Hallo;
angenommen, in einem Teppichboden/Auslegware befindet sich ein Loch von ca. 1 cm (Velourauslegware), da an dieser Stelle etwas Stoff leider herausgerissen wurde, also die Teppichunterschicht ist noch dran, nur die eingearbeiteten Velourfusseln fehlen an der Stelle.
Hat der Vermieter Anspruch auf Kompletterneuerung der Auslegware in diesem Raum? Oder darf der Mieter das Loch bspw. ausstanzen und ein Stück Ersatzteppich (von einer Teppichreserve gleichen Teppichs) einstanzen oder dürfte er den Velourstoff einkleben? Bzw. müsste sich Vermieter damit zufrieden geben oder bleibt Anspruch auf Erneuerung des Teppichbodens? Die Auslegware ist 2 Jahre alt.
Ich frage, da ich mal einen Artikel des LG Lüneburgs las, worin stand, dass auch bei bspw. zwei Brandlöchern und gehellten Stellen kein Anspruch auf Kompletterneuerung besteht. Aber Gerichte sehen das sicher differenziert. Was ist die Regel?
Danke