Hallo Leute
Ich als Kraftfahrer hatte vor kurzem eine Diskussion mit einem Kunden , den ich mit Ware belieferte . Er meinte , daß ich die Pappe ( die er mitbestellt hatte zum Schutz seiner Ware ) wieder mit zurücknehmen müßte . nun liegt das Problem darin , daß ich einen LKW im Fernverkehr fahre und nicht mehr zum Absender zurückkomme , folglich fliegt mir die Pappe auf der Ladefläche rum und stört . Ist das mit dem Nichtannehmen der Pappe rechtens ? ( er hat sie schließlich mitbestellt , ist das vielleicht wieder eine Abwälzung von Kosten auf den Spediteur ?) Wo kann ich darüber was nachlesen und evtl. ausdrucken lassen , falls ich nochmal zu diesem Kunden muß .
danke erstmal
Dietmar
Hallo Dietmar,
ich denke das ist Sache des Käufers und Verkäufers.
Ich bringe den Müll, den die Fahrgäste an der Autobahn kaufen auch nicht in die Firma zurück. Der landet an einer Raststätte in der Rundablage.
Da könnten wir ja 10m³ Müll-Container uns für tausende € im Jahr hinstellen.
gruß
dennis
Hallo Dietmar,
Du hast den Auftrag, die Dir übergebene Ware von A nach B zu fahren. Wenn der Empfänger der Ware irgendwelche Bestandteile der Lieferung nicht haben will, muß Dich das überhaupt nicht interessieren. Es sei denn, der Empfänger der Ware gibt Dir den Auftrag und bezahlt dafür, unerwünschte Teile zum Absender zurück zu befördern. Aber selbst in diesem Fall kannst Du Dir aussuchen, ob Du den Rücklieferungsauftrag annimmst.
Nächstens packen die Leute ihre Lieferung vom Otto-Versand aus und drücken Karton und Packpapier dem Paketboten in die Hand. Nee, kann nicht funktionieren.
Gruß
Wolfgang
Hallo Dietmar,
Transportverpackungen sind Fässer, Kanister, Säcke einschl. Paletten, Kartonagen, geschäumte Schalen, Schrumpffolien und ähnliche Umhüllungen (auch als Bestandteile von Transportverpackungen), die dazu dienen, Waren auf dem Weg vom Hersteller bis zu Vertreiber vor Schäden zu bewahren, oder die aus Gründen der Sicherheit des Transport verwendet werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 VerpackV). Sie fallen in der Regel bei einem Vertreiber der untersten Stufe, also vor Abgabe an den Endverbraucher, an; beim Endverbraucher fällt eine Transportverpackung nur dann an, wenn er diese sofort zurückgibt und nicht für eigene Zwecke, z. B. zur Lagerung bis zum Verbrauch bzw. nur Ingebrauchnahme oder selbst zum Transport verwendet.
Pflichten:
Nach § 4 VerpackV sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen.
Das heißt für Dich, Du solltest Dir von Deinem Auftraggeber die Entsorgung bezahlen lassen, d.h. Du gibst dem Wareneingangsleiter ein paar Mark damit Du seinen „Wertstoffcontainer“ nutzen kannst.
Die Möglichkeit, daß Du vom Auftraggeber die Position „Entsorgung“ als separaten Posten ausgewiesen erstattest bekommst, ist nur theoretisch.
Am besten Kilometerpreis angeben inkl. der Entsorgung, dann sieht er, wie sich Dein Kilometer Preis zusammen setzt!!
Hoffe Dir damit geholfen zu haben.
Gruß
Karl-Heinz
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Hallo Wolfgang,
anbei eine Bemerkung zum Thema „Verpackungsrücknahme“ und
KEP-Dienstleister:
Rücknahmepflicht, § 4 VerpackV
Die Rücknahmepflicht ist am Ort der Übergabe der Transportverpackung zu erfüllen: Wenn der rücknahmepflichtige Hersteller/Vertreiber die Transportverpackung angeliefert hat, muss er sie beim Rückgabeberechtigten abholen. Dies gilt auch, wenn die Transportverpackung durch einen Dritten, z. B. die Post oder eine Spedition geliefert wird. Wurde die Transportverpackung beim Hersteller/Vertreiber abgeholt, dann muss der Rückgabeberechtigte sie dorthin zurückbringen, wenn er sein Rückgaberecht wahrnehmen will.
Das Rückgaberecht ist grundsätzlich bei Übergabe auszuüben. Die ausgelieferte Transportverpackung ist unverzüglich nach Erhalt von der Ware zu entfernen und bereitzustellen, damit sie vom Rücknahmepflichtigen gleich mitgenommen oder abgeholt werden kann. Bei regelmäßigen Lieferungen kann sie auch bei der nächsten Lieferung zurückgegeben werden. Vom Rückgabeberechtigten abgeholte Transportverpackungen sind unverzüglich nach Erfüllung der Transportfunktion zurückzubringen.
Die Rücknahmepflicht umfasst Transportverpackungen der gelieferten Menge, Art, Form und Größe, die vom Rückgabeberechtigten für den Rücknahmepflichtigen bereitzustellen sind.
Für die Rücknahme darf kein Entgelt erhoben werden.
Gruß
KarlHeinz
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Hallo Wolfgang,
noch etwas zur Klarstellung:
Transportverpackung ist zum Beispiel die Verpackung einer Waschmaschine, die Dir geliefert wird. Sobald Du die Ware selbst abholst (Baumarkt!!!) und nach Hause transportierst, wird die Transportverpackung zur Verkaufsverpackung und somit die Entsorgung Dein Problem, denn Verkaufsverpackungen sind die Verpackungen, die der Endverbraucher zum Transport oder bis zum Verbrauch der Waren verwendet (z.B. Zahnpastatuben, Milchdosen und Mehltüten). Diese kannst Du dann dem Dualen System (Grüner Punkt)zuführen!!
Soweit dieses…
Gruß
Karl-Heinz
Hallo Dietmar,
die Verpackungsrückgabe ist für Dich nur interessant, wenn Du für den Hersteller oder Verkäufer direkt auslieferst.
Da Du bei einer Spedition beschäftigt bist, greift die Verordnung für Dich nicht. Anders sieht es aus, wenn Du einen direkten Abholauftrag oder eine Rückgabegenehmigung Deiner Spedition für die Verpackung hast. Bei der Spedition, bei der ich unter Vertrag stehe, ist es so, das ein Unternehmer, dessen Fahrer Verpackungsmaterial oder Einwegpaletten mit zur Spedition zurück bringt, die Entsorgungskosten zu tragen hat.
Bei der Rückgabe der Verpackung durch den Kunden, muß es so gehandhabt werden, als wenn es sich um zu transportierende Ware handelt. Also benötigst Du dafür einen Abholauftrag der Spedition.
Gruß
roland
Hallo Dennis
Ich bringe den Müll, den die Fahrgäste an der Autobahn kaufen
auch nicht in die Firma zurück. Der landet an einer Raststätte
in der Rundablage.
ich habe mir auch schon überlegt , meine Pappe in einem Papiercontainer zu entsorgen . doch diese Sache würde Stunden dauern wg. dem zerreißen der Pappe . die teile sind 1mtr breit 2,2mtr lang und so stark und so dick wie ne Schrankrückwand . und davon habe ich im Moment 11 Stück von auf meinem LKW .
Mal sehen , was aus dieser Sache noch wird .
Gruß
Dietmar