LLM nach BWL-Studium?

Hallo liebe WWWler :smile:,

Ist es möglich bzw. sinnvoll, nach einem abgeschlossenen BWL-Studium einen LLM zu machen?

Andersherum ist es ja schließlich möglich, ohne sonderliche betriebswirtschaftliche Kenntnisse als Jura-Absolvent einen MBA zu machen um quasi eine wirtschaftliche „Zusatzqualifikation“ zu erhalten. Ist das auch beim LLM umgekehrt möglich, oder setzt der LLM ein abgeschlossenes Jura-Studium / einschlägige Vorkenntnisse voraus?

Falls möglich: Ist das sinnvoll?

Da ich vorraussichtlich bald mein BWL-Studium beende, wäre es nämlich langsam an der Zeit, den weiteren Weg zu planen und eine solche Zusatzqualifikation klingt nach einem recht sinnvollen nächsten Schritt.

Sollte man / muss man soetwas dann im Ausland machen? Wie lange dauerts und was kostet soetwas erwartungs-/erfahrungsgemäß?

Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße,
Marcel

Es gibt schon LLM-Programme für BWLler. Das bezieht sich dann auf Wirtschaftsrecht. Einige Beispiele habe ich unten gelistet.

http://www.rdi-germany.de/?Online-Studieng%E4nge:Uni…

http://www.zfuw.de (unter Wirtschaftsrecht suchen)

Hallo,

dass es entsprechende Angebote gibt, wurde ja bereits gesagt.

Die Frage ist aber, ob das wirklich sinnvoll ist, oder ob man nicht statt dessen eine betriebswirtschaftliche Zusatzqualifikation macht.

Nach meiner Erfahrung aus der Zeit, als ich noch in einer großen Wirtschatfskanzlei gearbeitet habe, ist die, dass die Firmen, Unternehmensberatungen, Kanzleien, etc. letztlich die Zusatzqualifikationen aus anderen Bereichen gar nicht so hoch bemessen. Richtig ist zwar, dass es als BWLer gut ist, rechtliche Kenntnisse zu haben und umgekehrt. Die Leute werden jedoch meist völlig spartenspezifisch eingesetzt, also die BWLer in wirtschaftlichen Bereichen und die Juristen in juristischen. Deshalb kenne ich zB. weder aus unserer Kanzlei, noch aus anderer Firmen Juristen, die etwa den MBA gemacht haben. Hier wird einfach der Dr. oder LLM bevorzugt, und ich denke, bei den BWLern ist das umgekehrt ähnlich.

Hier hilft m.E. also eher eine Zusatzqualifikation aus dem eigenen Bereich. Ob diese Einstellungs- und Einsetzungspolitik sinnvoll ist, ist natürlich eine andere Frage. Aber als Jobqualifikation halte ich das für riskant.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

solche Überlegungen sind prinzipiell nie verkehrt. Allerdings möchte ich meinem unmittelbaren Vorposter anschließen: JETZT macht das keinen wirklichen Sinn mehr. Wenn, dann hätte man BWL und Jura parallel studieren müssen.

Zwar gibt es z.B. über die Fern-Uni Hagen die Möglichkeit, den LLM zu absolvieren und man kann sich auch sämtliche Leistungsnachweise, die betriebswirtschaftlich und teilweise grundlegender Rechtsnatur sind (aus dem BWL Studium), dafür anrechnen lassen und damit das LLM Studium verkürzen, nur muss man auch sehen, dass man mit einem solchen Studium nie Rechtsanwalt werden kann.

Man würde sich also in der Tat nur ein vertieftes Zuatzwissen aneignen. Die letztliche „Rechtsarbeit“ muss aber immer noch von einem zugelassenen Rechtsanwalt (mit klassischem Jura-Studium) getan werden.

VG
Sebastian