Lkw-Pkw Führerschein

Hallo.
Meine Frage ist mein Bekannter erzählt das sein LKW-Führerschein abgelaufen ist und er jetzt auch keinen Pkw mehr fahren darf ist das möglich oder lügt er ?

Hallo!

Meine Frage ist mein Bekannter erzählt das sein
LKW-Führerschein abgelaufen ist und er jetzt auch keinen Pkw
mehr fahren darf ist das möglich oder lügt er ?

Lügen is zu hart, evtl isser falsch informiert. Der PKW-Führerschein kann aufgrund unbefristeter Erteilung nich ablaufen, die Berechtigung, Fahrzeuge über 3,5t (B) bzw 7,5t (3) zu führen, hingegen schon. Er darf also weiterhin PKW (u auch manch andere Fahrzeuge, die in diesen Führerschein eingebunden sind) führen.

Gruss

Mutschy

Theoretisch durchaus möglich, wenn etwa der Führerschein an gewisse Auflagen gebunden, bzw. generell zeitlich befristet war. Ansonsten zieht der Verlust der Lenkerberechtigung für Schwerfahrzeuge (C, C+E, D), etwa wegen Nichteinhaltung der „periodischen ärztlichen Tauglichkeitsauntersuchung“ nicht auch gleichzeitig den Verlust der Klassen A, B, C1 etc. nach sich. Ausnahme : gerichtliche Aberkennung wegen schwerwiegender Verstöße, bzw. schwere gesundheitliche (amtlich festgestellte) Beeinträchtigung, die das Lenken eines Kfz unmöglich macht.

Gruß
nicolai

Hallo,

Meine Frage ist mein Bekannter erzählt das sein
LKW-Führerschein abgelaufen ist und er jetzt auch keinen Pkw
mehr fahren darf ist das möglich oder lügt er ?

Er ist mit dem abgelaufenen Lkw-Führerschein erwischt worden und erhielt wegen Fahrens ohne Führerschein eine Strafe die ein Fahrverbot beinhaltet, das wäre möglich.

Ansonsten ist er falsch informiert. Er darf nur keine Fahrzeuge Klasse C(1)(E) mehr fahren, alles andere bleibt bestehen.

MfG

Er darf nur keine

Fahrzeuge Klasse C(1)(E) mehr fahren, alles andere bleibt
bestehen.

Das ist in dieser Form nicht richtig; der „Verlust“ der Lenkerberechtigung der Klasse C zieht nicht automatisch auch den Verlust der Berechtigung der Klasse C1 nach sich.

Gruß
nicolai

Hallo,

Er darf nur keine

Fahrzeuge Klasse C(1)(E) mehr fahren, alles andere bleibt
bestehen.

Das ist in dieser Form nicht richtig; der „Verlust“ der
Lenkerberechtigung der Klasse C zieht nicht automatisch auch
den Verlust der Berechtigung der Klasse C1 nach sich.

Wenn er 50 Jahre alt ist, dann doch.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__23.html

MfG