Ist es richtig, dass Lkw-Fahrer, die ihr Fahrzeug übers WE mit nach Hause nehmen, offziell 1 % des Anschaffungswertes des Lkw versteuern müssen?
Es soll dazu ein Gerichtsurteil von irgendeinem Finanzgericht geben.
Weiß jemand da was drüber
Ist es richtig, dass Lkw-Fahrer, die ihr Fahrzeug übers WE mit nach Hause nehmen, offziell 1 % des Anschaffungswertes des Lkw versteuern müssen?
Es soll dazu ein Gerichtsurteil von irgendeinem Finanzgericht geben.
Weiß jemand da was drüber
Hi,
Für LKW wird keine Privatnutzung unterstellt. Für den betrieblichen Bereich gilt das BMF Schreiben vom 21.1.2002, IV A 6 - S 2177 - 1/02
und die Regelung wird analog im Arbeitnehmerbereich auch angewendet.
http://209.85.135.104/search?q=cache:Z2jLi07ZXz8J:ww…
dort Textziffer 1
Es ist jedoch ein Verfahren beim BFH wegen Kombifahrzeugen anhängig:
BFH, Verfahren VI R 34/07 - eingegangen am 22.10.2007
dazugehöriges Finanzgerichtsurteil
Schleswig-Holsteinisches FG (Entscheidung vom 01.12.2006; Aktenzeichen 1 K 81/04)
http://www.legerski.de/steuertipps.php?id=1
Schöne Grüße
C.