrweg vorgeschrieben wurde, geeignet ist, merkt man meist erst, wenn man die Umleitungsstrecke auch noch blockiert…
Cu Rene