hallo leute
es geht um die abfahrt bzw. auffahrt von der A43 auf die A1 im kreuz münster . diese fahrbahn ist 2-spurig ausgelegt und die einzigen schilder , die dort stehen , beschränken die geschwindigkeit auf 80 km/h und andere schilder warnen vor einer radarmessung . meine frage ist nun , besteht dort ein lkw-überholverbot ? ein gewisser herr x wurde dort nach einem überholvorgang von der autobahnpolizei münster angehalten und mit einer strafe belegt . auskunft der polizei : seit januar gelte auf allen 2-spurigen autobahnen ein generelles überholverbot . googeln ergab : von 1200 km sind seit januar erst ca 1000 km mit überholverbot ausgestattet ; der rest erst ab 2009 . aber selbst wenn dies alles zutrifft , muß das überholverbot doch explizit ausgeschildert werden , oder nicht ?
p.s. der polizist drückte sich so aus : das überholverbot von der A43 wirke auf dieser spur nach ! in dem punkt meint herr x , ja , es steht kein schild " alles aufgehoben " , aber andererseits verläßt herr x ja die A43 und somit auch die dort geltenden regeln , oder nicht ?
herr x sagt im voraus danke
Huhu!
auskunft der polizei : seit januar
gelte auf allen 2-spurigen autobahnen ein generelles
überholverbot
Polizeibeamte - besonders fiktive - erzählen viel, wenn der Tag lang ist.
aber selbst wenn dies alles zutrifft , muß das
überholverbot doch explizit ausgeschildert werden , oder nicht
?
Jo, das ist aber nach meiner Kenntnis auf der A43 der Fall.
p.s. der polizist drückte sich so aus : das überholverbot von
der A43 wirke auf dieser spur nach ! in dem punkt meint herr x
, ja , es steht kein schild " alles aufgehoben " , aber
andererseits verläßt herr x ja die A43 und somit auch die dort
geltenden regeln , oder nicht ?
Die Autobahn endet mit dem Zeichen „Ende der Autobahn“, das ist ein blaues rechteckiges Hochkant-Schild, auf dem das Autobahn-Symbol durchgestrichen ist. Dieses Zeichen findet man in aller Regel hinter der Abfahrt.
auch huhu
Polizeibeamte - besonders fiktive - erzählen viel, wenn der
Tag lang ist.
ja , aber gerade BEAMTE sollten sich doch an recht und gesetz halten
aber selbst wenn dies alles zutrifft , muß das
überholverbot doch explizit ausgeschildert werden , oder nicht
?Jo, das ist aber nach meiner Kenntnis auf der A43 der Fall.
ist auch richtig , auf der A43 ist es ausgeschildert . nur nicht auf der überleitung auf die A1
Die Autobahn endet mit dem Zeichen „Ende der Autobahn“, das
ist ein blaues rechteckiges Hochkant-Schild, auf dem das
Autobahn-Symbol durchgestrichen ist. Dieses Zeichen findet man
in aller Regel hinter der Abfahrt.
und hier hat der herr x einen neuen gedanken bekommen , der noch mal zum nachdenken anregt : man verläßt die autobahn ja nicht , aber trotzdem ist herr x ja nicht mehr auf der fahrspur unterwegs , für die die schilder aufgestellt wurden (sprich die A43) , sondern er befindet sich ja in dem moment auf dem überflieger (polizist bezeichnete es so) von der A43 auf die A1. ist es vielleicht eine rechtliche grauzone ?
über weitere zuschriften und anregungen wäre herr x recht dankbar
1:
Da das allgemeine Überholverbot noch nicht Bundesweit geriffen hat, ist der Gesetzgeber nach wie vor verpflichtet, Überholverbote zu Kennzeichnen.
2:
Wenn auf der A43 ein Überholverbot durch Zeichen 277 ausgeschildert ist, muß es nicht auf der A1 durch Zeichen 280 (Ende des Überholverbotes) wieder aufgehoben werden.
3:
Nach (zum Beispiel) einer Einmündung oder Autobahnauffahrt müssen auf Gebote und Verbote explizit wieder durch die jeweiligen Zeichen hingewiesen werden.
4:
Auch wenn Verkehsminister Oliver Wittke ab Donnerstag (11.10.07) den Erlass in Kraft gesetzt hat, den uns das Überholen auf den besonders belasteten Strecken zwischen 6 Uhr morgens und 19 Uhr abends verbietet, kann keiner Verlangen, das wir alles Verbotsstrecken auch kennen.
Solange kein bundesweites Überholverbot gilt, werde ich dort Überholen wo keine Beschilderung steht.
Da würde ich sogar vor Gericht ziehen.
Wie schon gesagt: ICH
Hier noch ein Link zum Thema Überholverbot:
http://www.wdr.de/themen/verkehr/strasse/lkw_ueberho…
Hallo,
du meinst die Auffahrt Richtung Bremen, wo die Blitzer stehen?
Da habe ich mich auch schon des öfteren gefragt ob das Überholen dort erlaubt ist. Es stehen dort keine Schilder, die das Überholen verbieten. Dennoch habe ich es bisher immer unterlassen, auch wenn ein PKW Fahrer dort eben wegen der Geschwindigkeitsbeschränkung meint aus Angst vor den Blitzern mit 50 rumzudackeln.
Meiner bescheidenen Meinung nach ist es die Zufahrt zur A1 und deswegen gilt das Überholverbot von der A43 dort nicht, zumal ein paar meter weiter auf der A1 kein Überholverbot gilt.
Aber wie gesagt habe ich es wegen der unklaren Lage dort immer unterlassen zu überholen.
Spielt Herr x mit den Gedanken, Widerspruch einzulegen, kann er es machen, allerdings würde ich es nicht auf eine Verhandlung ankommen lassen, wenn der Widerspruch nicht angenommen wird, weil der LKW Fahrer vor deutschen Richtern eh kein Recht bekommt, zumal er vielleicht noch ein paar Eintragungen in Flensburg hat.
Wenn der Polizist nun meint, in Deutschland gelte ein generelles LKW Überholverbot auf zweispurigen Autobahnen, dann verwechselt er es wahrscheinlich mit Belgien. Für mich ist bisher nur das Überholen verboten, wenn es ausgeschildert ist.
Noch was, Polizisten wissen erfahrungsgemäß auch nicht alles, deswegen würde ich in dem Fall von Herrn x Widerspruch einlegen und abwarten wie die Bußgeldbehörde entscheidet. Zurücknehmen kannst du den Widerspruch dann immer noch, wenn du dir der Sache nicht sicher bist.
Kleines Schmankerl am Rande.
Auf Deutschen Autobahnen gilt ja ein Sonntagsfahrverbot für LKW über 7,5 tonnen. Dies gilt nicht für reine Zugmaschinen, was aber die Polizei oft nicht weiß.
Da ich Sonntags öfter mit meiner Sattelzugmaschine ohne Auflieger unterwegs bin, bekomme ich deswegen öfter Ärger mit der Polizei.
Manchmal kann ich den Beamten überzeugen, manchmal müssen sie telefonische Rücksprache mit der Polizeistelle halten und manchmal bestehen ganz schlaue Beamte auf ein Bußgeld, wogegen ich dann Widerspruch einlege. Einmal ging es deswegen sogar vor Gericht, wo der Richter mich dann nach Wälzen der Vorschriften quasi freisprechen musste.
Du kannst dir vorstellen, wie erfreut ich bin, wegen so unfähiger Trottel meine Zeit verschwenden zu müssen.
Gruß
Rocco
3:
Nach (zum Beispiel) einer Einmündung oder Autobahnauffahrt
müssen auf Gebote und Verbote explizit wieder durch die
jeweiligen Zeichen hingewiesen werden.
Das ist so nicht richtig. Es gibt sogenannte Streckenverbote (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote, u.a.). Diese enden NICHT an einer Einmündung/Kreuzung, sondern gelten auch darüber hinaus. Es muss allerdings an Einmündungen ein Wiederholungszeichen stehen.
Und wie oben geschrieben ist auch Überholverbot ein Streckenverbot - also solange keine Aufhebungsschild kommt gilt es. Oder wenn man auf die andere Autobahn aufgefahren ist.
Als gilt es noch auf der Querverbindung zur nächsten Autobahn.