Seit wann genau gilt für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t außerhalb geschlossener Ortschaften Tempo 60?
in den neuen Bundesländern
gelten die Geschwindigkeitsregeln der BRD-StVO seit 1.1.1992.
Von 1971 bis 1991 waren es einheitlich für Pkw, Kräder und Lkw 80 km/h.
schau mal hier unter „geschichtliche entwicklung“.